Schimmelfreiheit durch 21 Grad im Schlafzimmer?

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
*Fritzi*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schimmelfreiheit durch 21 Grad im Schlafzimmer?

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Ich bin im Dezember 2014 in eine neue Wohnung gezogen und habe Ende Februar 2015 Schimmel an einer Schlafzimmerwand hinter dem Kleiderschrank entdeckt, sanierter Altbau, Giebel, Nordwest-Seite. Raumtemperatur ist so um die 18 – 19 Grad. Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 58%, je nach Wetter. Quergelüftet wird mindestens dreimal täglich. Der Schrank steht schon 10 cm von der Wand entfernt.

Der Mangel ist auch bei einem Vormieter schon aufgetreten und war dem Vermieter bekannt, mir leider nicht. Es sind auch noch andere Wohnungen im Haus betroffen. Leider haben sich diese Mieter selbst an die Schimmelbeseitigung gemacht, ohne den Vermieter zu informieren. Es kam dann von einem Tag zum anderen auch sofort eine Firma, die den Schimmel beseitigt hat. Ein paar Tage später fand eine Begehung durch den Vermieter statt, mit dem Ergebnis, das eine „Heizschleife" (ich weiß leider den Fachbegriff nicht) von der Heizung aus an dieser Wand lang verlegt werden soll und das Schlafzimmer müsse auf mindestens 21 Grad beheizt werden.

Ich empfinde das für ein Schlafzimmer einerseits als zu warm und andererseits stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter in diesem Fall in irgendeiner Form an den Heizkosten beteiligt werden könnte bzw. vielleicht die Grundmiete etwas gesenkt werden kann. Ich heize ja dann praktisch irgendwie auf meine Kosten sein Haus schimmelfrei. Leider finde ich nicht wirklich Argumentationshilfen in Form von Paragraphen oder dergleichen. Kann mir bitte von euch jemand einen Rat geben, wie ich am besten zu einer Einigung mit dem Vermieter kommen kann? Bei der Begehung hat der Vermieter eine Kostenbeteiligung sofort weit von sich gewiesen.

Vielen Dank!


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es erscheint mir nach Ihrer Schilderung, dass an den Symptomen rumgedoktert wird, nicht an den Ursachen.

Man kann Schimmel nicht einfach "wegheizen". Ist die Feuchtigkeit genügend hoch, beschleunigt Wärme das Wachstum nur.

Zunächst muss untersucht werden, woher die Feuchtigkeit kommt. Eine Giebel- und Nord-Westseite ist bei Schlagregen einerseits und wenig Sonne andererseits ein Umstand, mit dem was anfangen werden könnte.

Dauerhaft könnte es eine effizientere Lösung sein, die Fassadenseite hinterlüftet zu verschalen und mit Schiefer zu verkleiden, sodass die Außenwand weniger Feuchtigkeit aufnehmen muss.

Das müsste ein Fachmann vor Ort in Augenschein nehmen. Gegen feuchte Wände hilft nur eins: Die Ursache für die Feuchtigkeit beseitigen.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
sanierter Altbau,

Darf ich mal fragen, wurde bei der "Sanierung" die Fassade gedämmt?
Wenn ja, dann hat die in der Nacht natürlicherweise entstehende Luftfeuchte keine Möglichkeit abzuziehen, wohin auch immer. Die Folgen dieser Untaten am Gebäude wird sich erst Jahre später herausstellen.
Wenn sich auf der Wand eine nicht-"atmende" Tapete befindet, kann das auch die Ursache für eine Schimmelbildung hinter dem Schrank sein. Besser: Anstrich mit Binderfarbe, die Feuchte aufnimmt. Danach im FACHgeschäft fragen!
Wenn mehrere Mieter im Haus betroffen sind, würde ich als Mieter jede Kostenbeteiligung von mir weisen. Wenn der Vormieter bereits Schimmel in dieser Wohnung hatte, kann es ja wohl kaum am Neumieter liegen; es wird dann immer gern behauptet, der Mieter hätte Schuld, er lüftet eben zu wenig. Mein Kommentar: :schock:

21 Grad Celsius ist keine zumutbare Raumtemperatur für ein Schlafzimmer; und die Luftfeuchte von 45-58 liegt total im Normbereich.
Die "Heizschleife" wird wohl ein freiliegendes Rohr sein, das hinter dem Schrank entlang gelegt wird.

