Schlüssel zur Mietwohnung

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

2447 Aufrufe

Schlüssel zur Mietwohnung

Hallo,
habe ich das Recht als Vermieterin, einen Ersatzschlüssel für meine vermieteten Wohneinheiten einzubehalten? Ich bin Eigentümerin von 2 vermieteten Wohneinheiten. Ich hatte gestern die Situation, daß einer meiner Meiter nicht mehr in die Wohnung kam, da er den Schlüssel in der Wohnung liegen gelassen hat. Daraufhin hat er die Tür aufgebrochen. Nach seiner Aussage wird die Tür natürlich ersetzt. Meine Frage ist: kann ich als Vermieter einen Reserveschüssel behalten.

Vielen Dank im voraus.

Marion




von EchteFrau am 15.02.2004 19:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Schlüssel zur Mietwohnung
Hallo Marion!
Die Antwort lautet :
Nein, es sei denn, daß der Mieter dies ausdrücklich gestattet.
Quelle: Amtsgericht Tecklenburg
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, S. 579
Hier noch etwas ausführlicher:
http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
mit den wenigen Ausnahmen.


von ARTiger am 15.02.2004 20:02
Status: Unsterblich (2325 Beiträge)
Userwertung:  3,1  (von 132 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schlüssel zur Mietwohnung
Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter wäh­rend einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.
-----------------------------------------------------------------------------
//edit//Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht.
------------------------------------------------------------------------------
in meiner alten wohnung hatte der hausmeister einen "ersatzschlüssel" der in einem umschalg war welcher unterschrieben wurde um zu sehen ob jemand den schlüssel rausgenommen hat um ihn evt. zu "benutzen"

-- Editiert von pOtH am 16.02.2004 11:29:25



von pOtH am 16.02.2004 11:28
Status: Unsterblich (867 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Antwort schreiben


Lesezeichen hinzufügen:

Mietrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 409 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 37 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Mietrecht, Pachtrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht, Pachtrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Mitunterschreiben des Mietvertrages durch eine dritte Person
beantwortet von RA Kohberger für €40
Befristeter Mietvertrag
beantwortet von RA Roth für €60
Mehr Fragen lesen
Mietrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de

Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Mietrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Maueranbindung an WDVS
beantwortet von Profi Moser für €40
Erneuerung Heizungsanlage
beantwortet von Profi Bedau für €55
Fliesenmaße
beantwortet von Profi Stoffregen für €25
Zu frag-einen-sachverstaendigen.de