Schimmelbefall - Was tun???

10. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Frau Bauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall - Was tun???

- vor 3 Wochen Schimmelbefall bemerkt
- 1-Raumwohnung, undichte Fenster (kein Doppelglas), keine
Wärmedämmung an Außenwand
- Vermieter angerufen, Sachlage mitgeteilt
- Vermieter verlangt, dass ich das Problem alleine beheben soll,
auf seine Kosten, ABER kein Handwerker, wäre zu teuer
- Fachhandel empfielt aber, schnellstens einen Handwerker zu
beauftragen, der den Schimmel VORERST eliminiert, denn bei den
baulichen Voraussetzungen, kommt der Schimmel immer wieder
- Vermieter Sachverhalt schriftlich mitgeteilt, Vermieter jetzt ver-
ärgert, droht mit Kündigung, will keine Kosten mehr übernehmen
- was tun? solange wie kein Handwerker kommt Mietminderung?
- Handwerker trotzdem bestellen, es drohen hohe gesundheitliche
Risiken und Kosten Vermieter in Rechnung stellen?
- bin momentan sehr verzweifelt, warum wird man so behandelt,
für eine Sache, die man nicht verschuldet hat
- für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!
Wir hatten in unserer alten Wohnung das gleiche Problem!
Unserer kleine Tochter litt permanent an Atemnot, die wir uns nicht erklären konnten.
Eines Tages bemerkten wir, das die Wäsche die wir aus dem Schrank holten klamm war.
Wir räumten die Schränke aus, und mußten festellen, das die Schränke von Innen total verschimmelt waren.
Und das nach nur einem halben Jahr nach dem wir eingezogen waren!!
Die Schränke wurden Abgerückt, Grün bis Schwarzer Schimmelbefall an sämtlichen Wänden!!
Der Vermieter wurde Informiert!!

-Antwort: Eigenverschulden!!

Wir schalteten einen Anwalt ein, zumal unsere kleine Tochter permanent an Atemnot litt!
Ein Gutachten wurde erstellt.
Unzureichende Isolierung der Wohnung, von außen und von unten, da es sich um eine EG Wohnung handelte.
Unzureichende beheizung des Treppenhauses, dessen Wand an unserer Schlafzimmerwand grenzte. Dadurch bildete sich Schwitzwasser an unserer Schlafzimmerwand.
Ebenfalls wurde festgestellt, das bei den, durch den Vermieter eingebauten Doppelglasfenstern, die Lüftunsschlitze fehlten, und dadurch ein ausreichender Lüftungsaustausch nicht stattfinden konnte.

-Ein Gegengutachten des Vermieters wurde erstellt.

-Wir minderten über unseren Anwalt die Miete.

-Der Vermieter klagte dagegen, da angeblich eigenverschulden vorliegen würde.

-Nach einem Jahr aussichtslosem Kampf, Nervlicher belastung immenser Kosten und einem permanent kranken Kind, kündigten wir die Wohnung fristlos.

-Der Vermieter lehnte dies ab.

-Nach 2 Jahren kamen wir entlich von unserem Vermieter und der Schimmelwohnung los!!

Wir wissen, das die Wohnung von dem Vermieter lediglich gestrichen wurde, und sofort neu vermietet wurde!

Ich kann ihnen nur eines raten, wenn sie die möglichkeit haben umzuziehen, dann machen sie das.

Es kostet sehr viel Geld und Nerven um zu seinem Recht zu kommen.
Und denken sie an ihre Gesundheit.
Seid unserem Umzug, war unsere Tochter nicht mehr krank!!!!!
Schimmel ist im Grunde nicht wiklich zu bekämpfen, es müßte schon eine grundsanierung vorgenommen werden.
Sie sollten immer bedenken, auch wenn man den Schimmel nicht sieht, ist er trotzdem da!!

Viel Glück
Und schreiben sie mal, was weiterhin passiert ist!! Würde mich Interessieren!

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Frau Bauer,

natürlich ist Schimmel nicht schön - und er kann auch gesundheitsschädlich sein. Und natürlich könnten sie deswegen grundsätzlich auch die Miete mindern, oder den Schaden von einem Handwerker beheben lassen und die Kosten von der Miete abziehen.

