Schenkungsvertrag anfechten

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gutti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsvertrag anfechten

Wenn man seiner Freundin ein Weihnachtsgeschenk macht und ein paar Tage später herausfindet, dass sie zu dem Zeitpunkt schon längst einen anderen hatte, kann man dann den Schenkungsvertrag notfalls nach §119 BGB anfechten? Ich meine, es liegt ja sowohl ein Irrtum über die Sachlage als auch ein Irrtum über die Eigenschaften der Person vor. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihr natürlich nichts geschenkt.
Also wie stünden die Chancen, wenn sie das Geschenk nicht freiwillig herausgeben will?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gutti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich hab das falsche Forum erwischt, ich kenn mich hier nicht so wirklich aus. Kann man das verschieben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man das verschieben? <hr size=1 noshade>


Leider nicht.

Zur Sache selber: Ich sehe hier kaum Chancen für eine Anfechtung der Schenkung. Sie bringen auch etwas durcheinander: Die Anfechtung einer Schenkung hat erstmal nichts mit den Irrtümern der §§ 117 ff. BGB zu tun (da geht es um Willenserklärungen).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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