Schikane durch Krankenkasse

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kiki2
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Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schikane durch Krankenkasse

Hallo Forum! Folgendes Szenario:

Ich bin seit meiner Geburt behindert, habe dazu 70% GdB und eine gesetzliche Betreuung. Durch Kündigung einer Ausbildung endete meine gesetzliche Krankenversicherung automatisch. Es kam aber keine Information der Krankenkasse über eine Pflicht-Weiterversicherung, sondern ich wurde ohne mein Wissen und ohne einen Vertrag automatisch privat weiter versichert. Nach 6 Monaten kam erst die Info und eine neue Krankenkarte, zu dem Zeitpunkt war ich aber bei einer anderen Krankenkasse versichert.

Die alte Krankenkasse besteht aber darauf das ich die Beiträge bezahle, ist aber nicht bereit die Situation sachlich zu klären. Sondern schickt mir direkt nur Mahnungen und schon einen Gerichtsvollzieher. Dann bin ich zu einem Anwalt gegangen um mir Hilfe zu holen aber das ignoriert diese Krankenkasse.

(Mit Hilfe vom Anwalt ging es vor Gericht und der Gerichtsvollzieher musste zurück genommen werden. Aber die Krankenkasse hört deswegen nicht auf mit den Forderungen und der Schikane).

Ich habe erfahren, das ich mich nach § 10 SGB V Abs. 4 ohne Altersgrenze weiter familienversichern kann aufgrund meiner Behinderung. Meine Eltern die bei derselben Krankenkasse sind haben mich per Formular zur Familienversicherung angemeldet. Das 1. Mal wäre kein Nachweis über meine Behinderung angekommen. Beim 2. Versuch wurde alles persönlich abgegeben und die Reaktion von der Krankenkasse war nur eine Mahnung. Aber keine Reaktion auf die Anmeldung.

Außerdem haben sie mir verboten, das mein gesetzlicher Betreuer den Widerspruch unterschreiben dürfte das müsste ich selbst machen sonst würde es nicht gültig sein. Ich bin damit total überfordert das geht insgesamt schon 3 Jahre lang und die Krankenkasse lässt sich immer neue Schikanen oder Ausreden einfallen. Ich bin wegen der Behinderung nicht sehr belastbar auch psychisch nicht und fühle mich machtlos.

Kann man nicht irgend etwas machen das die Krankenkasse mit der Schikane aufhört?
Mfg Kiki.

-- Editier von Kiki2 am 04.09.2017 10:04

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Kiki2):
und eine gesetzliche Betreuung


Für welchen Aufgabenkreis?

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#2
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Verträge mit Einwilligungsvorbehalt, Gesundheitsfürsorge, Vermögen, Behördenangelegenheiten.

Ich weiß im Nachhinein das der Betreuer das hätte machen dürfen, aber das jetzt zu wissen hilft mir nichts. Auch wenn der Betreuer den Widerspruch unterschrieben hätte, wäre es inhaltlich nicht anders gewesen und die Reaktion der Krankenkasse wäre ebenso dieselbe gewesen. Auch wenn er das widerrufen könnte das interessiert die Krankenkasse nicht. Die interessiert nicht was es für Gesetze gibt sondern die interessiert nur ihren Wille durchzusetzen und was zu deren Nachteil wäre ignorieren sie. So läuft das schon die ganze Zeit.

Die interessiert es ja nicht Mal wenn mein Anwalt denen etwas schreibt. Oder dass sie die Frist vom Gericht einhalten mussten, da waren sie zu spät und wollten es aber nicht akzeptieren.

Bei der 1. Anmeldung haben sie die Ablehnung 3 Wochen vor Ablauf der 4-wöchtigen Widerspruchsfrist geschickt. Aber ein Datum von 3 Wochen früher angegeben. Angeblich hätten sie meine Adresse nicht gehabt und sie erst im Meldeamt bekommen müssen. Aber auf der Anmeldung die sie ablehnten stand meine Adresse ja drauf die musste man mit angeben in dem Formular. Das sind alles so offensichtliche Schikanen und absichtliche Sachen von der Krankenkasse.