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-- Editiert Julianka am 17.03.2015 21:00

-- Editiert Julianka am 17.03.2015 21:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Gegen feuchte Wände hilft nur eins: Die Ursache für die Feuchtigkeit beseitigen.
Da stimme ich zu.
Aber die Werte sagen: die Luftfeuchte liegt im Normalbereich.
Ob die Wand tatsächlich feucht ist und wenn ja, warum - das geht aus der Beschreibung nicht hervor > wäre aber messtechnisch durchaus festzustellen (auch ob innen zu kalt ... durch den Kleiderschrank sowie wegen der üblicherweise niedrigeren Raumperatur im Schlafzimmer).

Tatsächlich kann durch einen großflächiger Schrank die Wand nicht von der (eh schon geringen) Raumluftwärme miterwärmt werden und ist möglicherweise alleine dadurch die kälteste Stelle im Raum.
10cm Wandabstand reichen m.E. nicht und insbesondere nicht, wenn der Raum eh schon kühler gehalten ist.

http://www.gesundheitsamt-bw.de/SiteCollectionDocuments/20_Netzw_Schimmelpilz/Schimmelpilze_hinter_Moebeln.pdf
http://www.schimmelpilz-sanieren.de/info/bt/bt11.htm
http://schimmel-schimmelpilz.com/schimmel-an-der-aussenwand-hinter-moebeln

Wenn die Ursache nicht bauliche Mängel sind, dann ist Wandtemperierung/Hüllflächentemperierung eine ganz prima Methode diese Problematik zu vermeiden und sie kostet auch nicht viel Heizenergie.
http://www.bausachverstaendiger.klausroggel.de/heizung-frame.htm
http://www.co2olbricks.eu/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Publications/Wandheizungssysteme_-_Aktueller_Stand_der_Diskussion.pdf

Wir haben das auch in unserem selbstbewohnten Haus (frisch umgebaut, Vollwärmeschutz) ganz bewusst z.B. im Schlafzimmer an der Außenwand=Schrankstellfläche (bei uns ist das Schlafzimmer eher nur 16° im Winter) oder im Büro Außenwand=Regalwand - zur Vorbeugung, aber auch weil die Strahlungswärme einer temperierten Wand sehr angenehm ist.
Auch wir haben das ganz einfach realisiert - quasi als einfache Fussleistenheizung mit langen Heizrohrzuleitungen bzw. zusätzlichen Heizrohrschleifen - zusätzlich zu den Heizkörper.
Mit diesem Prinzip habe ich nun schon seit den 80igern gute Erfahrungen in den unterschiedlichsten Immobilien (Altbau-renoviert, Neubau - vermietet+selbstgenutzt).
Ich kann das nur weiterempfehlen!

Tut mir leid, *Fritzi* - Deine Bedenken/Ängste hinsichtlich der Wandtemperierung und daraus entstehender Heizkosten halte ich für unangebracht.

Wenn tatsächlich so ordentlich+richtig stossgelüftet wird, dann sollten die 21° im Schlafzimmer allerdings nicht als Dauertemperatur sein müssen - und m.E. dürfte der Vermieter seinem Mieter das auch nicht vorschreiben. Da dem Vermieter einerseits 18° als absolute Untergrenze= erreichbare Mindesttemperatur vorgeschrieben werden, wäre das m.E. dann auch für den Mieter gültig.
http://www.dj-selli.de/pohritzsch/wohnungen/heizen.html

