Schenkungssteuer Stiefenkel (andere Familienname)

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
AntonK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer Stiefenkel (andere Familienname)

Hallo laut dem
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=65826
Beitrag hat ein Stiefenkel genau den gleichen Freibetrag (51.200EUR) wie ein Enkel.

Ich bin mir nur unsicher ob ich nach dem Recht auch ein Stiefenkel bin.

Vorgeschichte:
Mein Mutter heiratet den „Mann A“ (mein Stiefvater).
Ich habe (Minderjährig) aber den neuen Familienachnamen nicht angenommen.
Die Mutter meines Stiefvaters („Mann A“), also quasi meine Stiefoma will mir eine Schenkung gönnen.

Laut dem Bankberater meiner Stiefoma darf sie mir nicht mehr als 5.200EUR schenken, da ich mit einem anderen Familiennamen und nur über meine Mutter (die ja mit dem Sohn meiner Stiefoma verheiratet ist) als übrige Person gelte und nicht als Stiefenkel/Enkel. Meine (Stief)Oma ist nun verunsichert.

Soweit ich das Recht versteht bin ich ihr Stiefenkel, egal ob angeheiratet über meine Mutter. Stimmts?

PS: Was ich merkwürdig finde ist, dass die Schwiegertochter "nur" einen Freibetrag von 10.200EUR erhält, dagegen der Stiefenkel das 5fache.

-- Editiert von AntonK am 31.03.2008 01:50:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Was der Bankberater gesagt hat, ist natürlich Quatsch - deine Stiefoma kann dir soviel schenken wie sie möchte, ob Stiefenkel oder nicht.
Worum es hier geht, ab welcher Summe muss der junge Mann Schenkungssteuer zahlen, richtig? Und dann ist es eine Steuerfrage und keine Erbschaftsfrage (es sei denn, die Oma möchte dich damit im Testament bedenken).
Da würde ich aber nicht den Bankberater fragen sondern den Steuerberater oder Beamten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Namensverschiedenheit ist erst einmal kein Problem. Das kommt ja auch zwischen direkten Abkommen vor, z.B. bei einer Oma mütterlicherseits.

In Deinem konkreten Fall gehe ich aber auch von einem Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von nur 5.200€ aus.

Den höheren Freibetrag für Enkel gibt es bei Stiefenkeln nur dann wenn sie Kind eines Stiefkindes sind, nicht jedoch, wenn sie Stiefkind eines Kindes sind.

Das hätte sich auch nicht durch die Annahme des Familiennamens Deines Stiefvaters geändert.

Hohe Freibeträge erhalten nur leibliche Verwandte (Eltern, Kinder, Enkel usw.), Stiefkinder und Ehegatten. Eine Schwiegertochter ist nicht leiblich verwandt und erhält damit nur einen vergleichsweise niedrigen Freibetrag. Stiefenkel wie in Deinem Fall werden sogar wie Fremde behandelt.

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Zur Steuerklasse I mit Freibetrag 51.200 EUR gehören nach § 15 ERbStG:

1.
der Ehegatte,
2.
die Kinder und Stiefkinder,
3.
die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,
4.
die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Im Prinzip lässt sich das Problem über eine "Kettenschenkung" lösen. Die Mutter von Mann A schenkt ihrem Sohn eine gewisse Summe, dieser schenkt sie seiner Frau und diese dann dir. Dabei gelten dann jeweils hohe Freibeträge. Dabei müssen aber bestimmte Dinge beachtet werden, wenn du unter dem Stichwort "Kettenschenkung" googelst, findest du was drüber.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Im Prinzip lässt sich das Problem über eine Kettenschenkung lösen.

Wohl kaum, weil der § 42 AO dem entgegensteht. Zu beachten ist dabei, dass der § 42 AO zum 01.01.2008 verschärft worden ist. Die mit google zu findenden Tipps sind daher nur noch mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Es gilt nämlich jetzt eine Beweislastumkehr, d.h. der Steuerpflichtige muss beweisen, dass es sich nicht um einen Umgehungstatbestand handelt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AntonK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle,

ich habe jetzt Oma empfohlen zuerst einen Steuerberater aufzusuchen.

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