Schenkung Rückgängig machen?
Hallo, ich habe ein Problem das eigentlich nicht meines ist.
Sachverhalt:
Meine Schwiegermutter hat von Ihren Eltern ein Haus unter massivem Protest Ihrer Geschwister geerbt.
Nun hat sie das Haus Ihrer ältesten Tochter zu Lebzeiten geschenkt und hat gleichzeitig veranlasst das die ältere Tochter Ihre Schwester mit einmalig 50.000 DM auszahlt.
Nun das Problem. Die Ältere Tochter (die Beschenkte) macht nun Ihrer Mutter das Leben mit sehr schwer indem sie sie mit abgrundtiefen Beschimpfungen, tief unter der Gürtellinie beschimpft. Sie hat den Kontakt bis auf Finanzielle Forderungen abgebrochen. Es werden ständig Leistungen gefordert und die Mutter wird in Ihrem gemeinsamen Nutzungsrecht immer mehr ausgeschlossen und zurückgewiesen. Die vorgehensweise der Beschenkten kann hier nur ansatzweise beschrieben werden.
Hat die Mutter hier Irgenwelche Rechtssicherheit diesem Vorgehen massiv entgegenzuwirken?
von Gueldner am 16.02.2004 18:27
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>Schenkung Rückgängig machen?
Geschenkt ist geschenkt,
wiederholen ist gestohlen!
Dieser Grundsatz gilt sicher nach wie vor. Man kann die Schenkung anfechten, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung Gründe vorlagen, die zur Nichtigkeit führen würden, z.B. arglistige Täuschung.
-- Editiert von peron30 am 17.02.2004 14:50:30
von peron30 am 17.02.2004 14:48
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