Falls Du andere Ursachen für möglich hältst und nicht abwarten willst, ob es durch die Wandtemperierung das Problem gelöst ist, dann könnte man jetzt gleich schon überprüfen, ob die Wand wirklich feucht ist.
Alleine durch Wandtemperierung lässt sich das Schimmelproblem dann nicht in Griff bekommen.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wenn der Vormieter bereits Schimmel in dieser Wohnung hatte, kann es ja wohl kaum am Neumieter liegen


Selbstverständlich geht das. Es müssen ja nur beide Mieter dieselben Fehler machen und das ist gar nicht mal so schwer, weil Mieter oft wirklich abenteuerliche Vorstellung von "ich weiß wie man richtig heizt und lüftet" haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>10cm Wandabstand reichen m.E. nicht und insbesondere nicht, wenn der Raum eh schon kühler gehalten ist von Anjuli123 <hr size=1 noshade>



Dem Mieter ist es im Rahmen des ihm zustehenden vertragsmäßigen Gebrauch nicht zumutbar, auf das Aufstellen von Möbelnan Außenwänden zu verzichten. Die Mietsache ist vielmehr mit einem Mangel behaftet, wenn die Mieträume in bauphysikalischer Hinsicht nicht so beschaffen sind, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen ZentimeternFeuchtigkeitsschäden durch Tauwasserniederschlag nicht bilden können. Anderenfalls trifft den Vermieter eine Aufklärungspflicht, denn der Mieter ist in der Regel ohne besondere Vereinbarung nicht gehalten, die Möbel in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufzustellen (vgl. LG Berlin, Grundeigentum 1988, 35-37, Grundeigentum 1988, 1111 ff.). Er ist daher auch berechtigt, die Möbel direkt an den Außenwänden aufzustellen und die Wohnung mit handelsüblichen Möbeln (auch bodenbündigen Schränken) üblicher Art einzurichten. Es gehört zum üblichen und vertragsgemäßen Gebrauch einerMietwohnung, dass der Mieter seine Möbelstücke an jedem beliebigen Ort in der Wohnung, auch unmittelbar an denAußenwänden, aufstellen kann (vgl. LG Mannheim, ZMR 2007, 682 f.).



AG Spandau
Entscheidungsdatum: 01.12.2010
Aktenzeichen: 4 C 380/09
Dokumenttyp: Urteil
AG Osnabrück
Entscheidungsdatum: 04.07.2005
Aktenzeichen: 14 C 385/04
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 535 Abs 1 S 2 BGB , § 536 BGB

Zitiervorschlag: AG Osnabrück, Urteil vom 04. Juli 2005 – 14 C 385/04 –, juris


Wohnraummiete: Feuchtigkeits- und Schimmelbildung aufgrund mangelhafter Wärmedämmung als Mietmangel; keine Pflicht des Mieters zum Einhalten eines Wandabstands von Möbeln zur Schimmelvermeidung
Orientierungssatz
1. Ist der Schimmelpilzbefall in der Mietwohnung im Wesentlichen auf die schlecht wärmegedämmte Bausubstanz des Hauses zurückzuführen, so liegt ein Mangel der Wohnung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Schimmelpilzbefall in einem Zimmer der Wohnung (auch) auf der zu dicht an den Wänden aufgestellten Möblierung beruht.
2. Ohne ausdrücklichen Hinweis des Vermieters darauf, dass wegen Risiken der Feuchtigkeits- und Schimmelpilzbildung die Möbelnur an bestimmten Stellen und deutlich von der Wand abgerückt aufgestellt werden dürfen, kann der Mieter seine Möbelgrundsätzlich an jedem beliebigen Platz in der Wohnung nahe der Wand aufstellen. Es ist für den Mieter unzumutbar, großeMöbelstücke 10 cm von der Wand abzurücken oder an bestimmten Stellen überhaupt keine Möbel aufzustellen.
LG Mannheim 4. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 14.02.2007
Aktenzeichen: 4 S 62/06
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 249 BGB , § 254 Abs 1 BGB , § 535 Abs 1 S 2 BGB , § 536a Abs 1 BGB

Zitiervorschlag: LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007 – 4 S 62/06 –, juris