Mfg Kiki.

-- Editiert von Kiki2 am 04.09.2017 10:41

-- Editiert von Kiki2 am 04.09.2017 10:42

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Einwilligungsvorbehalt besteht aber nicht?

Der Betreuer muss sich um die Geschichte mit der Krankenkasse kümmern und haftet auch, falls zum damaligen Zeitpunkt bereits die Betreuung bestand. Dieser muss sich dann auch hinsichtlich Unterschriftsbefugnis gegenüber der Kasse durchsetzen und sich um Beratungshilfe, Anwälte etc. kümmern.


Zitat (von Kiki2):
Ich bin damit total überfordert

Zitat (von Kiki2):
Ich bin wegen der Behinderung nicht sehr belastbar auch psychisch nicht und fühle mich machtlos.


Wenn das alles zu sehr belastet, übergib die Akte dem Betreuer und lass die Post dort hingehen. Das ist nicht böse, sondern zur eigenen Entlastung ernst gemeint.

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#4
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betreuer ist ein Familienangehöriger also die Post kommt sowieso nach Hause. Ich wollte es ja dem Betreuer geben und hatte mich extra erkundigt. Auch der Familienangehörige hätte nicht wissen können das die Auskunft der Krankenkassen Mitarbeiterin falsch ist. Aber auch wenn ich keinen Betreuer hätte kann doch so ein Verhalten von der Krankenkasse nicht einfach so durchgehen, ohne das man es stoppen kann?

Ob ich das schreibe oder ein Betreuer interessiert die Krankenkasse nicht mehr oder weniger. Ich weiß nicht was man überhaupt noch machen kann, da ihnen auch egal ist was mein Anwalt schreibt. Sie können doch nicht einfach auf meine berechtigte Anmeldung zur Familienversicherung nur mit einer Mahnung reagieren. Widersprüche auf die Mahnungen haben bisher auch nicht interessiert. Sie gingen ja sogar bis zum Gerichtsvollzieher wie gesagt den man nur mit Hilfe vom Gericht stoppen konnte.

Es ist auch kein kleiner Betrag den ich einfach so bezahlen könnte damit das alles aufhört. Zu pfänden gäbe es nichts ich bekomme nur knapp 300 Euro Rente wegen Erwerbsunfähigkeit davon könnte ich nicht Mal Raten bezahlen. Die Krankenkasse weiß auch das es nichts zu holen gibt also ist das mit dem Gerichtsvollzieher vermutlich als Schikane gewesen. Ich verstehe nicht warum sie diesen Psychoterror seit 3 Jahren machen selbst wenn ich wollte könnte ich es nicht bezahlen.

Ich will einfach nur das es aufhört aber fühle mich machtlos wenn wohl weder der Anwalt noch das Gericht die Krankenkasse interessiert. Ich weiß nicht was sie davon haben jemand behinderten so fertig zu machen.

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#5
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Am Samstag kam ein Schreiben, (Datum auf dem Briefumschlag) das war datiert auf 1 Woche vorher. Ich habe 1 Woche Zeit einen Beitrag von knapp über 1,200 Euro zu überweisen andernfalls käme ein Vollstreckungsverfahren. Obwohl ich vom Gesetz her Anspruch auf eine Familienversicherung hätte aber das will die Krankenkasse nicht sondern lieber das Geld. Die Woche Frist ist natürlich bereits vorbei wenn das Schreiben erst 1 Woche später als es datiert ist bei mir eintrifft. Es steht auch nicht drauf die wievielte Mahnung das wäre sondern nur Mahnung im Betreff.

Ich sitze hier und heule und bin am zittern, aus Angst dass jetzt wieder der Gerichtsvollzieher kommen soll und ich nicht weiß was ich machen soll. Ich weiß das ich ihn beim 1. Mal nicht reinlassen muss aber wenn er einen Durchsuchungsbescheid hat oder die Polizei kommt, dann darf er rein. Und auch das es den Gerichtsvollzieher nicht interessiert ob die Forderung berechtigt ist. Ich verstehe nicht wie man so unsozial sein kann ich habe denen nie etwas getan.

