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Scheinselbständigkeit

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Scheinselbständigkeit

folgender sachverhalt:

ein Niederländer kauft einen Wohnblock mit 66 Wohnungen. er lebt selbst darin mit seiner Freundin aus Rumänien. Diese hatte immer die Hausordnung gemacht. Nachdem nun einige Leute im haus der meinung waren, sie tut die illegal, hat sie ein gewerbe angemeldet. kurze zeit später kam noch ein rumäne dazu, der nun wohnungen renoviert in diesen wohnblock. auch er hat ein gewerbe angemldet. beide arbeiten nur auf Anweisung des Holländers. haben keine anderen Aufträge usw. Ich glaube, da beide keine Arbeitserlaubnis für deutschland erhalten haben, versuchen sie es jetzt auf die Art und weiße. was meint ihr liegt hier scheinselbständigkeit vor?

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von postman 1 am 25.07.2012 12:24
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Scheinselbständigkeit
quote:
Diese hatte immer die Hausordnung gemacht. Nachdem nun einige Leute im haus der meinung waren, sie tut die illegal, hat sie ein gewerbe angemeldet.

??? Ein Gewerbe anmelden, weil man eine Hausordnung schreibt ???



quote:
Und was hat dich das zu interessieren, Blockwart!

Ich glaube die Antwort liegt in deiner Frage ...



Natürlich kann man in Deutschland alles und jeden Anzeigen. Das ist der Vorteil.
Also auch das fehlen der Arbeitserlaubnis und die Scheinselbständigkeit.

Im Gegenzug kann dann der Angezeigte den Anzeigenden wegen falscher Verdachtigung und Verleumdung anzeigen.
Zivilrechtlich wäre auch Schadensersatz drin.
Könnte dann durchaus ein teurer Spass werden, für den Anzeigenden.



quote:
was meint ihr liegt hier scheinselbständigkeit vor?

DAS könnten nicht einmal die damit befassten staatlichen Institutionen sagen, denn dafür ist die Sachverhaltsschilderung einfach zu dünn.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 25.07.2012 22:46
Status: Tao (21859 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 541 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
quote:

quote:was meint ihr liegt hier scheinselbständigkeit vor?

Und was hat dich das zu interessieren, Blockwart!


@Liane46
es soll ja noch (einige wenige verbliebene) ehrliche Mitglieder der Solidargemeinschaft geben, die es durchaus interessiert, wenn der Gemeinschaft ihr zustehende Steuern und Sozialabgaben vorenthalten werden.
Daran seh ich aber überhaupt nichts verwerfliches.......


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von hiphappy am 26.07.2012 14:20
Status: Philosoph (634 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
Seit wann sind denn Selbständige von der Zahlung von Steuern befreit?

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-- Editiert muemmel am 26.07.2012 16:38


von muemmel am 26.07.2012 16:37
Status: Tao (10968 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
Hallo,
werden Auftragnehmer in die betriebliche Organisation integriert und arbeiten sie auf Weisung ohne eigene Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung und des eingesetzten Personals so liegt relativ klar Scheinselbständigkeit vor. Hierfür würde sich der Zoll brennend interessieren. Begründete Verdachtsfälle zu melden ist keine falsche Verdächtigung oder Verleumdung.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 27.07.2012 17:28
Status: Unsterblich (1365 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
Danke- unsterblich- für die konstruktive Antwort. Es geht nicht darum zu petzen. Aber es hängen 2 deutsche Arbeitsplätze als hausmeister dran. d.h. der Holländer hat 2 deutsche vor einen Jahr angestellt als hausmeister. eigentlich sind die arbeiten als hausmeister klar definiert. nur sollten die beiden zum dumpinglohn 4,52 Euro wohnungen renovieren, Elektrik erneuern usw usw. dies haben sie auch getan.

