Hallo,
ich habe nachgelesen, dass Schenkung
an fremder Person bis zu 20.000 euro steuerfrei ist.
Wie sieht es aus mit Gegenseitige Schenkung?
z.B.:
A schenkt B 30.000 euro in Form von Aktien xxx.
B schenkt A 30.000 euro in Form von Aktien yyy.
Werden diese beide Schenkungen als "Tausch" betrachtet? Werden diese beide aufgehoben oder sind beide Steuerpflichtig? Da das Geld zurück gegangen sind.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Thai
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Schenkungsteuer
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 02:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn das Ganze im Rahmen eines Vertrages passiert, dann ist es ein Tausch, der nicht der Schenkugnssteuer unterliegt.
Für beide Seite ist das dann rechtlich so wie ein Verkauf der eigenen Aktien und ein Kauf der anderen Aktien mit den Rechtsfolgen, die beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien entstehen.
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