Schenkungsteuer

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
asiamekong
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsteuer

Hallo,

ich habe nachgelesen, dass Schenkung an fremder Person bis zu 20.000 euro steuerfrei ist.

Wie sieht es aus mit Gegenseitige Schenkung?

z.B.:
A schenkt B 30.000 euro in Form von Aktien xxx.
B schenkt A 30.000 euro in Form von Aktien yyy.
Werden diese beide Schenkungen als "Tausch" betrachtet? Werden diese beide aufgehoben oder sind beide Steuerpflichtig? Da das Geld zurück gegangen sind.

Vielen Dank im Voraus.

Gruss

Thai

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn das Ganze im Rahmen eines Vertrages passiert, dann ist es ein Tausch, der nicht der Schenkugnssteuer unterliegt.

Für beide Seite ist das dann rechtlich so wie ein Verkauf der eigenen Aktien und ein Kauf der anderen Aktien mit den Rechtsfolgen, die beim Kauf bzw. Verkauf von Aktien entstehen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen