Schimmelschaden! Wer zahlt die Möbel?
Hallo,
meine Frage ist folgende:
Wer muß bei Schimmelschaden am Möbeliar zahlen? Vermieter oder Mieter? Der Vermieter hat sich bereiterklärt die Feuchte stelle durch Handwerker zu beheben. Er meinte dass soll genügen und der Rest geht Ihn nichts an. Wir sehen das aber anders. Da wir laut Gutachter nicht die Feuchtigkeit verursachen haben wir den Schimmel nicht erzeugt. Die Möbel sind nagelneu. Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt neue Möbel kaufen müssen, wegen etwas, was wir garnicht verschuldet haben!
-Darf ich den Betrag der Möbel von der Miete einbehalten?
-Darf ich die Miete Kürzen, weil wir voraussichtlich noch weitere Wochen das Schlafzimmer nicht bewohnen können?
Desweiteren habe ich kein Schreiben über das Gutachten bekommen, weil der Gutachter meinte, falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, so wie so ein Gutachter von seiten des Gerichts nochmal kommen muß.
Stimmt das?
Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!
Lg
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von gabriel82 am 14.11.2011 11:48
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