Die im jüngsten Fleischskandal falsch deklarierten Schlachtabfälle sind unter anderem zu Hühnerklein und Hühnersuppentopf verarbeitet worden. So genannte K3-Geflügelkarkassen aus Österreich wurden an den niederbayerischen Geflügelprodukte-Hersteller Rottaler in Gangkofen geliefert, wie das bayerische Umweltministerium am Dienstag mitteilte. Daraus wurden demnach von Mitte Dezember 2004 bis Ende Februar 2005 "Hühnerklein" und "Hühnersuppentopf" hergestellt und unter dem Handelsnamen Gelha vertrieben. Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) forderte im Zusammenhang mit dem Skandal eine Verschärfung von EU-Bestimmungen.
Die betroffenen Produkte haben nach Ministeriumsangaben eine Haltbarkeit von 18 Monaten und wurden an Firmen in Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg geliefert. In einem zweiten bayerischen Betrieb laufen derzeit noch Ermittlungen. In dem Skandal steht ein bayerischer Unternehmer im Verdacht, insgesamt 2500 Tonnen Schlachtabfälle illegal als genießbares Fleisch gekennzeichnet und in Umlauf gebracht zu haben.
Umdeklarierte Schweinescharten gingen auch an ein Lebensmittelunternehmen in Rheinland-Pfalz, das aus einem Teil der Schlachtabfälle Gelatine herstellte und auslieferte. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Unternehmen in "gutem Glauben" gehandelt habe. Es habe sofort eine Rürckrufaktion gestartet, als es von der Verwendung falsch deklarierter Ware erfahren habe. Der Rückruf war demnach bei einem außerhalb von Rheinland-Pfalz liegenden Unternehmen erfolgreich, an einen zweiten Produktionsbetrieb wurde die Gelatine bereits 2004 geliefert.
Schnappauf kündigte für Donnerstag eine Expertenrunde an, bei der über Konsequenzen aus dem Skandal beraten werden soll. Der Minister kritisierte, dass es für den Handel mit so genanntem K3-Material in der EU weder ausreichende Vorschriften für einheitliche Begleitpapiere noch für eine klare und deutliche Kennzeichnung von Dokumenten, Transportbehältern oder des Materials selbst gebe.
18. Oktober 2005 - 16.05 Uhr
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