Wohnraummiete: Schadensersatz für durch Schimmelpilzbefall gebrauchsuntauglich gewordene Möbel; Anbringung einer Wärmedämmung durch den Vermieter
Orientierungssatz
1. Soweit mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Mieter nicht gehalten, seine Möbel in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufzustellen. Daher ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Möbel direkt an den Außenwänden aufzustellen.Mietwohnungen müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern keine Feuchtigkeitserscheinungen bilden können (Rn.18).
2. Der Schadensersatz für (hier: durch Schimmelpilz) gebrauchsuntauglich gewordenes Mobiliar beschränkt sich nicht auf den Wiederbeschaffungswert für Gebrauchtmöbel. Vielmehr ist die Höhe des zu ersetzenden Schadens unter Berücksichtigung des Neuanschaffungspreises sowie eines Abzuges „neu für alt" zu ermitteln (Rn.19).
3. Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Entscheidung über die Art und Weise einer Mangelbeseitigung. Dies gilt jedoch nur solange, wie die von ihm beabsichtigten Maßnahmen nicht zu einer unzulässigen Änderung des vertragsgemäßen Gebrauches führen. Eine Innendämmung zur Beseitigung von Feuchtigkeitsbildung scheidet daher regelmäßig aus, da durch die nutzbare Wohnfläche verringert wird und Möbel mit einem Abstand von 10 bis 15 Zentimeter von der Außenwand aufgestellt werden müssten
(Rn.30)



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Dem Beitrag von User meri kann man voll zustimmen, dagegen ist das hier wohl Nonsens:

quote:
von Lolle am 17.03.2015 22:10
10cm Wandabstand reichen m.E. nicht und insbesondere nicht, wenn der Raum eh schon kühler gehalten ist.

Möbel werden auch in Regel herstellt um die an die Wand zu stellen, so zumindest sollte es nach Stand der Zeit heute so der Fall sein.
Damit müsste die Miete um die Fläche durch den verloren gegangen Wohnraum sonst kürzen.
quote:
von Lolle am 17.03.2015 22:10
Tut mir leid, *Fritzi* - Deine Bedenken/Ängste hinsichtlich der Wandtemperierung und daraus entstehender Heizkosten halte ich für unangebracht.

Schon mal eine Heizlastberechnung durchgeführt?
Bei der bei unseren Regionen angenommenen Außentemparatur für die Heizlast und den bei Altbauten mit Wärmedämmung und U Wert Außenmauer von 0,4, 2 Fenster U Wert 1,1 Raumhöhe 2,3 m ergibt dies nach Durchschnittswerten folgende Heizlast:
Raumtemperatur 18 Grad :1494 Joule
Raumtemperatur 21 Grad: 1692 Joule
So rechnen wir die Differenz in elektrische Leistung um 198 Watt Differenz an Mehrverbrauch. Sind am Tag 4,75 kW/h, und im Monat 142 kW/h. 10 kW/h sind 1 Liter Heizöl, ohne den Wirkungsgrad des Heizkessel, gehen wir mit realen 70 % Wirkungsgrad aus, sind das 20 l Heizöl im Monat.
Das ist allerdings nur die vereinfachte Rechnung, wenn der Heizkörper beheizt, mit Heizschlangen in der Mauer wird der Wirkungsgrad noch schlechter, grobe Schätzung 50 % mehr, also schon 30 l Mehrverbrauch.

Damit würde ich meinem Mieter schon mal min diese Summe für 5 Monate erlassen. Du bist natürlich das beste Beispiel für Vermieter, welche immer die Schuld beim Mieter mit falschen Lüften, und würdest hohe Heizkosten aufbürden.
quote:
Wenn tatsächlich so ordentlich+richtig stossgelüftet wird, dann sollten die 21° im Schlafzimmer allerdings nicht als Dauertemperatur sein müssen - und m.E. dürfte der Vermieter seinem Mieter das auch nicht vorschreiben.


