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Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung

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Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung

Guten Abend 123rechtler,

ich habe mal eine Frage. Eine Mietminderung ist wie auf dieser Seite in Prozenten angegeben:

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Schimmel.html

Dort steht, dass eine Mietminderung von 20 % bei Schimmelbefall in der Küche und 15 % bei Schimmelbefall in Wohnzimmer & Schlafzimmer möglich ist.

Nun ist es aber so ,dass unsere Wohnung in der Küche in zwei Schlafzimmern und im Wohnzimmer von Schimmel befallen ist.
Das Problem liegt nicht ans uns, da es sich um Baumängel handelt.
Gehen wir mal davon aus das wir eine Mietminderung beantragen dürfen. Kriegen wir jetzt eine Mietminderung von 35 %? Oder steht uns nur eine 20 % Mietminderung?

Und wie lang sollte die Frist gesetzt werden bei einer Wohnung mit 5 Zimmer bei der 4 Zimmer mit Schimmel befallen sind?

Der Mieter hat schon seit September 2010 von uns eine mündliche Benachrichtigung erhalten und dieser wollte sich um einen Gutachter kümmern und den Befall so schnell wie möglich beheben. Jedoch ist seit sechs Monaten nichts mehr von Mieterseite gekommen.

Kann man jetzt nachträglich einen Mietnachlass oder sonstiges beantragen für die vergangenen Monate, die der Mieter nichts unternommen hat?

Welchen Schritt sollten wir als nächstes einleiten? Ich werde morgen den Mieter telefonisch darum bitten, den Befall innerhalb von einer Woche zu beheben oder wir würden gerne eine Mietminderung beantragen. Wie geschieht dies? Kürzt man einfach selbständig die Miete oder muss man die von einem Anwalt beglaubigen lassen?

Ich danke euch schon im voraus für die Antworten!


Mit freundlichen Grüßen
Sinan_05


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-- Editiert am 21.02.2011 01:10

-- Editiert am 21.02.2011 01:11


von Sinan_05 am 21.02.2011 01:09
Status: Stift (43 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3592 weitere Beiträge zum Thema "Mietminderung".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
--- editiert vom Admin


von guest-12321.02.2011 09:02:42 am 21.02.2011 01:29
Status: Stift (33 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
Oft ist es halt wegen der Beweisbarkeit schwierig.

Immerhin kannst du dich wehren, wenn sie dich anzicken und dir die Schuld geben wollen wegen dem Schimmel -)



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von Morgause am 21.02.2011 02:47
Status: Unsterblich (1312 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 123 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
quote:
Das Problem liegt nicht ans uns, da es sich um Baumängel handelt.

Das glauben alle Mieter.


Ja gut jetzt haben alle mal gelacht! =)

Nein wirklich es sind Baumängel. Der Schaden wurde schon einmal behoben jedoch ist der Schimmel wiedergekommen. Der Vermieter sagte uns selber, dass es aufgrund der schlechten Isolierung von außen zum Schimmel Befall kommen kann und das er keine baulichen Änderungen von außen unternehmen kann. Also haben wir schon mal die eindeutige Bestätigung, dass es nicht unser verschulden war! ;-)

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von Sinan_05 am 21.02.2011 14:01
Status: Stift (43 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
Wir haben den Schaden nicht akzeptiert. Da der Mieter uns eine Isolierung von der innen Seite der Wohnung versprochen hatte.

Entweder versucht dieser uns hin zu halten oder er macht es irgendwann noch.
Kann man denn auf eine Mietminderung bestehen?


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von Sinan_05 am 21.02.2011 16:29
Status: Stift (43 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
--- editiert vom Admin


von guest-12321.02.2011 21:55:42 am 21.02.2011 16:43
Status: Stift (36 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 3 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
Der Vermieter meinte, dass die Wohnung wieder neu isoliert werden sollte. Jedoch kam von Seiten des Vermieters nichts. Nun wollten wir ihm etwas Druck machen,indem wir eine Mietminderung in Erwägung ziehen.

Aber meine Frage ist mit euren Beiträgen schon geklärt ich danke einigen von euch für die schnellen und guten Antworten! =)

Mit freundlichen Grüßen

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von Sinan_05 am 21.02.2011 20:15
Status: Stift (43 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Schimmelbefall Anrecht auf Mietminderung
quote:
Ich werde morgen den Mieter telefonisch darum bitten, den Befall innerhalb von einer Woche zu beheben

Das muss der Mieter nicht, denn bei Baumängeln ist der Vermieter zuständig.
Desweiteren weis man ja nie wie der Mieter den Mangel beseitigt. Da würde ich mir als Vermieter nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen.
Und telefonisch würde ich das nicht machen sondrn per Einschreiben-Rückschein, damit es auch beweisbar ist was man fordert.



quote:
oder wir würden gerne eine Mietminderung beantragen.

Da muss man nicht beantragen, das kann man einfach machen.
Ich glaube dem Mieter wäre eine schimmelfreie Wohnung lieber.
Also bringt dem Meiter seine Wohnung in Ordnung und dann passt das schon.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 21.02.2011 23:29
Status: Tao (21859 Beiträge)
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