Schenkungsvertrag notariell beglaubigen lassen

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
sharky2232e
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schenkungsvertrag notariell beglaubigen lassen

Einen schönen guten Tag!

Ich hoffe ich habe jetzt das richtige Forum erwischt.

Zu meinem Anliegen:
Ein älterer Herr, welchen ich schon seit Jahren betreue, liegt seit einigen Monaten im Krankenhaus und wird voraussichtlich in ein Heim übergeben.

Der Herr hat eine große Sammlung von Modelleisenbahnen, welche sehr wertvoll ist. Duch den Umzug in das Heim kann er diese nicht mitnehmen.

Diese möchte er mir jetzt schenken, damit seine Tochter (welche sich nicht um ihn kümmert) die nicht erhält, sollte die Wohnung geräumt werden oder er sterben.

Da die Tochter weiß, dass die Sammlung einen enormen Wert hat, würde Sie diese sicherlich von mir zurück fordern wollen, wenn sie mitbekommt das ich diese an mich genommen habe.

In wie weit könnte man dies jetzt rechltich absichern, dass die Tochter keine Möglichkeit hat diese von mir zurück zu fordern. Unter Berücksichtigung das der ältere Herr leicht senil ist und evtl. (wir hoffen es nicht) sterben könnte und die Schenkung nicht mehr Bestätigen kann.

Entschuldigt bitte den langen Eintrag, jedoch lieber zuviel als zu weniger Informationen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Da der ältere Herr "leicht senil" ist, drängt sich mir die Frage auf, ob er überhaupt noch geschäftsfähig ist. Das müsste ggf. mit dem Arzt abgeklärt werden.

Weiter kommt es darauf an, wie der Herr das Pflegeheim finanziert. Falls er kein großes Vermögen hat und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, müsste die Eisenbahn ggf. verkauft werden.

Die notarielle "Beglaubigung" bringt gar nichts, da hier über den Inhalt nichts ausgesagt wird, sondern nur die Echtheit der Unterschriften bestätigt wird.

-- Editiert am 11.07.2009 09:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
invisible
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Die notarielle "Beglaubigung" bringt gar nichts, da hier über den Inhalt nichts ausgesagt wird, sondern nur die Echtheit der Unterschriften bestätigt wird.


Da kann ich mich anschließen. Ein Schenkungsvertrag ist zudem Beurkundungspflichtig, mit einer Beglaubigung kommen Sie da nicht weit. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit eines Vermächtnisses zu Ihren Gunsten, somit wäre die Tochter verpflichtet Ihnen im Falle des Versterbens des Herrn das Eigentum an den Modelleisenbahnen zu verschaffen. Hier wäre es ratsam, den Arzt auf jeden Fall miteinzubeziehen, damit dieser die geistige Zurechnungsfähigkeit des Herrn schriftlich bestätigt. Das entsprechende Testament sollte möglichst notariell beurkundet werden, erhöht die Beweiskraft, allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass selbst in einem solchen Fall ein notariell beurkundetes Testament, welches ein Vermächtnis zu Ihren Gunsten enthält, keine Garantie dafür darstellt, dass Sie die Eisenbahnen auch tatsächlich erhalten werden. Der Notar hat nämlich kaum eine Möglichkeit nachzuweisen, dass der ältere Herr zum Zeitpunkt der Beurkundung tatsächlich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Sollte die Tochter einen halbwegs versierten Anwalt einschalten, würde ich die Chancen zu Ihren Gunsten auf höchstens 50:50 einschätzen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sharky2232e
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Natürlich bin ich froh zu erwähnen, dass der Herr noch voll zurechnungsfähig ist und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.

Welche Möglichkeit würde denn uns (mir und dem Herrn) übrig bleiben um die Sache so hin zubekommen, das man daran nicht rühren könnte?

Vielen Dank im voraus!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

@invisible
Seit wann bedarf die Schenkung einer Modelleisenbahn der notariellen Beurkundung? Dies gilt nur für Immobilien.

elche Möglichkeit würde denn uns (mir und dem Herrn) übrig bleiben um die Sache so hin zubekommen, das man daran nicht rühren könnte?#
Einfach nochmal den Beitrag von invisible lesen, da steht doch die Antwort.

-- Editiert am 11.07.2009 21:17

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeit würde denn uns (mir und dem Herrn) übrig bleiben um die Sache so hin zubekommen, das man daran nicht rühren könnte?


Das Verfassen eines notariellen Testamentes.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.07.2009 14:45:09
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

...Die notarielle "Beglaubigung" bringt gar nichts, da hier über den Inhalt nichts ausgesagt wird, sondern nur die Echtheit der Unterschriften bestätigt wird...

...Der Notar hat nämlich kaum eine Möglichkeit nachzuweisen, dass der ältere Herr zum Zeitpunkt der Beurkundung tatsächlich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war...

Das ist so auch falsch.

Der Schenkungsvertrag sollte, wenn schon, NOTARIELL BEURKUNDET werden. Damit wäre dann auch die Geschäftsfahigkeit des Herren zu belegen, von welcher der Notar nämlich zunächst überzeugen müsste.


...Ein Schenkungsvertrag ist zudem Beurkundungspflichtig...

Das ist falsch, lediglich ein SchenkungsVERSPRECHEN bedürfte zur Wirksamkeit der Beurkundung.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Eigentlich wäre es doch ganz einfach - der Mann erstellt ein Testament, in dem er seine Tochter enterbt - dann hat sie nur noch einen geldlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Vorausgesetzt sie wäre die einzige Pflichtteilsberechtigte, wären das 50% der Erbsumme.
Ist der Wert der Eisenbahn weniger als die 50% ist es kein Problem, dass der Mann diese Ihnen vererbt (wobei es dann vielleicht sinnvoll ist, diese vor seinem Tod aus seiner Wohnung zu entfernen - sonst ist die auf einmal weg).
Ist die Eisenbahn aber mehr wert, müßten sie die Differenz an die Tochter unter Umständen auszahlen. Dazu müßte die Anlage aber geschätzt werden. Ein Inventar der übernommenen Anlage/Zubehör-Teile ist also sinnvoll. Fotos auch.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, sie kaufen die Anlage zum korrekten Wert - dann würde sie ganz sicher bei ihnen bleiben und das Geld wäre im Falle einer Pflegebedürftigkeit auch vorhanden.

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