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#6
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich die nicht wegen irgendwas bei der Polizei anzeigen? Körperverletzung so wie die mich fertig machen? Oder wegen dem Schikaneverbot was im BGB steht? Man muss doch irgendwas dagegen machen können, damit das aufhört.

Meinen Anwalt habe ich auch schon angerufen der ist aber nicht zu erreichen. Erst hieß es ab 11 wäre er da. Dann hieß es jetzt er würde im Stau stehen und wäre vielleicht ab heute Nachmittag zu sprechen. Ich traue mich nicht Mal mehr zur Tür zu gehen wenn es klingelt. Ich habe zwar ein starkes Beruhigungsmittel von meinem Psychiater bekommen aber das macht mich total benebelt das ist eigentlich eher für Panikattacken gedacht.

-- Editiert von Kiki2 am 04.09.2017 11:18

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
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Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Kiki2):
Ich sitze hier und heule und bin am zittern, aus Angst dass jetzt wieder der Gerichtsvollzieher kommen soll und ich nicht weiß was ich machen soll.


Das kann ja nicht im Sinne des Betreuers sein. Er soll sich bitte um einen Fachanwalt (!) für Sozialrecht kümmern. Beratungshilfeschein gibt's beim Amtsgericht. Und natürlich muss er durch seine Betreuungsurkunde auch nachweisen, dass er zu entsprechenden Handlungen berechtigt ist.

Wenn er ehrenamtlicher Betreuer ist (wird er als Familienmitglied sein), dann kann er mal zu seinem Rechtspfleger gehen und sich Rat holen oder zum nächstgelegenden Betreuungsverein.

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#8
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja einen Fachanwalt für Sozialrecht der sich schon die ganze Zeit damit befasst. Aber auch leider mehr schlecht als recht. Ich kann den aber nicht wechseln weil die Rechtschutz Versicherung nur 1 Anwalt pro Fall bezahlt. Der Anwalt hat die Meinung ich soll jemand aus der Familie fragen den Betrag zu bezahlen dann wäre es erledigt.

Tut mir leid das ihr das gerade mitbekommen müsst. Ich melde mich wieder wenn ich mich beruhigt habe.

-- Editiert von Kiki2 am 04.09.2017 11:21

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#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Eine Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde ist auch möglich.

http://www.bundesversicherungsamt.de/kontakt.html (Nicht für die AOK'en, das ist Ländersache)

Wenn ein Antrag 6 Monate oder ein Widerspruch 3 Monate unbearbeitet vorliegt, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich. Die Posteingänge sollten nachweisbar (Einschreiben, persönliche Abgabe mit Zeugen) und im Falle des Widerspruchs dieser auch zulässig sein (steht auf dem jeweiligen Schreiben drauf).

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#10
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst Mal vielen Dank Retels, das du dich der Thematik annimmst. Anwaltliche hilfreichende Hilfe kann ich wohl leider nicht erwarten.

Der § 10 SGB V (Familienversicherung) beschreibt, wenn man nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches (§ 2 SGB IX Behinderung) eine Behinderung hat. Das trifft auf mich zu, somit auch die Regelung von § 10 SGB V zu der Familienversicherung. Laut Anwalt wäre das nicht so, ich müsste nachweisen das ich nicht in der Lage wäre zu arbeiten. Ich brauche (und habe) Betreuung und habe Pflegegrad 1 der auf 2 erhöht werden soll und bekomme Rente. Zusätzlich ohne Berufsausbildung. Aber der Anwalt sagt mir irgendwie immer nur was auf mich nicht zutrifft, anstatt mir zu sagen was zutrifft und welche Gesetze mir in der Situation helfen würden.

