Schimmel: Vermieter oder ich schuld?

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
BluBow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)
Schimmel: Vermieter oder ich schuld?

Hallo liebe Community!

Wir haben hinter dem Schrank im Eck Schimmel entdeckt.
Ungefähr bis zu Mitte der Wand und ca. 40 cm zur Seite.
Das Eck ist nicht das Hauseck.

Ich habe aus dem Fenster rausgeschaut und einen Loch in der Wand außen entdeckt, was genau gegenüber von der Schimmelstelle ist. Das Loch ist mir einem Stück Plastik (So eine Art Plastikdübel mit Druchmesser von ca. 3 cm) zugemacht.
Ich glaube das ist die Hauptursache.

Die Vermieterin weiß aber, dass wir unsere Wäsche in diesem Raum trocknen. Als Ausrede habe ich damals gesagt, dass die Wäsche fast trocken ist, da die Maschine das Wasser so zu sagen wegdrückt (große Umdrehungszahl). Und wir lüften auch.

Nun weiß ich nicht, wie ich das melden soll?
Wie kann der Vermieter überhaupt rausfinden, dass wir etwas falsch gemacht haben (wenig lüften, Wäsche trocknen)?
Oder sind wir automatisch schuld, wenn keine Baumängel vorliegen?
Wenn wir doch Schuld sind, müssen wir es nur so wieder gut machen, dass es für uns passt oder wird der Vermieter nach seinem Angemessen jemanden beauftragen und wir müssen die Rechnung zahlen?

Danke euch für die Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Oder sind wir automatisch schuld, wenn keine Baumängel vorliegen?


Grundsätzlich hat der Vermieter den Mangel zu beseitigen. Ausser er kann beweisen (nicht nur behaupten) dass der Mangel nicht baulich bedingt ist. Dann wiederum wäre der Mieter verpflichtet nachzuweisen, dass er normal lüftet.

Am besten mal ein Hygrometer besorgen und prüfen, wie hoch die Luftfeuchte in der Wohnung ist.



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#2
 Von 
BluBow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Grundsätzlich hat der Vermieter den Mangel zu beseitigen. Ausser er kann beweisen (nicht nur behaupten) dass der Mangel nicht baulich bedingt ist. Dann wiederum wäre der Mieter verpflichtet nachzuweisen, dass er normal lüftet.


Hi,

danke für die Antwort.
Wie kann ich aber nachweisen, dass ich gelüftet habe? Das ist doch unmöglich.
Und dass ich die Wäsche nicht im Trockenraum getrocknet habe, ist nachweibar.
quote:

Am besten mal ein Hygrometer besorgen und prüfen, wie hoch die Luftfeuchte in der Wohnung ist.

ich kenne mich nichts aus, aber wie kann ein Hydrometer so zuverlässig sein? Ich meine es hängt von vielen Faktoren ab, wie die Feuchtigkeit gerade ist? (gelüftet, Heizung etc etc)

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Wie kann der Vermieter überhaupt rausfinden, dass wir etwas falsch gemacht haben (wenig lüften, Wäsche trocknen)?


Geht es jetzt nur darum, zu erreichen, daß Ihr für böse Taten nicht einstehen müßt ?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BluBow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Geht es jetzt nur darum, zu erreichen, daß Ihr für böse Taten nicht einstehen müßt ?


Nein.
Die Vermieterin weiß ja, dass wir die Wäsche in diesem Raum getrocknet haben. ich habe nichts versteckt.

Wenn aber dieses Loch in der Außenwand die Ursache ist, dann habe ich mMn nur geringe Mitverschuldung.

Das möchte ich beweisen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Und dass ich die Wäsche nicht im Trockenraum getrocknet habe, ist nachweisbar.


Das ist schon mal schlecht für Dich. Das könnte schon dazu führen, dass Du in der Pflicht bist, nachzuweisen, dass das Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht Ursache des Schimmels ist.


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BluBow
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Das ist schon mal schlecht für Dich. Das könnte schon dazu führen, dass Du in der Pflicht bist, nachzuweisen, dass das Trocknen der Wäsche in der Wohnung nicht Ursache des Schimmels ist.


oder der Vermieter muss nachweisen, dass nicht das Loch in der Wand die Ursache ist?

ich habe bisschen gelesen und glaube (natürlich mit Vorannahme =), dass große Schimmelflecken meistens durch bauliche Mängel entstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein günstiges, einfaches Hygrometer (10-20EUR) zeigt auf +-5% genau die Luftfeuchte an. Wenn ihr weiter so wohnt wie bisher kann man daran erkennen, ob die Luftfeuchte bisher zu hoch war.

Sollte zw. 40-65% sein, nicht längere Zeit über 60-65%



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Das "Loch" in der Wand wird es wohl kaum gewesen sein.

Da ist vermutlich nur einmal ein Gerüst verankert worden.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Schimmel: Vermieter oder ich schuld?

Kommt ganz darauf an wer hier antwortet, Vermieter oder Mieter ... ;)


quote:
Und dass ich die Wäsche nicht im Trockenraum getrocknet habe, ist nachweibar.

Wodurch? Welche 'Beweise' existieren dafür?


Grundsätzlich ist Schimmel ein Mangel an der Mietsache zu dessen Beseitigung der Vermieter verantwortlich ist. Der Beseitigung entziehen sich die Vermieter gerne mit dem Argument 'Mieter hat falsch gelüftet', jedoch muss er es beweisen und nicht behaupten.

Bezüglich der bei euch vorliegenden 'Wäschesituation' ist es entscheidend welche Qualität die 'Beweise' haben, denn dies könnte zu einer Umkehr der Beweislast führen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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