Wenn man seiner Freundin ein Weihnachtsgeschenk macht und ein paar Tage später herausfindet, dass sie zu dem Zeitpunkt schon längst einen anderen hatte, kann man dann den Schenkungsvertrag notfalls nach §119 BGB
anfechten? Ich meine, es liegt ja sowohl ein Irrtum über die Sachlage als auch ein Irrtum über die Eigenschaften der Person vor. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihr natürlich nichts geschenkt.
Also wie stünden die Chancen, wenn sie das Geschenk nicht freiwillig herausgeben will?
Schenkungsvertrag anfechten
3. Januar 2008
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Frage vom 3. Januar 2008 | 13:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsvertrag anfechten
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#1
Antwort vom 3. Januar 2008 | 13:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, ich hab das falsche Forum erwischt, ich kenn mich hier nicht so wirklich aus. Kann man das verschieben?
#2
Antwort vom 3. Januar 2008 | 15:29
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann man das verschieben? <hr size=1 noshade>
Leider nicht.
Zur Sache selber: Ich sehe hier kaum Chancen für eine Anfechtung der Schenkung. Sie bringen auch etwas durcheinander: Die Anfechtung einer Schenkung hat erstmal nichts mit den Irrtümern der §§ 117 ff. BGB zu tun (da geht es um Willenserklärungen).
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