Auf der anderen Seite sollten sie sich auch mal in die Lage eines Vermieters versetzen:

Erstens sind sie wissentlich in einen Altbau eingezogen - da kann durch bauliche Mängel (feuchte Wände etc.) schon mal Schimmel auftauchen - damit ist immer zu rechnen.

Und was würden Sie als Eigentümer einer solchen Wohnung machen - doch wohl auch nicht gleich den Handwerker für eine Totalsanierung holen. Je nachdem wie stark der Schimmelbefall ist, kann man im Baumarkt Desinfizierungs und Grundierungsmittel kaufen - wenn die Aufgetragen sind, hat man in der Regel erst einmal für eine Weile Ruhe vor dem Schimmel - und mehr kann man in einem Altbau auch nicht verlangen. Im Übrigen gibt es auch in Neubauhäusern Schimmel und hier meistens wegen der zu dichten Fenster.

Also versuchen Sie doch mal ihrem Mieter entgegenzukommen und nicht alle Mieterrechte auszureizen - dann klappt auch mit dem....

Gruss Neil


neil@agino.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Bauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Neil,

danke erstmal für Ihre Antwort. Nur leider ist das mit dem Vermieter nicht ganz so einfach, wie gedacht.

Ich möchte hier mal kurz darstellen, wie die damalige und derzeitige Situation aussieht:

- Einzug, unrenoviert, unreparierte Whg. wurde aber versprochen
- Einigung auf Vertragsklausel, dass Whg. unrenoviert bei Auszug übergeben wird
- Whg. auf eigene Kosten komplett gemalert/repariert
- z.B. eigene EBK mitgebracht, weil versprochene EBK 20 Jahre alt war, kaputt, funktionsuntüchtig
- 17 sichtbare Mängel fotografiert und beseitigt
- dann Schimmel entdeckt
- Hausmeister hat nach langen Debatten mit dem Vermieter endlich
das OK bekommen für Malern auf Vermieters Kosten
- dennoch Hausmeister hat einfach nur die betroffenen Stellen mit
einem Spachtel abgezogen
- Schimmel lag dann frei für 2 Tage
- dann haben wir die betroffen Stellen mit ner Chlorlösung eingesprüht 2 Tage gewartet (selbst bezahlt natürlich)
- dann hat Hausmeister die Tapete stückchenweise wieder daraufgeklebt, sieht greulich aus
- Tapete kommt wieder runter, haben ihm das mitgeteilt und nun stand am Wochenende ein Farbeimer und Tapetenkleister vor der Tür, wir sollen das doch bitte allein beseitigen, er hätte keine Zeit
- wer soll da noch ruhig bleiben, die Wohnung sieht aus, ich könnt nur noch heulen, muß ich mir denn das gefallen lassen???
- haben unsere Nachbarn gefragt, den ging/geht es genauso, haben aber keine Lust sich mit dem Vermieter rumzuärgern
- ich auch nicht, ich will nur in Ruhe wohnen und der Schimmel is dadurch auch nicht weg, hat sich weiter ausgebreitet
- im Bad kommt er sogar durch die Fliesenfugen
- hab vieles über mich ergehen lassen, nur jetzt liegen meine Nerven echt blank und wenn das soweiter geht, ist es mein Konto auch
- man muß doch irgendwas machen können, ich komme meiner Pflicht der Mietzahlung doch auch nach

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#4
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Neil!!
Im Grunde hast du recht, wer in einen Altbau zieht, kann damit rechnen auf Schimmel zu stoßen!
Er muß es aber nicht.

Die Idee mit dem Baumarkt ist auch nicht schlecht, aber durch unsere Erfahrung, die wir gemacht haben, ist Schimmel, auch wenn man ihn nicht sieht vorhanden.
Unsere kleine Tochter, die extrem darauf reagierte, war das lebende Beispiel!
Wir hatten das ganze Sortiment von Schimmelbekämpfungsmitteln die es in Baumärkten gibt durch!!
Wirklich helfen tut nichts davon.

Zumal man davon ausgehen kann, "laut Gutachten!!", das die Stelle wo der Schimmel auftritt, in den seltensten Fällen auch die Stelle ist von wo aus die Feuchtigkeit in die Wände dringt!
Wasser und Feuchtigkeit sucht sich seinen Weg, immer.

