>Schenkung umgehen
Ich schließe mich meinem Vorredner im Wesentliches an.
Die Geschwister haben bei der
Schenkung keinen Anspruch, denn deine Mutter kann mit ihrem Eigentum machen, was sie will.
Stirbt sie innerhalb der nächsten zehn Jahre, so entsteht bei einer Schenkung unter Umständen (z.B. wenn sie gar nichts erben) ein Pflichtteilergänzungsanspruch deiner Geschwister.
Für den Pflichtteilergänzugsanspruch ist der Wert der Schenkung maßgeblich. Bei Schenkung wäre es der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung, bei Verkauf des Hauses eben dieser Wert minus den gezahlten Kaufpreis. Ihr "gewinnt" also nichts durch diesen Trick.
Noch was: Sollte deine Mutter das Haus verschenken, aber Nießbrauchsrecht behalten, so "verjährt" da auch nichts bezüglich der Ergänzungsansprüche. Wenn die wirtschaftliche Souveränität (oder wie immer man das auch genau benennen will) erst mit dem Tod deiner Mutter auf dich übergeht, gilt auch das erst als Schenkungszeitpunkt. Da kann sie es genausogut vererben.
von quiddje am 04.05.2011 10:45
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