Schenkungssteuer - Haus

3. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Senseo63
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Schenkungssteuer - Haus

Eine Freundin bekommt von einer Nachbarin den halben Anteil an Ihrem Haus überschrieben, weil Sie Sie schon über 15 Jahre pflegt. Das Haus sollte erst mit Todesfall auf meine Freundin übergehen, aber jetzt wollte Sie wohl nicht länger warten und meinte Sie würde damit auch Steuern sparen ?? Der Notar hätte ihr gesagt es würde keine Schenkungssteuer anfallen? Ich war etwas verwundert, weil im Todesfall ja auch Erschaftssteuer anfallen würde und zwar sicher nicht zu knapp bei einem Wert des 1/2 Anteils von 200.000 €. Weiss jemand Bescheid?

Gruss Senseo

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Notar will wohl keinen Schenkungsvertrag aufsetzen, sondern einen Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis in Form der Pflege bezahlt wird.

Ich gehe aber davon aus, dass dann aber Grunderwerbsteuer anfällt. Die beträgt aber nur einen Bruchteil einer eventuellen Schenkungssteuer.

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#2
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, wenn ich meine Wohnung auf meine Eltern überschreiben lasse, ist das Steuerpflichtig, also von Tochter zu Eltern ??? Danke !!

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerfreibetrag beträgt 205.000,00 €.

Möglicherweise hat der Notar die Übertragung noch in diesem Jahr angeregt, weil ja eine Änderung der erbschafts-/ schenkungssteuerlichen Bewertungspraxis an die Verkehrswerte zu erwarten ist. Allerdings ist auf der anderen Seite auch die Einführung eines besonderen zusätzlichen Freibetrag für Grundbesitzübertragungen im Gespräch.

Man weiss nichts genaues, aber es ist bekannt, dass die Notare aus eigenem Interesse die fortgesetzte Diskussion über die Erbschaftssteuer nutzen, um zu vorzeitigen Übertragungen anzuraten.

Wenn der Miteigentumsanteil weniger wert ist als 205.000,00 € ist aus steuerlichen Gründen keine Schenkung angezeigt.

Sollten jedoch andere Geschwister vorhanden sein, wäre zu Überlegen, die Pflegeleistungen in eine Vertragsform zu gießen. Dafür braucht man aber keinen Notar.

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#4
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)


hmmm ah ja....die Wohnung ist 125.000 Euro wert ? Danke Super geschrieben und erklärt.

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#5
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)


und warum habe ich damals 10.000 DM Schenkungssteuer bezahlt ?? Da ging es von meinem Bruder an mich...ergo Bruder an Schwester ??

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für Schenkungen zwischen Geschwistern gibt es nur einen Freibetrag in Höhe von 10.300€.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Halt, halt, zur Klarstellung:

Der Freibetrag von 205.000,00 € gilt nur für Schenkungen/ Vererbungen an Abkömmlinge. Wenn man unter Fremden diesen Freibetrag geltend machen will, kommt das nur nach einer Erwachsenenadoption in Betracht. Unter Familienfremden beträgt der Freibetrag nur 5.200,00 €.

Die Freibeträge für Transfers in aufsteigender Linie sind wesentlich magerer: 51.200,00 € für Erwerbe von Todes wegen und 10.300,00 € für Schenkungen.

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