Schenkung/ Nießbrauch was hat sich von 1999 auf heute geändert?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Schenkung/ Nießbrauch was hat sich von 1999 auf heute geändert?

Irgendwann ( ich glaube 2000) hat sich ja das Erbrecht bezüglich Schenkungen verändert. Wenn man jedoch 1998 ein Haus geschenkt bekam, das Nießbrauch jedoch bis zum Schluss ( 2016) auf dem Haus lastete, wie wirkt sich denn die Änderung aus? Der Anwalt ( der Gegenseite) mein wegen dem Nießbrauch fließt der Wert des Hauses von 1998 voll in die Erbmasse sein. Jedoch ist das Haus ja nach altem Recht noch verschenkt. War es da nicht irgendwie anders?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Irgendwann ( ich glaube 2000) hat sich ja das Erbrecht bezüglich Schenkungen verändert.

Das Erbrecht hat sich nicht verändert. Was sich geändert hat, ist, dass bei Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen der Wert der Schenkung jährlich um 10 % abschmilzt. Das gilt allerdings nicht, wenn sich der Erblasser den Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten hat.
Zitat:
Wenn man jedoch 1998 ein Haus geschenkt bekam, das Nießbrauch jedoch bis zum Schluss ( 2016) auf dem Haus lastete, wie wirkt sich denn die Änderung aus?

In diesem Fall (Nießbrauch) gar nicht.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke!

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