Schily setzt Birthler wegen Stasi-Akten Ultimatum
9.7.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 13156 Aufrufe Mehr zum Thema:Schily, Birthler, Stasi, Akten
- Minister will gegen mögliche Herausgabe vorgehen
Innenminister Otto Schily (SPD) hat der Bundesbeauftragten für die Stasi-Akten, Marianne Birthler, im Streit um die Herausgabe von Unterlagen ein Ultimatum gesetzt. Schily habe die Behördenchefin nach dem Gerichtsurteil zu den Stasi-Akten von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) in einem Brief aufgefordert, bis Montag um 12.00 Uhr schriftlich zu erklären, dass sie Akten von Prominenten künftig nicht mehr ohne deren Zustimmung herausgeben werde, verlautete aus informierten Kreisen in Berlin.
Schilys Sprecher Rainer Lingenthal wollte das Ultimatum auf Anfrage nicht bestätigen. Er betonte jedoch, eine Antwort auf das Schreiben werde bis Anfang der Woche erwartet. SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler plädierte dafür, die Unterlagen weiterhin zugänglich zu machen und dafür gegebenenfalls das Stasi-Unterlagen-Gesetz zu ändern.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" heißt es in dem Schreiben Schilys an Birthler: "Sollten Sie wider Erwarten beabsichtigen, ihr bisheriges Verfahren beizubehalten, sähe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, rechtsaufsichtliche Maßnahmen herbeizuführen". Birthlers Sprecher Christian Booß sagte auf Anfrage, ein Ultimatum Schilys sei gar nicht möglich, weil nicht der Minister, sondern das Kabinett die Rechtsaufsicht über die Behörde habe. Nach Angaben des "Spiegel" will Schily das Bundeskabinett einschalten, falls Birthler seiner Aufforderung nicht nachkommen sollte. Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, mit dem Birthler die Herausgabe der Akten über Altkanzler Helmut Kohl (CDU) untersagt worden war, hatte die Behörde deutlich gemacht, dass sie ihre Herausgabe-Praxis nicht grundsätzlich ändern wolle.
Der amtierende Behörden-Direktor Jörg Pietrkiewicz sagte der "Berliner Zeitung", wie bisher sollten bei Akten, die über Personen der Zeitgeschichte angelegt wurden, die Betreffenden vor einer Herausgabe informiert und um eine Stellungnahme gebeten werden. "Werden gegen die Herausgabe Einwände erhoben, prüfen wir sie in jedem Einzelfall und entscheiden dann, ob wir sie berücksichtigen können."
Stiegler sagte dem "Spiegel", es sei im deutsch-deutschen Einigungsvertrag festgelegt, dass die Stasi-Akten weitgehend offengelegt werden müssten. Das Urteil des Berliner Gerichts sei "verfassungsrechtlich nicht haltbar".
7. Juli 2001 - 16.38 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2001
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