Generell gild, in Wohnungen wo extremer Schimmelbefall auftritt, ist nur eine gründliche Sanierung wirklich hilfreich!
Vermieter hin Vermieter her, sicherlich sind nicht alle Vermieter gleich, aber in allen Fällen mit denen wir uns Beschäftigt haben, suchen die Vermieter die Schuld bei ihren Mietern.
Oftmal wissen die Vermieter ganz genau um den Zustand der Wohnungen, und verschweigen dies wissentlich.

Man nehme unseren Vermieter! Nach unserem Auszug wurde unsere alte Wohnung von Handwerdern mit Farbe bepinselt, und neue Mieter zogen ein.
Nach dem wir uns mit den neuen Mietern in verbindung gesetzt hatten, stellte sich heraus, das der Vermieter dies mit keinem Wort erwähnt hatte.
Die neuen Mieter wohnten knapp 3 Mon. in unserer alten Wohnung, als auch sie feststellen mußten, das sich Schimmel an den Wänden bildete.

Es meldeten sich ebenfalls viele andere Mieter aus dem selben Block, die ebenfalls Probleme mit extremen Schimmelbefall haben.
Der Vermieter geht immer noch davon aus, das die Mieter nicht richtig Heizen und lüften.

Gruß an Neil

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Zusammen,

meine Ansicht kann natürlich nicht für jedes Mietverhältniss gelten - ich wollte nur mal aufzeigen, dass es Vermieter oft auch nicht ganz leicht haben - vorallem weil der Gesetzgeber (auch zu recht) den Mieter sehr sehr in Schutz nimmt und mit vielen Rechten ausstattet.

Nach ihrer Schilderung, Frau Bauer, haben sie wirklich alles getan, was man von einem vernünftigen Mieter erwarten kann.
Jetzt würde ich auch den Schaden beheben lassen und die Kosten von der Miete abziehen.
Am besten sie lassen sich nochmal von einem Anwalt oder dem Mieterverein beraten, denn sie müssen dem Vermieter auf jeden Fall noch eine letzte Frist zur Behebung der Mängel stellen, bevor sie selbst los legen.

Viel Erfolg
Neil

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nico Bulleye
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bin Vermieter, habe meine Wohnung komplett renovieren lassen. Seit 6 Monate habe ich die Wohnung vermietet.
Nun bemerkten meine Mieter vor 4 Wochen Schimmel.
Obwohl die Vorgängerin das Problem nie hatte, wollen meine Mieter mich zur Rechenschaft ziehen.
Da im Zimmer 70 % Luftfeuchtigkeit herrscht, glaube ich, das nicht richtig geheizt und gelüftet wird.

Wäre um jeden Rat dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

SChimmel sollte NIEMALS auf die leichte SChulter genommen werden.

Richtig ist, dass bei bauliche Mängel der Vermieter für Reparaturen aufkommen muss (egal ob Altbau oder nicht), denn, wie gesagt, kein Mieter muss mit Schimmel leben müssen.

Daher Vermieter (per Einschreiben/Rückschein) mit Fristsetzung von Zwei Wochen auffordern die URsache mittels eines Sachverständigen herauszfinden, falls dieser dann einen baulichen Mangel feststellt dann muss der Vermieter dies wiederum innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Tut er dies nicht dann selber Handwerker beauftragen und Kosten abwälzen.

Entscheidend ist hierbei ob der SChimmel durch schlechtes Lüftverhalten verursacht wurde. Ist dies der Fall, bzw. sind keine bauliche Mängel feststellbar, dann bleibt der Mieter auf den Kosten siten (inkl. Sachverständiger), also muss man wirkliuch ganz sicher sein wenn man ein solchen Brief schreibt.

Kündigen kann übrigens der Vermieter wegen Verärgerung nicht, aber man kann sich überlegen ob man in der Wohnung wirklich wohnen mag.

