Schenkungsvertrag nicht relevant?

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
neyfire
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)
Schenkungsvertrag nicht relevant?

Hallo!

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

Fr. A hat von ihrem damaligen Freund Hr. B ein Handy geschenkt bekommen (kostete 150 EUR). Geliefert wurde es an eine Freundin von Fr. A, die per Nachnahme das Handy bezahlte und danach das Geld über Fr. A von Hr, B wieder bekam. Die Freundin von Fr. A ist auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung die eingetragene Person.

Nachdem die Beziehung gescheitert war, belästigte Hr. B, Fr. A. Als Fr. A diesem klar gemacht hatte, dass sie nicht mehr zusammen kommen würden, verlangte Hr. B das geschenkte Handy zurück, mit dem Hinweis, dass er nachweisen kann, dass er das Handy bestellt hat.

Fr. A beruft sich aber auf das Schenkungsrecht und die Tatsache, dass durch dieses Schenkungsrecht sie nicht verpflichtet ist das Handy zurück zugeben. (es kam ja ein Schenkungsvertrag zustande.)

Hr. B allerdings ist anderer Meinung und will ein Gericht einschalten.

Jetzt meine Fragen zu diesem Rechtsfall:

1. Ist der Schenkungsvertrag hier nicht relevant? Wenn ja warum?
2. Wie könnte dieses Verfahren ausgehen?
3. Gibt es für Fr. A eine Möglichkeit das Handy zu behalten?

Danke schon mal für die kommenden Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bestellen kann jeder - wenn nur die Freundin auf der Rechnung auftaucht, wird es schwer von Herrn B. zu beweisen, dass er das Handy gekauft hat.
Moralisch würde ich Frau A. empfehlen, Herrn B. das Handy zurückzugeben (Sim-Karte vorher entfernen oder austauschen) und ihn dann aus ihrem Leben zu streichen.

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