>Schenkung Gartenhaus bei Pachtgrundstück
Wenn deine Großeltern im Vorstand sind, sollten sie aber das Bundeskleingartengesetz usw. kennen. Der Pächter ist Mitglied im Verein und damit ist bei seinem Tod das Pachtverhältnis theoretisch beendet. Pächter ist eigentlich nur eine Person, der überlebende Ehepartner kann dann meist qua Pachtvertrag in den bestehenden Vertrag eintreten.
Bei
Kündigung einer Parzelle (oder wie bei euch geplante Übergabe) muss immer eine Schätzung vorgenommen werden (auch das sollten die Vorstandsmitglieder wissen). Ob dann die bestehenden Pächter von den neuen Pächter das Geld nehmen oder nicht, ist eine Sache zwischen den beiden Parteien.
Der Pachtvertrag wird immer vom Vorstand unterschrieben - welche Position haben denn die Großeltern?
Am sinnvollsten ist es, wenn ihr Fördermitglieder werdet und euch auf die Warteliste setzen lasst und dann die Parzelle auf euch übertragen wird (da sagt dann in der Regel niemand etwas). Bei der Vergabe freier Parzellen ist die Warteliste zu berücksichtigen - der Vorstand darf nur Personen, die z.B. Kinder unter 12 Jahren haben vorziehen.
Probleme wird es nur geben, wenn auf der Warteliste jemand steht, der genau diese Parzelle gerne übernommen hätte. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Wartelisten gibt es ja gerade, damit es kein Gemauschel gibt, die Schätzung, damit keine überhöhten Preise gezahlt werden müssen.
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von TiA2010 am 14.06.2011 14:49
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