Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arzthaftungsrecht » 

Schilddrüsen-Operation

Von Rechtsanwalt Dr. Patrick J.M. Junge-Ilges
31.8.2010 | Ratgeber - Arzthaftungsrecht | 1111 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Behandlungsfehler

Frage:
Durch meine Schilddrüsen-OP wurden meine Stimmbänder geschädigt. Ich kann nur noch flüsternd sprechen. Kommt Schadenersatz in Betracht?

Antwort:
Bei einer Schilddrüsen-OP/Struma-Resektion kann es typischerweise zu einer Schädigung der Stimmbänder kommen. Der Stimmbandnerv kann bei der Operation z. B. gequetscht oder durch die OP-Instrumente durchschnitten worden sein.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Patrick J.M. Junge-Ilges
Erfurt

Schadensersatzrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Der Operateur ist deshalb verpflichtet, den Stimmbandnerv während der OP darzustellen, also den Verlauf des Nerves während der OP sichtbar zu machen. Unterlässt er dies und kommt es zur Schädigung, liegt regelmäßig ein Behandlungs-fehler vor.
Vor der Operation ist der Patient zwingend über das Risiko der Schädigung des Stimmbandnerves aufzuklären. Dies gilt verstärkt, sollte es sich um eine wiederholte Schilddrüsen-OP handeln, da sich das Risiko der Stimmbandschädigung auf Grund der vorhandenen Vernarbung deutlich erhöht.

Bei Ihnen wäre also zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsfehler vorlag. Wenn ja, steht Ihnen Ersatz des entstandenen Schadens einschl. Schmerzensgeld zu.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?