Nunmehr ist es so, das er den hausmeistern vorwirft sie würden ihre eigentliche Aufgaben nicht erledigen - rasen mähen usw. wie auch, wenn sie nur wohnungen renovieren. Seine Freundin die Rumänin, kann die Hausmeister nicht ausstehen und versucht nun alles um sie aus der Stelle zu drängen. das werkzeug wird weggeschlossen, sie stehn da und können notwenige reparaturen nicht erledigen. Der Holländer sagt: ich kann euch jetzt kein Werkzeug geben weil ich jetzt frühstücke und dann in die Stadt fahre. Ihnen wird also der Zugriff zur Arbeit verweigert. Nachdem nun angeblich Werkzeug unter anderen auch privates Werkzueg der Hausmeister, abhanden gekommen ist, werden sie auch noch des Diebstahls beschuldigt. ( sie klauen ihr privates werkzeug...). Also Mobbing vom allerfeinsten. Die beiden Rumänen sprechen kein Wort deutsch. Die gewerbeanmeldung hat der Holländer vorgenommen, da sie hätten gar nicht die Bögen ausfüllen können. Sie arbeiten nur in seinen Auftrag, also d.h zb. Er sagt was zu tun ist und sie tun es. Das problem war, das die Rumänin hier keine Arbeitserlaubnis erhalten hat.

Es steht auch kein Schild irgendwo dran- Hausmeisterservice- oder gar der name der Rumänen irgendwo.

Ich werde die Rentenversicherung, das ordnungsamt und den Zoll über diese Umstände informieren, nicht anonym, ich steh zu dem was ich sage. Sollen die behörden entscheiden, ob es scheinselbständigkeit ist oder nicht.

Die beiden Hausmeister gehen nun auch wegen Sittenwidriger Arbeitslöhne gegen den Holländer vor. Die Arbeiten die zu erledigen waren bzw sind, sind dem bauhandwerk zugeordnet und da gibt es einen Mindestlohn.

Diese Fakten sind den Holländer bestens bekannt, nur ignoriert er diese. Der Arbeitsvertrag ist auch sittenwidrig, denn den beiden stehen angeblich nur 12 tage Urlaub zu, bei einer 5 Tage woche. Mehrfach haben sie dieses moniert und um Änderung nach deutschen Urlaubsgesetz gebeten- er tut es einfach nicht.

Aber unsere behörden müssen auch schlafen. wie kannman denn eine Gewerbeanmeldung zulassen, wo von vornherein schon klar ist was hier abläuft, kein deutsch usw.

Die hausbewohner lehnen diese Rumänen ab, weil eine Verständigung unmöglich ist. Der Holländer ist der meinung, das ist faschistisch und ausländerfeindlich.



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von postman 1 am 28.07.2012 07:54
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
Hallo,
melde deinen begründeten Verdacht auf Scheinselbständigkeit beim Zoll. Für die anderen Geschichten mit falscher Entlohnung, Nichtanwendung eine allgemeinverbindlichen Tarifvertrags ist die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) des Hauptzollamtes ebenfalls zuständig.
Gruß
Andreas

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von amako am 28.07.2012 14:07
Status: Unsterblich (1365 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
ich dank dir. ich bin gerade drüber alles inhaltlich kurz zu fassen um es dann an die jeweiligen Behörden zu faxen und im nachgang auch noch zu schicken. Die beiden hausmeister haben einen neuen Job in Aussicht mit ordentlicher bezahlung. in dem fall wie hier geschildert dürfte ja auch eine fristlose Kündigung von seiten der Arbeitnehmer von Erfolg sein.

Trotz allem können sie meines wissens ihren Lohn auch nach der Kündigung noch einklagen. D.h. der DGB macht derartige Schreiben fertig, wir haben zum Glück hier bei uns so eine Stelle vom DGB, da werden sich die beiden Am Montag hinwenden. Aber mal ehrlich, sowas schlimmes habe ich noch nie gehört, was hier stattfindet.

ich dank dir für deine Tipps und Hinweise und ich betone nochmals, ich bin kein Anschwärzer, ich kenne genügend leute die sich mal ein paar Euro nebenher verdienen, es ist nicht immer so richtige schwarzarbeit. ich gönn den leuten auch die paar cent mehr. Aber wenn es denn so wie hier ausartet, geht mir die Hutschnur hoch und da helfe ich den beiden Hausmeistern wo es nur geht mit rat und Tat.

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von postman 1 am 28.07.2012 14:30
Status: Praktikant (22 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Scheinselbständigkeit
Hallo,
meines Wissens vertreten die Gewerkschaften nur ihre Mitglieder. Aber versuchen könnte man es trotzdem mal.
Gruß
Andreas

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von amako am 29.07.2012 17:40
Status: Unsterblich (1365 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


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