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Scheingewerkschafter Schelsky kann auf geringere Haftstrafe hoffen

AFP VOM 25.10.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1237 Aufrufe
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Schelsky, Gewerkschaft

BGH hebt Urteil in Siemens-AUB-Affäre teilweise auf

Der langjährige Vorsitzende der Scheingewerkschaft AUB, Wilhelm Schelsky, kann mit einer Verkürzung seiner Haftstrafe rechnen. Mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft in einem von mehreren Punkten auf. Das Landgericht Nürnberg muss die Strafe nun neu festsetzen. (Az: 1 StR 220/09)

Von Siemens hatte Schelsky seit 1991 in über zehn Jahren 30,3 Millionen Euro bekommen, um seine "Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger" (AUB) aufzubauen. Die AUB sollte die Gewerkschaft IG Metall möglichst aus Betriebsräten und Aufsichtsrat von Siemens verdrängen. Im November 2008 verurteilte das Landgericht Nürnberg den damaligen Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer zu Geldzahlungen von 228.000 Euro und einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Schelsky sollte viereinhalb Jahre in Haft, unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Betrugs, aber auch wegen Beihilfe zur Untreue durch den Siemens-Manager.

Auf Revision Schelskys bestätigte nun der BGH das Nürnberger Urteil gegen den früheren AUB-Chef in fast allen Punkten, außer der Beihilfe zur Untreue. Die Finanzierung einer Scheingewerkschaft durch Siemens sei ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz gewesen. Eine Beihilfe zur Untreue in der Siemens AG sei in diesem Zusammenhang aber nicht strafbar, weil das Betriebsverfassungsgesetz kein Gesetz sei, das Unternehmen vor Untreue schützen will. In diesem Punkt trennte der BGH das Verfahren ab und stellte mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfahren ein.

Welches Strafmaß nun noch verbleibt, muss nun das Landgericht Nürnberg entscheiden. Schelsky war wegen überlanger Untersuchungshaft im Juni 2009 zunächst auf freien Fuß gesetzt worden.

25. Oktober 2010 - 16.06 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Leserkommentare
von unabhängig am 25.10.2010 17:21:17# 1
Sie schreiben "Auf Revision Schelskys bestätigte nun der BGH das Nürnberger Urteil gegen den früheren AUB-Chef in fast allen Punkten, außer der Beihilfe zur Untreue." Das stimmt nicht ganz: Anders als das Landgericht sieht der BGH in Bezug auf "unzulässige Beeinflussung der Betriebsratswahlen" keinen Bruch mit dem BetrVG durch Schelsky. Dieser habe zwar (vermutlich)stattgefunden, aber eben bei Siemens und nicht bei Schelsky. Und diese Beeinflussung erscheint mir ohnehin fraglich: wie könnte ein Unternehmen Betriebsratswahlen beeinflussen? Der Wähler entscheidet letztendlich, wer gewählt wird - oder wurden die Wähler von Siemens zur Urne getragen? Und was - bitteschön - ist eine Scheingewerkschaft?? Was eine Gewerkschaft ausmacht, ist klar: sie kann durch Streiks mithilfe ihrer Mächtigkeit Tarifverträge erzwingen. Kann man das auch zum Schein??? Ich würde an dieser Stelle etwas weniger "copy&paste" von anderen Gazetten, mehr Rechtssicherheit und weniger Polemik erwarten.
    
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