Schimmel-Kündigungsfrist?

11. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
deni87991
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel-Kündigungsfrist?

Hallo!

Ich habe das gleiche Problem wie viele hier: Schimmel in der Wohnung.Wir wohnen auf 62qm in einer 2Zimmer-Wohnung. Eingezogen sind wir im Aug 2005, der erste Schimmel kam etwa Nov 2005.

Er war in einem Schrank und hinter einem Schrank im Bad, hinter dem Hängeschrank in der Küche, hinter den Sideboards in der Stube sowie in einer Ecke im Schlafzimmer.Das sind quasi alle unsere Außenwände.

Wir haben den Mangel angezeigt und Fotos gemacht. Wir beseitigen den Schaden auf eigene Kosten, der Schimmel kam aber vermehrt wieder. Nach einer erneuten Anzeige des Problems beim Vermieter im Feb kam dieser dann und durch eine Fachkraft(maler) wurde die Kältebrücke in der Stube mit 60l Schaum ausgeschäumt und dann mit Anti-Schimmelfarbe gestrichen. Somit war das Problem erst einmal beseitigt, da sich auch das Wetter besserte. Der Schimmel im Badezimmerschrank (und an den Sachen dort drin) blieb unser Problem.

Es wurde uns jedoch versichert, das man im Sommer die Aussenfassade sanieren würde (diesen Mangel haben wir auch im Dez angezeigt-der Putz löste sich und steht gut 2cm zwischen den Balken vor), um die Isolierung für den nächsten Winter sicherzustellen.

Mit dem Kommentar "Geht uns auf die Nerven wegen dieser Sache" gingen wir dann auseinander. In mehrfachen Telefonaten wurde uns versichert, man würde sich kümmern, aber es sei noch nichts geschehen. Im letzten Telefonat letzte Woche wurde mir dann gesagt, "jetzt sei ja die Sommerpause der Ämter vorbei [der Vermieter ist das Kirchenamt, Vertreter ist jemand von der Kirchengemeinde] und man könne jetzt einen Kontaktversuch anstellen".

Dem entnehme ich, das wir 1/2 Jahr nur hingehalten wurden. Auf meine Androhung hin, wir würden uns eine neue Wohnung suchen, weil wir nicht wieder auf den Ärger mit dem Schimmel lust haben, wurde verständnis gezeigt [er meinte "Das würde ich auch machen"] und sich eine Frist bis Ende Sep. erbeten [allerdings mit der Anmerkung, das wir uns wenig Hoffnung machen brauchen das das dieses Jahr noch geklärt wird].

Daher haben wir eine neue Wohnung besichtigt,die sofort frei wäre und die wir nehmen wollen. Das Problem ist nun die 3monatige Kündigungsfrist,die wir,auf Grund des Mangels von Schimmel,umgehen wollen.
Es nützt uns nichts,erst im Jan umzuziehen, da zu diesem Zeitpunkt Wände und Schrankrückwände bereits wieder voll Schimmel sein werden.

Das wußte unser Vermieter,ebenso wie die Tatsache,das wir keineswegs im Winter umziehen wollen-trotzdem wurden wir solange hingehalten und eigentlich verarscht-denn er hat ja eigentlich nichts dafür getan. Gibt es nun eine Möglichkeit diese Frist zu verkürzen?

Leider gibt es nur Fotos vom Schimmel im Winter,keine schriftlichen Abmachnungen oder Mietkürzungen.Aber Zeugen, die die Aussagen der Vermieter bestätigen könnten. Weiterhin bin ich Allergikerin-könnte das helfen?

Würde mich freuen,wenn mir jemand einen Rat geben könnte!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

FRISTLOSE Kündigung
Folgende Gründe erlauben sogar eine fristlose Kündigung:

Die Wohnung kann aufgrund schwerster Mängel nicht mehr so genutzt werden, wie es der Mietvertrag eigentlich vorsieht. Dies kann z.B. bei starken Lärmstörungen oder extremem Schimmelpilz der Fall sein.

Der Mieter muss jedoch den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben. Mit ungenutztem Ablauf der Frist kann der Mieter fristlos kündigen.

In der Wohnung drohen dem Mieter erhebliche Gesundheitsgefahren.
Dies kann der Fall sein bei erhöhten Formaldehydkonzentrationen oder ähnlichem.

Der Vermieter verstößt grob gegen seine mietvertraglichen Pflichten.
Dies kann z.B. der Fall sein bei Manipulationen an der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter oder bei Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz.

Der Hausfrieden ist nachhaltig gestört.
Aufgrund der Störung muss eine Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar sein. Dies kann z.B. der Fall sein bei Hausfriedensbruch durch den Vermieter, Beleidigungen oder tätlichen Angriffen.


http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=30

-- Editiert von Franceska am 11.09.2006 13:46:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung muss eine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen werden. Das kann im Einzelfall schwierig werden und für den Nachweis ist wahrscheinlich ein Gutachten erforderlich.

Da Du nichts davon schreibst, dass Du gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Schimmel hast, würde ich von einer fristlosen Kündigung abraten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

sehe es wie hh

Eine Gesundheitsgefährdung muss nachgewiesen sein/werden. Um ein Gutachten kommt man eigentlich nicht drumrum, könnte sonst ja jeder behaupten.

Alleine die Tatsache, daß du Allergikerin bist reicht absolut nicht aus.

Von einer fristlosen Kündigung würde ich auch abraten. Vielleicht wäre es sinnvoll mal mit dem VM Klartext zu reden. In manchen Fällen trennt man sich ja auch beidseits gerne, ohne auf gesetzliche Fristen zu pochen, bzw. diese zu beachten.

feuerelfe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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