Schimmel - wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
Hallo,
eine Frage an die Experten:
im Bad des Mieters M ist vor ca. 2 Jahren Schimmel aufgetreten, an den Fenstern (auch in anderen Räumen) zeigte sich Feuchtigkeit. M vermutete restliche Baufeuchte (Neubau) oder ein undichtes Rohr. Der Vermieter V ließ das mit dem Rohr klären, das war nicht die Ursache. Nachdem M nochmal reklamiert hatte, kam ein von V beauftragter Gutachter, der ein Meßgerät installierte und einige Zeit später ein Gutachten vorlegte. Ursache für den Schimmel sei angeblich falsches Heiz-/Lüftungsverhalten.
M lüfte seither häufiger, zumindest der Schimmel ist nicht mehr aufgetreten.
Jetzt aber zum eigentlichen Problem:
Der vermieter V möchte jetzt - fast zwei Jahre später - die Kosten für das Gutachten von M erstattet haben (über EUR 600,-). Da als Ursache für den Schimmel falsches Lüften ermittelt wurde, sei M dazu verpflichtet, so die Auffassung von V. M hat aber nie eine Untersuchung beauftragt, V hat auch nie angedeutet, dass M mit Kosten zu rechnen hätte.
Kann der Vermieter V diese Kosten jetzt tatsächlich von M einfordern?
Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!
Petra
von petra_stoeber am 13.11.2005 00:00
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