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Schenkung des Todes wegen

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Schenkung des Todes wegen

Liebe Teilnehmer,
es ist mir aus dem internet nicht klar geworden, so dass ich mich hier an Sie wende.
1. Gibt es einen Unterschied zwischen „Schenkung auf den Todesfall" und „Schenkung des Todes wegen"?
2. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer für die es Freibeträge gibt. Auch im Falle eines Erbes gibt es Erbschaftssteuer mit entsprechenden Freibeträgen. Wenn nun ein Ehepartner einerseits z.B. 50% eines Hauses als Schenkung auf den Todfall (oder Schenkung des Todes wegen) seinem Partner hinterlässt, mit entsprechendem notariellem Vertrag, und diesen auch als Alleinerben im Testament aufnimmt, wird der Partner einerseits für die Schenkung keine Steuer zahlen müssen (da Wert kleiner als Freibetrag)? Wird diese verschenkte Haushälfte andererseits nicht zur Erbmasse gehören und somit Erbschaftssteuer nur für das restliche Vermögen des Erblassers anfallen?
3. Anders gefragt: Ist es günstig einen Wert von etwa 500.000,- € als Schenkung des Todes wegen zu vereinbaren (z.B. gegenseitig zwischen den beiden Ehepartnern) und nur den Rest als Erbmasse gelten zu lasen, oder ist alles Erbmasse, auch das per Schenkung des Todes wegen notariell Vereinbarte?

Vielen Dank.


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von leonardo-da am 11.07.2011 18:31
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>Schenkung des Todes wegen


Die Idee ist gut.

Der Gesetzgeber hat das aber in § 14 ErbStG so geregelt, daß Schenkungen, die weniger als 10 Jahre vor dem Erbfall liegen zusammengerechnet werden.

Wenn Gefahr droht, daß die Freibeträge überschritten werden, sollte man also schnell handeln, um sie ggf. mehrfach ausschöpfen zu können.

Wer weiss, wie sich das ErbR politisch langfristig entwickelt. "Besser" wird es wohl nicht werden.

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von flawless am 11.07.2011 22:17
Status: Tao (6254 Beiträge)
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>Schenkung des Todes wegen
Danke flawless für Ihre Antwort.

Ich verstehe das so, dass eine Schenkung die z.B. ein Monat vor dem Todesfall (oder als Schenkung des Todes wegen) gemacht wurde so behandelt werden würde, als wäre sie nicht gemacht worden, also ihr (damaliger) Wert zum Wert der Erbmasse hinzukommt. Der eigentliche Grund meiner Frage sind aber nicht so sehr die Freibeträge sondern die Verfügung über das selbstgenutzte Haus, gemeinsames Eigentum der Eheleute. Der Wert ist weit unter einer Million. Als Schenkung ist die Hälfte steuerfrei da weniger als 500000. Wenn ein Ehepartner verstirbt so bleibt die geerbte Haushälfte (wenn nicht bereits verschenkt) für den Partner ebenfalls steuerfrei, sofern er/sie das Haus noch 10 Jahre bewohnt (oder aus wichtigen Gründen das Haus verlassen muss – z.B. schwere Krankheit).
Wäre es ein Vorteil (nicht steuerlich, da es beim weiterhin drin wohnen bleiben keine Steuer kostet), wenn es trotzdem vorher verschenkt werden würde? Würde also in so einem Fall alles gleich bleiben, nur dass das Haus unabhängig von den 10 Jahren verkauft oder vermietet werden dürfte? (Was soll ein alleinstehender älterer Mensch allein in einem etwa 150 m² Haus?) Vielen Dank.


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von leonardo-da am 12.07.2011 20:58
Status: Junior (93 Beiträge)
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