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Schill erwirkt Verfügung gegen "Panorama"

21.2.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 2029 Aufrufe
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Schill, Kokain, Panorama

Der Sendung "Panorama" vom NDR ist untersagt, die verbreiteten Behauptungen über einen angeblichen Kokain-Missbrauch von Hamburgs Innensenator Ronald Schill zu wiederholen. Schill erwirkte Mitte dieser Woche vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den NDR. Folgt der NDR diesem Verbot nicht, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Schill sah sich durch das Gericht bestätigt: "Mit diesem Beschluss des Landgerichts wird meine Auffassung bestätigt, dass die Redaktion des Panorama Magazins in schlimmer Weise gegen ihre journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Ich erwarte nun, dass endlich diese Diffamierungskampagne gegen meine Person beendet wird. Ich werde keine weiteren Grenzüberschreitungen der journalistischen Sorgfalt beim NDR dulden".

In dem Fernsehmagazin "Panorama" hatte ein anonymer Zeuge erklärt, Schill habe am 23. September nach seinem Wahlsieg bei der Hamburger Bürgerschaftswahl weißes Pulver auf sein Zahnfleisch gerieben, was eine gängige Methode für den Kokainkonsum sei. Der Politiker Schill hatte sich daraufhin zu einer Haarprobe veranlasst gesehen, die negativ ausfiel.

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