Bis die 3 Monate von dem Widerspruch vorbei sind kommt hier bestimmt schon das Inkassounternehmen. Vermutlich werden sie deshalb die Mahnung als Antwort geschrieben haben. Weil sie rechtlich gesehen meine Anmeldung annehmen müssten nach dem § 10 SGB V aber wenn vor Ablauf der 3-monatigen Bearbeitungsfrist des Widerspruchs eine Mahnung mit einer Frist von 1 Woche bei mir eintrifft, erhoffen sie vielleicht das ich aus Angst bezahle und sie in den 3 Monaten dem Widerspruch dann nicht zustimmen müssen. Nachweisen können werde ich ihnen das aber wahrscheinlich leider nicht.

Eine Anzeige wird vermutlich nicht möglich sein da ich keine direkte Person habe die ich anzeigen kann, richtig?

Der Tipp mit dem Bundesversicherungsamt werden wir aber unabhängig von allem in Anspruch nehmen, danke dir. Das gibt mir jetzt zumindest wieder Hoffnung nicht komplett machtlos und ausgeliefert zu sein sondern etwas machen oder zumindest etwas versuchen zu können. Obwohl ich dachte für Unterstützung und Hilfe wäre der Anwalt zuständig.

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#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Kiki2):
Eine Anzeige wird vermutlich nicht möglich sein da ich keine direkte Person habe die ich anzeigen kann, richtig?


Das bringt nun wirklich nichts.

Zitat (von Kiki2):
Laut Anwalt wäre das nicht so, ich müsste nachweisen das ich nicht in der Lage wäre zu arbeiten.


Ein Selbstläufer ist die Familienversicherung aufgrund einer Behinderung nicht, das ist richtig.

Zitat (von Kiki2):
Der § 10 SGB V (Familienversicherung) beschreibt, wenn man nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches (§ 2 SGB IX Behinderung) eine Behinderung hat.


...und sich nicht selbst unterhalten kann. Und die Behinderung schon vorlag, als noch die Familienversicherung bestand.
Umfang und Eintritt der Behinderung sollten durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.


Zitat (von Kiki2):
Nach 6 Monaten kam erst die Info und eine neue Krankenkarte, zu dem Zeitpunkt war ich aber bei einer anderen Krankenkasse versichert.


Ebenfalls als freiwillig Versichert(e)? Wer zahlt da die Beiträge? Gibt es Überschneidungen zwischen gezahlten Beiträgen der neuen Kasse und geforderten der alten? Was ist mit ALG1 nach Abbruch der Ausbildung oder Teilhabe von der Arbeitsagentur?

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#12
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist alles ziemlich durcheinander und viel passiert in der Zeit.

Als Nachweise habe ich alles von Fachärzten und anderen Behörden alles schriftlich als Anlage beigetan. Es stand auch alles wortwörtlich in den jeweiligen Arzt Schreiben, was für die Familienversicherung wichtig war. Seit wann die Behinderung besteht, die Auswirkungen auf mein Arbeitsleben. Umfang und Eintritt wurden durch eine psychosomatische Fachklinik mit Spezialbereich für meine Behinderung beschrieben in einem 17-Seitigen Schreiben. Zusätzlich noch ein Gutachten eines Psychiaters, und die Beurteilung der Pflegekasse, die Begutachtung des Betreuungsgerichts.

Nein bei der neuen Krankenkasse lief ich als Familienversichert ohne Probleme oder Querstellen.
Anfangs hatte die alte Krankenkasse die Anmeldung bei der anderen Krankenkasse auch nicht akzeptieren wollen und trotz meines Nachweises über einen bestehenden Versicherungsschutz weitere Beiträge haben wollen. Beim ersten Gerichtsvollzieher kam ein Betrag von über 7.500 Euro zusammen den sie haben wollten.

Auf ALG1 hätte ich Anspruch gehabt, aber ich bekam es erst später weil da ein Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber lief weil es keine richtige Kündigung gab. Ohne das wäre ich 1 Jahr lang über das ALG1 krankenversichert gewesen das stimmt. Bis zum Ende der Verhandlung 7 Monate war ich sowohl ohne einen Cent Geld. Ich bekam das ALG dann zwar rückwirkend ausbezahlt aber angeblich konnte die gesetzliche Krankenversicherung für die Zeit nicht rückwirkgend gemacht werden.

