Hallo,
ich war drei Wochen im Urlaub und habe die Heizung auf kleiner Stufe angelassen, damit sie nicht einfriert.
Nun habe ich nach dem Urlaub festgestellt, dass die Heizung nicht mehr korrekt heizt. Ich habe den Hausverwalter angerufen und er hat einen vorbei geschickt.
Der Handwerker hat festgestellt, dass mit dem Ventil nicht funktioniert und bisschen was gemacht und gesagt, ich möge nochmal anrufen falls das Problem nicht behoben wurde.
Nun funktioniert die Heizung im Schlafzimmer gar nicht mehr.
Jetzt habe ich hinter meinem Bett und der Kommode Schimmel entdeckt.
Ich habe gelesen, dass die Vermieter oft versuchen bei Schimmelschäden dem Mieter die Schuld in Schuhe schieben.
Kann ich für den Schimmel rechtlich belangt werden?
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Schimmel nach Urlaub
11. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2015 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel nach Urlaub
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#1
Antwort vom 11. Januar 2015 | 11:44
Von
Status: Unbeschreiblich (38365 Beiträge, 13981x hilfreich)
Es gibt so viele Ursachen für Schimmel, wie es hier Anfragen gibt. Und wenn mangelhaftes Lüften/Heizen die Ursache ist, dann hat es der Mieter zu vertreten, das hat nichts mit "in die Schuhe schieben" zu tun. Wenn andere Ursachen da sind, dann hat es der Vermieter zu vertreten, hat auch nichts mit "in die Schuhe schieben" zu tun.
Ich würde erst mal die Heizung in Ordnung bringen lassen, vernünftig lüften und durchheizen, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 11. Januar 2015 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
War das eien Weltreise?
Schimmel benötigt etwas Zeit zum gedeihen.
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich für den Schimmel rechtlich belangt werden? <hr size=1 noshade>
Aussschließen kann man es nicht.
Der Mieter hat für eine ausreichende Beheizung der Wohnung zu sorgen, die Einstellung "Frostschutz" dürfte dem nicht genügen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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