Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » Erbrecht » Schenkung umgehen...

Schenkung umgehen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

682 Aufrufe

Schenkung umgehen

Guten Morgen in die Runde,

ich hätte da mal ein Anliegen:

Meine Mutter lebt noch und besitzt ein Haus.
Ich wohne mit ihr zusammen in diesem.
Desweiteren gibt es noch 2 Geschwister meinerseits.
Wenn ich nun das Haus geschenkt bekommen würde haben ja meine Geschwister ein Recht auf ihren Pflichtteil.

Frage: Kann man dies umgehen indem mir meine Mutter das Haus für einenn geringen Preis verkauft? (zB 1000,-€)

Vielen Dank für eine Antwort,

MfG PT


-----------------
""


von Paektech am 04.05.2011 09:15
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Schenkung umgehen
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst beim Ableben deiner Mutter, nicht schon bei der Schenkung. Der Anspruch deiner Geschwister reduziert sich mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist.
Hier ein paar Einzelheiten dazu: http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/2325-pflichtteilsergaenzungsanspruch-bei-schenkungen

-----------------
""


von gaga92 am 04.05.2011 10:22
Status: Legende (289 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schenkung umgehen
Ich schließe mich meinem Vorredner im Wesentliches an.
Die Geschwister haben bei der Schenkung keinen Anspruch, denn deine Mutter kann mit ihrem Eigentum machen, was sie will.
Stirbt sie innerhalb der nächsten zehn Jahre, so entsteht bei einer Schenkung unter Umständen (z.B. wenn sie gar nichts erben) ein Pflichtteilergänzungsanspruch deiner Geschwister.

Für den Pflichtteilergänzugsanspruch ist der Wert der Schenkung maßgeblich. Bei Schenkung wäre es der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung, bei Verkauf des Hauses eben dieser Wert minus den gezahlten Kaufpreis. Ihr "gewinnt" also nichts durch diesen Trick.

Noch was: Sollte deine Mutter das Haus verschenken, aber Nießbrauchsrecht behalten, so "verjährt" da auch nichts bezüglich der Ergänzungsansprüche. Wenn die wirtschaftliche Souveränität (oder wie immer man das auch genau benennen will) erst mit dem Tod deiner Mutter auf dich übergeht, gilt auch das erst als Schenkungszeitpunkt. Da kann sie es genausogut vererben.



von quiddje am 04.05.2011 10:45
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 66 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Schenkung umgehen
Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt weis ich bescheid.

Gruss PT


-----------------
""


von Paektech am 04.05.2011 11:10
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Erbrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online