Gruss,
meharis

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chippy023
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

wir hatten in unsere alten wohnungauch schimmel an den wänden. bei uns kamen mehrere faktoren zusammen. zum einen hatten wir auch sehr alte undichte fenster, eine schlechte außenwandisolierung, direkt gebenüber dem schimmelbefallenen raum ein inne liegendes bad. außerdem kam erschwehrend hinzu, dass die befallene wand stets im schatten ist und rundherum mit pflanzen bewachsen.

bei uns war es auch so, dass wir angeblich falsch lüften und wäsche in der wohnung trocknen. beides war nicht der fall.

dies teilen wir dann unserem vermieter schriftlich mit. vermieter lehnte natürlich die schimmelbeseitigung wieder ab. wir haben uns dann einen anwaltlichen rat eingeholt. und das könnte für sich jetzt interessant sein!

grundsätzlich ist der Vermieter in der beweispflicht. d. h. er muss beweisen, dass der schimmle schaden durch falsches lüften entstanden ist; und zwar durch einen neutralen gutacher! dies hat unser anwalt dann dem vermieter mitgeteitl und eine 14-tägige frist gesetzt. und plötzlich kam die sache ins laufen. die vermieterin ließ den schaden auf eigene kosten beseitigen (mit einer isoliertapete und wasserabweisender farbe) seither ist ruhe!

ich wünsche ihnen starke nerven, aber lassen sie sich nicht für etwas verantwortlich machen, wofür sie nichts können!

chippy023

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nico Bulleye
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

Dann habe ich als Vermieter immer das "Nachsehen"?

Egal was dann meine Mieter kaputtmachen, muss ich dann immer dafür aufkommen??

Ich habe die Wohnung für teures Geld komplett neu renovieren lassen.
Bis Ende der Mietdauer muss ich wahrscheinlich meine Wohnung wieder renovieren.
Das war sicherlich nicht in meinem Sinne.

Gruß Nico

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

"Nachsehen" ist vielleicht nicht ganz das richtige Wort. Beweispflicht wohl eher. Wenn der Mieter mutwillig Schimmel entstehen lässt, muss dieser selbstverständlich für die Beseitigung aufkommen.

Aber es stimmt, Vermieter haben es in Deutschland schon recht schwer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
malin3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft und eine Wohnung vermietet.
Der Verkäufer hat uns mutwillig verschwiegen, dass ein Feuchtigkeitsschaden besteht, weshalb wir, als wir die Wohnung vermieteten keine Ahnung hatten.
Wir haben letzten Sommer komplett aufgegraben, den Keller isoliert und alles was dazu gehört.
Trotzdem haben unsere Mieter jetzt Schimmel in den Ecken der Nordwand.

- Weiß jemand, wie lange sich Feuchtigkeit in der Wand halten kann, wenn von unten alles
trocken ist?
- Ist es wahrscheinlich dass wir Verantwortlich gemacht werden können wenn der Mieter nur ab und zu die Femster kippt?
(er hat mit sogar gesagt, dass seine Frau nicht lüften will!!)

Danke für Euren Rat, malin3

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Motion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits,

ich habe ein ähnliches Problem. Leider bin ich handwerklich eher unbegabt und kenne mich mit Schimmel etc nicht aus. Nun steht in unserem Hausflur ein Schuhschrank, so dass wir die nasse Wand dahinter scheinbar längere Zeit nicht entdeckt haben. Als wir sie dann entdeckten, wurde der Vermieter informiert. Der Fall war recht klar, hinter der Wand war das Bad mit der Dusche. Ein Handwerker kam, der ein paar Fugen abdichtete und sagte wir sollen nun abwarten. Die Wand "scheint" nun trocken zu sein. Als ich meinen Vermieter gefragt habe, was nun zu tun sei, sagte er, ich solle die Wand absaugen, Schimmelentferner aufsprühen und damit wäre es erledigt. Ich habe ihm gesagt, das die Wand sehr schimmelig aussieht und da irgendwas gemacht werden müsse, die Wand sähe nicht wirklich gut aus. Sein O-Ton: Dann schieben Sie den Schuhschrank wieder davor.

Meine Frage: Ist der Vermieter nicht verpflichtet den Schaden zu beheben? Muß ich als Laie entscheiden wie die Sachlage an der Wand ist?

Vielen Dank für Euren Rat!

0x Hilfreiche Antwort

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