Schenkung zu Wendezeiten

31. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alexandra H.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zu Wendezeiten

Hallo!

Ich habe folgende Fragen zu folgendem Fall und würde mich über eine Antwort außerordentlich freuen:

Im Sept. 1990 schenkten Eheleute ihrer Tochter eine Immobilie. Der Eintrag ins Grundbuch fand allerdings erst im Sept. 1992 statt . Grund hierfür sind Verzögerungen bei der Neubildung der Abteilung, die die Grundbücher verwaltet. Im Juli 2002 starb der Schenkende. Nun erheben Kinder der vorherigen Ehe ihren Pflichtteilsanspruch auf die Immobilie. Die Immobilie wurde in Zeiten der 2. Ehe gebaut als auch verschenkt und hauptsächlich aus Geldern der Familie der Schenkenden finanziert.

Sind die Pflichtteilsansprüche der Kinder der vorherigen Ehe gerechtfertigt? Wenn ja, nach welchem Wert der Immobilie richtet sich nun die Höhe des Anspruches? Wer zahlt diesen, die Schenkende oder die Beschenkte?
Gibt es Sonderregelungen für Solche Fälle, in denen der Grundbucheintrag überverhältnismäßig lange verzögert wurde?
Gibt es Gerichtsbeschlüsse zu ähnlichen Fällen?

Ein Gerichtsbeschluß auf nicht gerechtfertigte Unterhaltsforderungen der Kinder der vorherigen Ehe besagt auch, dass eben diese nie wieder Forderungen stellen dürfen. Gilt dies auch für Erbstreitigkeiten?

Vielen Dank im voraus!
Alexandra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Alexandra,

eine Schenkung bleibt erst unberücksichtigt, wenn zwischen Schenkung und Erbfall 10 Jahre liegen. Ich habe leider kein Urteil zu verzögerten Grundbucheintragungen gefunden - bei Grundstücksschenkungen wird ganz klar auf die Umtragung im Grundbuch abgestellt. Somit fehlen hier 2 Monate und die Kinder der 1. Ehe haben einen Anspruch auf Ergänzung ihres Pflichtteils gegen die Beschenkte.

Gruß
MCNeubert

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