Hallo,ich und meine Familie sind vor gut einem Jahr in die jetzige Wohnung eingezogen. Im Dezember 09 hats angefangen neben den Fensterrahmen zu schimmeln. Wir haben festgestellt, das die Fenster undicht waren und neu justiert werden mussten. Daraufhin haben wir unseren Vermieter kontaktiert und den Sachverhalt geschildert. Es wurde ein Techniker zzu uns geschickt und die Fenster wurden neu justiert. Der Schimmel wurde allerdings nicht beseitigt. Wir haben dann einfach Fotos von den Schimmelflecken geschossen und den Schimmel mit nutz Alkohol entfernt. Nun ist der Schimmel wieder aufgetreten. Dazu kommt noch, das die Farbe sich gelöst hat. Was können wir nun mach? Ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmel und den entstandenen Schaden zu beseitigen?Gruß-- Editiert am 18.03.2010 12:26-- Editiert am 18.03.2010 12:27
Die wamre Luft gibt die Feuchtigkeit an der kältesten Stlle ab. Wenn die Fenster eine Isoliervergalsung haben, dann ist diese Stelle dort, wo die Undichtigkeit ist.Daher soll man ja die Fenster auch nicht auf Dauerkippen stellen.Der VM ist, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Mieter durch unsachgemässe Nutzung den Schimmel verursacht hat, zur Beseitigung des Mangels zuständig.
Danke für die Antworten! Das hört sich das schon mal sehr gut an Ich nehme an, ich sollte den Vermieter Schriftlich zur beseitigung bitten. Wie sollte das Schreiben am besten aussehen bzw gibts einen Vordruck im im Forum?
15 Min morgens und abends Stoßlüften danach die Heizung aufdrehen Das Fenster im Bad hatte schon geklappert, undicht ist da schon ein wenig untertrieben Also einfach anrufen bzw vorbei schauen und dennen sagen, das sie bis zum...den Schaden zu beseitigen haben?