Auch wieder nur das ewige Lüften als Allheilmittel?
Ja wir haben auch die geerbte Wohnung meiner Frau seit 15 Jahren vermietet, allerdings nicht nur Mieterlöse eingefahren, es gibt heute für jeden zum Nachrüsten Lüftungen nach Außen, mit Wärmerückgewinnung.
Mit Fairness auf beiden Seiten, freut sich die Mieterin, und als Eigentümer habe ich das Bauwerk geschützt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
*Fritzi*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich möchte mich für eure Hilfe bedanken und hoffe, dass es eine für beide Seiten sinnvolle Lösung geben wird. Wär ja schade wenn nicht, ich möchte gern hier wohnen und der Vermieter sollte eigentlich nicht möchten, dass ihm so nach und nach das Haus wegschimmelt. Leider sind ja auch andere Wohnungen betroffen, wo sich die Mieter scheinbar schämen, da man ja erst einmal unter Generalverdacht steht nicht im richtigen Verhältnis zu Lüften oder zu Heizen oder wie auch immer. Ich versuch dran zu denken mich zu melden, was daraus wurde, es ist immer schade, dass man oft nicht erfährt, wie hilfreich die Tipps so waren :-) .

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

@meri und @01815
Jeder hier könnte zig Seiten weiterer Urteils-Textauszüge mehr zitieren. Das ändert aber nichts daran, dass es leider Richteransichten darüber, was dem Mieter zumutbar ist, bislang nicht geschafft haben die Gesetze der Bauphysik auszuhebeln - genausowenig wie die Möbelhersteller, "die Möbel produzieren, um sie direkt an die Wand zu stellen".
Also nochmal deutlicher > m.E. (und auch nach Meinung diverser Fach-Publikationen) reichen 10cm technisch/bauphysikalisch nicht - rein rechtlich meinen aber Richtern dem Mieter ist mehr Wandabstand nicht zumutbar.
Und nun???

@01815
Ja, Du hast recht > Zwangslüftung hilft oft Feuchte-/Schimmelprobleme abzustellen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Ein Lüftungskonzept ist ja neuerdings bei energetischer Modernisierung sogar vorgeschrieben.
Nun bin ich aber extrem gespannt, wie Du uns das erklärst, wo doch Deiner Meinung nach der Vermieter fälschlicherweise "immer die Schuld beim Mieter mit falschen Lüften" sieht?
Und wie sieht Deine "Heizlastberechnung" aus, wenn Du den Unterschied berücksichtigst zwischen der von Dir zugrundegelegten Vollbeheizung mittels Heizschlangen in der Mauer und der von mir beschriebenen Wandtemperierung mittels zusätzlicher Vor-/Rücklaufleitung vor der Wand???
M.E. liegen wir gar nicht so weit voneinander mit unseren Meinungen. Dein "Nonsens-Konter" zeigt nur, dass Du nicht wirklich verstanden hast, was ich geschrieben habe.
Den Rest spar ich mir - lesen kann ja jeder selbst.

@Fritzi
M.E. ist es immer gut, möglichst viele Meinungen zu hören - dass die auch sehr unterschiedlich ausfallen ist völlig normal. Einschätzen muss/darf man die halt immer selbst - oder man wird eben aus eigener Erfahrung klüger und die Sachumstände sind ja auch jeweils ganz unterschiedlich.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du vom weiteren Fortgang berichtest und ich drücke Dir die Daumen :)

Leider begreifen tatsächlich manche Vermieter nicht, dass die Gebäudesubstanz durch bauliche Mängel Schaden nimmt - aber traurige Tatsache ist auch, dass bei ganz vielen "Schimmelfällen" schon der erste Blick zeigt, dass in der betreffenden Wohnung richtiges Lüften ein Fremdwort ist. Es gibt durchaus Umstände, die sofort erkennen lassen, dass das Fenster schon lange nicht mehr geöffnet worden ist und auch der Wandtemperatur-Verlauf zeigt Ursachen auf. Ohne Ortseinsicht kann man aber die tatsächlichen Ursachen nicht ausmachen - dazu sind die Einzelfall-Umstände viel zu unterschiedlich und oft sind Kleinigkeiten "schuld" (z.B. durchgehende Betonbauteile, die quasi als Kühlrippen wirken)

hier nochmal eine Erklärung zu Möblierung + Außenwände
https://www.youtube.com/watch?v=a3mXPxQQvqY

und zum Abschluss (zur Auflockerung) mal eine andere Sichtweise :wipp:
https://www.youtube.com/watch?v=WM_vfhohBU0

