Der Titel ist vielleicht irreführend, aber ich weiß nicht, wie ich es formulieren sollte:
Ich befinde mich gerade in einem geringfügig bezahlten Arbeitsverhältnis. (Mündlicher Vertrag). Arbeitsaufwand sind 1-2 Tage pro Woche. Jetzt habe ich die Chance bei einem anderen Arbeit-/Auftraggeber bei Auftragsspitzen oder als Urlaubsvertretung auf freiberuflicher Basis zu arbeiten. Mein Einsatz wird mit dem Chef bzw mit den anderen Freiberufler, die für ihn arbeiten abgesprochen. Ich habe sonst keine weiteren Kunden.
Besteht Gefahr der Scheinselbständigkeit? Muss ich das von BFA prüfen lassen, weil ich dort mehr verdienen werden, als bei der 400 Euro-Tätigkeit?
Danke für Tipps, suppel
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-- Editiert am 02.12.2010 00:06
Scheinselbstständigkeit? und 400 Euro-Job
2. Dezember 2010
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Frage vom 2. Dezember 2010 | 00:06
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheinselbstständigkeit? und 400 Euro-Job
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2010 | 10:18
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Freiberufler ist was anderes.
Aber wenn du nur einen Kunden hast, er Zeit, Einsatz, Preis und alles andere bestimmt dann ist das Scheinselbständig.
Mach doch beide Jobs als Unternehmer, dann hast du zwei Kunden.
Uwe
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