Angenommen in einer Familie mit 2 Kindern, die jeweils 2 (Enkel-)kinder haben kommt es zu einer Schenkung von 200‘000 vom Vater an ein Kind X und anschliessend verstirbt der Vater. Dadurch kommt es zum Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge, wobei das Kind X das Erbe ausschlägt, um es an seine Kinder X1 und X2 weiterzugeben, die neben der Ehefrau und dem anderen Kind Y erben.
Folgende Fragen:
1.
Die volljährigen Kinder X1 und X2 haben ja Ihre eigenen Freibeträge (200‘000) stehen jedoch zum Erblasser in Verbindung wegen dem ausschlagenden Kind X, welches vorgängig eine Schenkung erhalten hat. Hat die Schenkung an Kind X nun einen reduzierenden Einfluss auf die Freibeträge der Enkelkinder oder nicht?
2.
Wird die einseitige Schenkung an Kind X berücksichtigt in Bezug auf einen Ausgleich für Kind Y? Einerseits stehen die Schenkung und der Erbfall ja in einem Kontext, da diese nicht 10 Jahre auseinander liegen, aber die Enkelkinder haben daran ja nicht partizipiert. Muss der Schenkungsbetrag zwischen den Enkelkindern X1 und X2 und dem Kind Y ausgeglichen werden oder nicht?
Für eine Klärung dieser Fragen wären wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank im voraus.
Schenkung und anschliessender Erbfall mit Ausschlagung
31. Januar 2016
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Frage vom 31. Januar 2016 | 14:11
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Schenkung und anschliessender Erbfall mit Ausschlagung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2016 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
zu 1.: Die Schenkung an Kind X hat keinen reduzierenden Einfluss auf die Freibeträge von Enkel X1 und X2.
zu 2.: Das kommt auf den Zweck der Schenkung und die Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Schenkung an. Sollte die Schenkung mehr als die Hälfte des Vermögens des Erblassers betragen haben, dann ist auch noch ein Pflichtteilergänzungsanspruch für Kind Y zu prüfen.
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