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Schimmel - wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

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Schimmel - wer trägt die Kosten für ein Gutachten?

Hallo,

eine Frage an die Experten:

im Bad des Mieters M ist vor ca. 2 Jahren Schimmel aufgetreten, an den Fenstern (auch in anderen Räumen) zeigte sich Feuchtigkeit. M vermutete restliche Baufeuchte (Neubau) oder ein undichtes Rohr. Der Vermieter V ließ das mit dem Rohr klären, das war nicht die Ursache. Nachdem M nochmal reklamiert hatte, kam ein von V beauftragter Gutachter, der ein Meßgerät installierte und einige Zeit später ein Gutachten vorlegte. Ursache für den Schimmel sei angeblich falsches Heiz-/Lüftungsverhalten.
M lüfte seither häufiger, zumindest der Schimmel ist nicht mehr aufgetreten.

Jetzt aber zum eigentlichen Problem:
Der vermieter V möchte jetzt - fast zwei Jahre später - die Kosten für das Gutachten von M erstattet haben (über EUR 600,-). Da als Ursache für den Schimmel falsches Lüften ermittelt wurde, sei M dazu verpflichtet, so die Auffassung von V. M hat aber nie eine Untersuchung beauftragt, V hat auch nie angedeutet, dass M mit Kosten zu rechnen hätte.

Kann der Vermieter V diese Kosten jetzt tatsächlich von M einfordern?

Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!

Petra


von petra_stoeber am 13.11.2005 00:00
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Schimmel - wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
Hi,

Mieter heizt/lüftet falsch, kriegt deswegen Schimmel, wendet sich an VM, VM ermittelt Ursache, Ursache ist der Mieter. Bevor ich hier lang rummachen würde, würde ich (unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage) dem VM einfach 50:50 anbieten und die 300 EUR als Lehrgeld in meinem Hinterkopf verbuchen.

Gruß´

sxc



von sxc am 14.11.2005 00:20
Status: Stift (58 Beiträge)
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