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Also nochmal deutlicher > m.E. (und auch nach Meinung diverser Fach-Publikationen) reichen 10cm technisch/bauphysikalisch nicht - rein rechtlich meinen aber Richtern dem Mieter ist mehr Wandabstand nicht zumutbar.
Und nun???

Es geht doch nicht nur um den Mieter, auch Eigenheimbesitzer haben haben immer wieder das Thema. Man sucht sich teuere Wohnlandschaften aus, und sollte die mitten in den Raum stellen. Es war bestimmt früher eine billige Lösung, jedoch sollte man überlegen, welche Mengen an Staub sich hinter einer Wohnzimmerwand im Laufe der Jahre ansammelt.
Für Allergiker dann nicht mehr auszuhalten. Die Richter sehen eben auch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, sonst müsster jeder Verkäufer gleich den Käufer hinweisen, es ist der Wandabständ einzuhalten, keine großen Bilder an die Wand hängen usw. Ich kenne sonst solche Publikationen nur von Haus u Grund, welche in der Kerbe schlagen, klar die meisten sind doch nur dort Mitglied wegen dem RS für Vermieter ( ich auch), jedoch wenn dann den Leuten noch dazu geraten wird, die EnEV als Witz zu sehen.

Zitat (von Lolle):

Kleinigkeiten "schuld" (z.B. durchgehende Betonbauteile, die quasi als Kühlrippen wirken)

Diese Kleinigkeiten werden oft bei der Dämmung der Außenfassade eben nicht die Trägerelemente angebracht, sondern lange Schrauben direkt ins Mauerwerk. Der größte Fehler ist es einfach ein altes Bauwerk zu dämmen, neue Fenster rein und meinen man hat damit ein Energiesparhaus.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Zitat:
Das ändert aber nichts daran, dass es leider Richteransichten darüber, was dem Mieter zumutbar ist, bislang nicht geschafft haben die Gesetze der Bauphysik auszuhebeln - genausowenig wie die Möbelhersteller, "die Möbel produzieren, um sie direkt an die Wand zu stellen".


Das trifft nicht den Kernpunkt. Die Frage ist z.B., ob Bewohnbarkeit der Mietsache mit der Höhe der Miete in Einklang zu bringen ist. Es git eine Menge Menschen, die schlafen zu jeder Jahreszeit in ungeheizten Zimmern und mit geöffnetem Fenster. Wenn diese nun gezwungen werden, das Zimmer zu beheizen, damit es zu keinem Schimmelbefall kommt,.....wer zahlt denn die Heizkosten?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Naja, Waermedaemmung mit dampdichten Isolierschichten auf der Fassade wird in Zukunft noch zu einer ganzen Welle von Gesundheitsproblemen fuehren - manchen ist das klar, und andere lernen es gerade aus ihren Fehlern.
==> Die Naturgesetze gelten nun mal immer, auch wenn die Regierung daran vorbei Paragraphen erlassen hat die solche Daemmung vorschreiben oder finanziell beguenstigen .

Was da aber evtl. doch helfen koennte: Die Wand ander Stelle kalkhaltig verputzen; Kalk ist fuer Schimmel kein geeigneter Untergrund zum aufwachsen .

Was man dabei dann weglassen sollte: Alles, was den Schimmel naehren koennte, wie Tapete, Tapetenkleber auf Zellulosebasis usw. .

Blank einfach den Kalk als Kalkputz da drauf, und weg ist der Schimmel.
==> Dann koennte man allerdings nicht so schoen die Miete mindern, denn das Problem waere ja behoben .

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