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Scheinverträge schützen nicht gegen Milchabgabe

AFP VOM 12.8.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 980 Aufrufe
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Milchabgabe, Milchquote

Bundesfinanzhof stärkt Finanzbehörden bei Überproduktion

Landwirte können Zwangsabgaben bei Überschreiten ihrer Milchquote nicht durch Scheinverträge unterlaufen. Die vorübergehende Verpachtung von Flächen und Kühen müssen die Finanzbehörden nur anerkennen, wenn der Pächter sie auch tatsächlich bewirtschaftet, heißt es in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. (Az: VII R 28/08)

Landwirte werden in der Europäischen Union mit einer hohen Abgabe belegt, wenn sie mehr Milch an ihre Molkerei liefern, als ihre sogenannte Referenzmenge erlaubt. Um eine solche abgabenpflichtige Überproduktion zu vermeiden, verpachten sie mitunter Stall und Kühe vorübergehend an einen anderen Bauern, der seine Milchquote nicht ausgeschöpft hat.

Wie dazu nun der BFH entschied, müssen die Behörden einen solchen Pachtvertrag nicht immer anerkennen. Schon die Pachtdauer von oft nur wenigen Wochen spreche dagegen, dass der Pächter tatsächlich auch der Erzeuger der Milch ist. Das gelte erst recht, wenn er in der Pachtzeit die Kühe nicht tatsächlich selbst oder durch eigenes Personal betreut.

Im Streitfall hatte ein Landwirt in Hamburg seine Ställe und Kühe für zwei Monate an einen 400 Kilometer entfernten Milcherzeuger verpachtet. Seiner Klage gegen eine Milchabgabe von 57.000 Euro gab das Finanzgericht noch statt: Die geschlossenen Verträge genügten den "formalen Anforderungen".

Dem BFH reichte das nicht aus. Es sei untypisch und widerspreche aller Lebenserfahrung, dass ein Landwirt seine Tiere für wenige Wochen unkontrolliert an einen Fremden abgebe. Daher sei es Sache des Verpächters, nachzuweisen, dass der Pächter von der ihm vertraglich eingeräumten "Dispositionsbefugnis" tatsächlich Gebrauch gemacht habe. Weil dies auch nicht ansatzweise geschehen sei, sei der Verpächter weiterhin als Erzeuger anzusehen und die festgesetzte Abgabe rechtmäßig.

Die Milchquote war 1984 eingeführt worden, um die Preise zu stabilisieren und die Überproduktion einzudämmen. Im vergangenen Jahr beschloss die EU, die Quote in den nächsten Jahren um jeweils ein Prozent aufzustocken und 2015 komplett auslaufen zu lassen. Zahlreiche Milchbauern, aber auch Umweltschützer, fordern derzeit, die Quote beizubehalten. Sie erhoffen sich dadurch steigende Milchpreise.

12. August 2009 - 11.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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