Wir haben das Haus meines Schwiegervaters renoviert, im Gegenzug hatte er uns das Haus überschrieben, und wir mussten gleichzeitig meinen Schwager ausbezahlen. (Unsere Ausgaben übersteigen übrigends den Wert, der vom Notar auf Haus und Grundstück festgelegt wurde !)
Jedoch sind im Vertrag Rechte eingetragen, wie sie bei einer Schenkung üblich sind ( wie z.B. das Rücknahmerecht )
Von einer Schenkung war aber nie die Rede, wir haben schließlich an meinen Schwager teuer bezahlt !
Unter was läuft das ganze jetzt ?
Kann das als Schenkung angesehen werden ?
Haben wir tatsächlich, wie im Vertrag zu ersehen, gar keine Rechte ?
Schenkung, Kauf oder Übernahme ???
18. Februar 2002
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Frage vom 18. Februar 2002 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung, Kauf oder Übernahme ???
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#1
Antwort vom 19. Februar 2002 | 13:25
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 6x hilfreich)
Hallo Frau Gerhardt,
wurden vor dem Notar auch die Regelungen zur Zahlung von Beträgen an den Schwager mitbeurkundet? Grds. sind Schenkungen für die gesetzlichen Erben noch zu berücksichtigen, wenn keine zehn Jahre zwischen Schenkung und Erbfall liegen. Es müßte also irgendwie fixiert sein, auf was Sie das Geld bezahlt haben. Wie sah der Notarvertrag aus?
Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach
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