Ich habe meinem vermieter am 8.1. telefonisch mitgeteilt, das es Probleme mit Schimmel gibt.
Das Thema ist bekannt seit 13 Jahren, bis jetzt hab ich immer selber was gemacht, Schimmelspray, abgeputzt, gestrichen, es handelt sich um 2 Fenster aus Glasfliesen), mittlerweile nervt es aber.
und das wasser dringt durch die Fugen in die Wohnung ein.
Bis jetzt sagte mien Vermieter, das er nichts machen kann.
Es handele sich um Sicherheitsfenster.
Am 8.1. habe ich noch mal eindriglich gebeten, das er sich die sachen ankommen sieht, er sicherte mir einen Rückruf zu.
Bis heute nichts.
Ich wohn hier seit langer Zeit, im Allgemeinen tut er gar nichts, z.B. wurden jahrelang keine Nebenkostenabrechnungen erstellt, weil er laut eigener Aussage keine Lust hatte.
Was mache ich jetzt.
ich habs schriftlich formuliert, wie der Stand ist.
Kann ich ihm eine Frist setzen zur Begutachtung?
damit er sich rührt?
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""
Schimmel und Vermieter reagiert nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
von anjahier am 14.01.2014 09:05
Am 8.1. habe ich noch mal eindriglich gebeten, das er sich die sachen ankommen sieht, er sicherte mir einen Rückruf zu.
(...)
Kann ich ihm eine Frist setzen zur Begutachtung?
Inwieweit bringt dich das weiter, wenn er sich das ansieht?
Durch das ansehen alleine verschwindet der Schimmel auch nicht. Es wäre wohl sinnvoller eine Beseitigung zu verlangen.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
http://www.mhmhamburg.de/i_upload/info04_08_11_netz.pdf
Sie können und sollten sich auch an das Gesundheitsamt wenden!
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""
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quote:
Bis jetzt sagte mien Vermieter, das er nichts machen kann.
Es handele sich um Sicherheitsfenster.
Zu etwas Unmögliches (bautechnisch, auch Unverhältnis-mässigkeit,.) kann man dem Vermieter nicht zwingen.
Dafür kann der Mieter den Vertrag ja kündigen, was
oft eine bessere oder gar einzige Lösung ist.
Beseitigung will ich ja auch erreichen, klar.
Kann ich ihm irgendwie eine Frist setzen?
Bis wann er das zu beseitigen hat?
oder bis wann e rzu reagieren hat?
Und dann?
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""
quote:
von anjahier am 14.01.2014 13:34
Kann ich ihm irgendwie eine Frist setzen?
Ja
quote:
von anjahier am 14.01.2014 13:34
Bis wann er das zu beseitigen hat?
Ja
quote:
von anjahier am 14.01.2014 13:34
oder bis wann e rzu reagieren hat?
Kontraproduktiv, siehe oben
quote:
von anjahier am 14.01.2014 13:34
Und dann?
Warten
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Der Mieter hat genug gewartet, aber auch die konkrete Antwort bekommen, dass der Vermieter nicht machen kann.
Wenn man Zweifel an die Machbarkeit oder Verhältnismäßigkeit hat, kann man vorher
sich bei Fachleuten erkundigen, ob die Aussage stimmen könnte.
Wenn nicht stimmt, kann man noch den Vermieter zur Beseitigung klagen.
Andernfalls aber hat man das Prozessrisiko.
Wenn Mieter trotz nicht beseitigbaren Mängel dort wohnend bleibt, an die Wohnung festhält, hat er die Mängel doch hingenommen, d.h. akzeptiert.
Falls tatsächlich Wasser durch die Fugen eindringt, dann ist sind es bauliche Umstände.
Wenn diese bauliche Umstände bei Anmietung nicht vorhanden waren, dann ist es ein Mangel des Mietobjektes.
Wenn das Mietobjekt aber genau in diesem Zustand angemietet wurde, dann ist dies der vertragsgemäße Zustand (also KEIN Mangel).
Was also?
Um das Ganze noch etwas besser einschätzen zu können: was sind denn "2 Fenster aus Glasfliesen"?
Meinst Du vielleicht Glasbausteine? >Link
in einem Treppenhaus?
in einem Zimmer das beheizt und bewohnt wird?
wie wird das Zimmer genutzt?
(dann dringt hier nichts durch die Fugen, der Schimmel hat andere Gründe > mehr bei mehr ...)
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
quote:
Wenn das Mietobjekt aber genau in diesem Zustand angemietet wurde, dann ist dies der vertragsgemäße Zustand (also KEIN Mangel).
Das würde aber vorrausetzen, dass der Mieter das gewusst hat, ansonsten ein versteckter Mangel....
@ Icecycle
Wieder mal sehr amüsante Ansichten von Dir...
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" "
quote:
Wieder mal sehr amüsante Ansichten von Dir...
?? welche Ansichten denn ??
Eigentlich so ziemlich alle....
Hier im speziellen Die Ansicht, wenn der Vermieter sagt, er könne die undichte Stelle nicht beseitigen, dann muss er dies auch nicht......
Dann muss ein Mieter, der aus wirtschaftlichen Problemen mal weniger Geld hat, auch nicht die Miete komplett zahlen.
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" "
quote:
1. wenn der Vermieter sagt, er könne die undichte Stelle nicht beseitigen, dann muss er dies auch nicht......
2. ein Mieter, der aus wirtschaftlichen Problemen mal weniger Geld hat, auch nicht die Miete komplett zahlen.
Das sind 2 Paare Schuhe.
Habe doch geschrieben, wenn der Mieter glaubt den Vermieter
jedenfalls zur Mängelbeseitigung zwingen könne, kann er versuchen gerichtlich einzuklagen.
Von Mietminderung hat noch nicht einmal der TE erwähnt.
TE hat die Frage nicht beantwortet: seitwann der Mängel
vorhanden war, ob Vermietungszustand oder späterer Baumangel.
Dass Mieter weniger Geld habe, ist nicht unbedingt immer der Fall, spielt hier sowieso überhaupt keine Rolle.
-- Editiert icecycle am 16.01.2014 13:00
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