Auch das ich die Kostenübernahme für die Krankenversicherung vom Sozialamt bekommen hätte, erfuhr ich erst wesentlich später. Obwohl ich zu der Zeit mit dem Gerichtsverfahren gegen den Arbeitgeber auch anwaltliche Hilfe hatte. Und dieser auch von dem Problem mit der Krankenkasse wusste.

Theoretisch hat die Krankenkasse keinen Vertrag auf den sie sich berufen kann, um diese Beiträge von mir zu fordern. Die vorgeschriebene Versicherungspflicht wäre bei mir durch die in § 10 SGB V Abs.4 geltende Familienversicherung abgedeckt. Auch wenn ich einen Vertrag für eine private Versicherung unterschrieben hätte, könnte es per Einwilligungsvorbehalt ungültig gemacht werden. Aber das alles interessiert die Krankenkasse leider nicht, auch ohne vertragliche Grundlage sehen sie sich berechtigt und bleiben stur bei ihrer Meinung, ich hätte ihnen diese Beiträge zu bezahlen.

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#13
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen sich selbst Unterhalten, die jetzige Rente bekomme ich erst seit 2 Jahren. Davor hatte ich null Einkünfte, seit der damaligen Kündigung habe ich bis heute keine Arbeit gefunden weil es mir nicht möglich ist. Der damalige Ausbildungsbeginn war auch nur über einen Bildungsträger der Arbeitsagentur zustande gekommen.

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#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Kiki,

so leid es mir tut und

@Retels,

bei allen Deinen gut gemeinten Bemühungen,

ich fürchte, hier ist in der Vergangenheit so vieles schief gelaufen (oder die TE gibt - vermutlich aus Unkenntnis - vieles nicht richtig, oder nicht vollständig wieder) das wir hier in diesem Forum das Problem nicht werden lösen können.

Fraglich erscheint mir schon ob während der Ausbildung tatsächlich eine Familienversicherung bestand. Eigentlich sind Azubis - wenn es eine normal betriebliche Ausbildung war - selbst krankenversichert. Dann die Behauptung der Agentur für Arbeit, dass die KV-Beiträge nicht rückwirkend übernommen werden können. Auch die (angebliche) automatische Beendigung der Krankenversicherung durch die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Alles Dinge, die so eigentlich nicht gelaufen sein können, oder besser, die so nicht hätten laufen dürfen.

Ich denke, der Betreuer, der Zugriff auf sämtliche Unterlagen hat, wird sich - gemeinsam mit dem Anwalt - intensiv darum kümmern müssen, die Situation zu bereinigen. Ansonsten wird das im Leben nichts.

@Kiki:

Ist die Rente eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente? Erhälst Du zusätzlich Leistungen vom Jobcenter, oder dem Sozialamt, bzw. verfügst Du sonst über irgendwelches Einkommen? Wie ist Deine Wohnsituation? Eigene Wohnung? Alleine, oder mit wem gemeinsam? Miete? Eigenutm? Untermieter? Was auch immer.

Gruß,

Axel

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich habe allerdings auch das dumpfe Gefühl, dass Ihr Betreuer mit der ganzen Situation überfordert ist.

Betreuer aus dem Familienkreis sind nett, aber nicht in jeder Situation das Richtige. Ich persönlich würde in Absprache mit dem jetzigen Betreuer zum Amtsgericht gehen und einen Berufsbetreuer bestellen, zumindestens solange bis die Geschichte gelöst ist.

Was sie jetzt auf gar keinen Fall brauchen, ist einen Betreuer, der eigentlich Ihre Dinge erledigen soll, aber auch keinen Plan hat, wie er vorgehen kann und soll. Das wäre mein Tipp in Anbetracht der jetzigen Situation.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich persönlich würde in Absprache mit dem jetzigen Betreuer zum Amtsgericht gehen und einen Berufsbetreuer bestellen, zumindestens solange bis die Geschichte gelöst ist.


