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Schenkung und Ausschluß Pflichtteil

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Schenkung und Ausschluß Pflichtteil

Hallo,
ich soll in naher Zukunft mein Elternhaus überschrieben bekommen. Mein anderes Geschwisterteil soll nur einen geringen Auszahlungsbetrag bekommen. Das will mein Vater so.
Wenn es mir nun schenkt wird habe ich gedacht es ist ausgeschlossen dass noch etwas geltend gemacht werden kann?
Oder ist es wirklich so, dass wenn mein Vater erst nach 10 Jahren nach der Übertragung versterben würde dann ein Pflichtteilsanspruch nicht mehr besteht!!!
Kennt sich jemand mit Pflichtteilsanspruch aus Wohnrecht des Erblassers aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Gazelle1000

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von Gazelle1000 am 09.07.2011 13:09
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>Schenkung und Ausschluß Pflichtteil
#Wenn es mir nun schenkt wird habe ich gedacht es ist ausgeschlossen dass noch etwas geltend gemacht werden kann?#
Das kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wird.

#Oder ist es wirklich so, dass wenn mein Vater erst nach 10 Jahren nach der Übertragung versterben würde dann ein Pflichtteilsanspruch nicht mehr besteht!!!#
Wenn du nicht notariell auf deinen Pflichtteilsanspruch verzichtest, bleibt dieser bestehen.

#Kennt sich jemand mit Pflichtteilsanspruch aus Wohnrecht des Erblassers aus?#
Was du sicherlich meinst, ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch deines Geschwisterteils.

Wenn dein Vater sich den Nießbrauch oder das Wohnrecht am gesamten Elternhaus vorbehält, kann dein Geschwisterteil ggf. auch nach mehr als 10 Jahren eine Pflichtteilsergänzung verlangen.


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von cruncc1 am 09.07.2011 20:12
Status: Unsterblich (2473 Beiträge)
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