Ja, entweder das oder zumindest mal zum nächsten Betreuungsverein und die Unterlagen aufarbeiten und das weitere Vorgehen besprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kiki2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

AxelK, natürlich bestand während der Ausbildung keine Familienversicherung. Mir ist nicht klar, wo ich das geschrieben hätte. Wenn etwas missverständlich rüber kam, sprecht es bitte an dann kann ich es erklären. Die Rente muss immer wieder neu verlängert werden, unbefristet bekommt man die erst ab 7 Jahren. Sonst habe ich kein Einkommen. Ich wohne zu Hause bei meiner Familie. Das habe ich doch schon erzählt, meine ich. Alg2 bekomme ich laut Jobcenter nicht, weil sie meinen das ich mit meiner Familie in einer Gemeinschaft wohne und dort meinen Lebensunterhalt bezahlt bekomme. (Es wurde beantragt aber abgelehnt, auch der Widerspruch).

fb367463-2 vermutlich ist mein Betreuuer aus Unwissenheit über die ganzen Themen damit überfordert. Aber der Anwalt kümmert sich ja wie es aussieht die letzten 3 Jahre auch nicht wirklich darum. In den letzen 3 Jahren wurde nur erreicht, das auf meine Aufforderung der Anwalt Klage bei Gericht einreichte und deshalb der Gerichtsvollzieher gestoppt wurde.
Danach hat der Anwalt beantragt dass die Sache vorläufig ruhen soll bis alle nötigen Unterlagen da wären. Was aber schon passiert ist aber irgendwie geht es trotzdem nicht weiter. Um den Widerspruch musste ich mich auch selbst kümmern, anstatt der Anwalt. Dann ist es doch klar dass so ein Chaos ist weil ich überhaupt nicht in der Lage bin zu verstehen was ich machen muss und auch gar nicht den Durchblick habe.

Ich würde gerne den Anwalt wechseln weil entweder muss ich ihm sagen was er machen soll, oder ich muss mir meine Möglichkeiten selbst googlen weil der Anwalt mir nichts davon sagt. Aber die Rechtschutz Versicherung bezahlt keinen Wechsel. Außer ich kümmert sich gar keiner intensiv um die Sache.

Ich bin froh das ihr hier mir so gut helft. Das ist mehr als mir der Anwalt bisher erklärt hat.

-- Editiert von Kiki2 am 05.09.2017 09:48

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie bringen sehr viele Sachverhalte durcheinander:

Ich glaube, Folgendes hat sich abgespielt:
Während der Ausbildung waren Sie über den Arbeitgeber bei der Krankenkasse ein pflichtversichertes Mitglied. Der Arbeitgeber überweist die KV-Beiträge.
Nach der Kündigung hat Sie der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgemeldet.
Da Sie in Deutschland aber pflichtversichert sind, muss die weitere Versicherung geklärt werden.
Im Standardfall (insb. wenn der Versicherte sich nicht richtig meldet) knüpft die Krankenkasse mit einer Mitgliedschaft an. Darauf berechnet die KV ca. EUR 700 im Monat.

Zitat:
Es kam aber keine Information der Krankenkasse über eine Pflicht-Weiterversicherung, sondern ich wurde ohne mein Wissen und ohne einen Vertrag automatisch privat weiter versichert.


Sie wurden natürlich nicht privat versichert. Ohne Ihr Wissen (und so sieht es der Gesetzgeber auch vor) hat die Krankenkasse Sie als freiwilliges Mitglied eingestuft.

Zitat:
Nach 6 Monaten kam erst die Info und eine neue Krankenkarte, zu dem Zeitpunkt war ich aber bei einer anderen Krankenkasse versichert.


Wenn Sie wirksam bei einer anderen Krankenkasse versichert waren, dann hätten Sie (bzw. Ihr Betreuer) vorher der alten Kasse kündigen müssen. Die alte Kasse hätte Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausstellen müssen. Diese hätten Sie der neuen Kasse vorlegen müssen. Wenn das nicht so geschehen ist, können Sie gar nicht wirksam bei einer anderen Kasse versichert sein.

Zitat:
Die alte Krankenkasse besteht aber darauf das ich die Beiträge bezahle, ist aber nicht bereit die Situation sachlich zu klären. Sondern schickt mir direkt nur Mahnungen und schon einen Gerichtsvollzieher.


Das ist auch logisch, denn Sie schulden der Kasse ja die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft.

Zitat:
Ich habe erfahren, das ich mich nach § 10 SGB V Abs. 4 ohne rstellen.


Sie sind bei neuen Krankenkasse familienversichert. Liegt Ihnen dazu eine schriftliche Versicherungsbescheinigung vor?
Ganz wichtig!!! Seit wann sind Sie laut dieser Bescheinigung denn dort familienversichert (ab Ende der Ausbildung).

Könnten Sie uns bitte erklären, über welches Mitglied (Elternteil) Sie bei neuen Kasse die Familienversicherung erhalten haben?

Ihre Erklärungen klingen sehr komisch.
Mir kommt der Verdacht auf, dass Sie gar nicht wirksam bei der neuen Kasse familienversichert sind bzw. die neue Kasse hier ein Fehler unterlaufen ist. Denn ich weiss nicht, wie es möglich sein soll, die Familienversicherung zu wechseln.

Oder haben Ihre Eltern die Kasse gewechselt?

Ganz wichtig! Bitten Sie Ihre neue Kasse, Ihnen eine Versicherungsbescheinigung (Familienversicherung) auszustellen, woraus hervorgeht, ab wann Sie bei der neuen Kasse familienversichert sind. Für diesen Zeitraum muss die alte Kasse die freiwillige Mitgliedschaft im nachhinein aufheben. Am Besten wäre es, wenn Ihre neue Kasse Sie ab Ende der Ausbildung in die Familienversicherung nachträglich aufnimmt.

-- Editiert von vundaal76 am 05.09.2017 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Bist Du denn nicht über die Rente krankenversichert?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat:
Die Rente muss immer wieder neu verlängert werden, unbefristet bekommt man die erst ab 7 Jahren.


Das ist so nicht korrekt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, gibt es die Rente sogar direkt unbefristet. Man geht aber davon aus, zugunsten des EM-Rentners, dass nach den 7 Jahren, wenn der Gesundheitszustand, der zur Rentenbewilligung führte noch in gleichem Maße oder gar verschlimmert vorliegt, die Renten nunmehr unbefristet zuerkannt werden kann.

Zitat:
vermutlich ist mein Betreuuer aus Unwissenheit über die ganzen Themen damit überfordert. Aber der Anwalt kümmert sich ja wie es aussieht die letzten 3 Jahre auch nicht wirklich darum.


Betreuer und Anwalt sind zwei verschiedene Schuhe.

Bearbeiten Sie beide separat und ändern Sie schnellstens das, was Sie schnell ändern können. Ein unerfahrener Betreuer ist für Sie, so nett das vom Familienmitglied gemeint ist, das Schlimmste, was Sie haben können - ändern Sie das! Sie schreiben ja selber, dass Sie die ganzen Informationen im Prinzip selbst beschaffen müssen, was soll das also?

Das mit dem Anwalt ist eine ganz andere Geschichte, wenden Sie sich nochmals schriftlich mit einer sachlichen Beschreibung der Abläufe an Ihre RV oder wer auch immer den Anwalt bezahlt. Wenn gewichtige Gründe vorliegen, die auch entsprechend belegt werden können, kann manchmal auch einem Anwaltswechsel stattgegeben werden.

Aber (ich sag's mal gerade heraus), nur jahrelang da zu sitzen und darüber zu weinen, daß nichts geht, hilft nicht. Sie müssen sich da jetzt selbst befreien, vom sinnfreien Betreuer hin zu einem, der Sie tatsächlich unterstützen kann, zuerst und dann, wenn möglich, vom Anwalt.

-- Editiert von fb367463-2 am 05.09.2017 23:59

Signatur:

"Valar Morghulis"

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