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Scheidungsvereinbarung

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Scheidungsvereinbarung

Hallo,

brauche dringend Hilfe! Besser gesagt mein Freund. Es geht um Folgendes: Mein Freund hat 1994 seine Ex-Frau geheiratet. Sie wohnten dann bis 1999 in einer Mietwohnung. 1999 hat mein Freund seine Mutter das Haus, seiner Großmutter geerbt plus viel Bargeld. Mein Freund seine Mutter kaufte 1999 ein Haus mit zwei Wohnungen und Garten und Nebengebäuden, sprich Garagen, Verkaufsladen. Um die Eigenheimzulage auch voll auszuschöpfen wird die Exfrau mit ins Grundbuch eingetragen. Mein Freund hat sich damals selbstständig gemacht und auf Grund dessen wurde er nicht mit ins Grundbuch eingetragen- weil damals ein Darlehn für den Neubeginn und andere Dinge aufgenommen wurde. Seine Ex- Frau hat in der Ehe auch selbst immer mit dazu verdient. In der Ehe wurden 3 Kinder gezeugt. 2006 kam es zur Trennung. Eigentlich war die Ehe schon 2005 kaputt. Das Geschäft lief nicht mehr gut die Zahlen stimmten nicht mehr. Er hatte 2006 kein Einkommen mehr. Ex- Frau macht sich vom Acker. Er bricht voll ein und wollte sich sogar das Leben nehmen. War daraufhin in psychiatrischer Behandlung- sprich Klinik- und ca. 1 Jahr krank und ohne Verdienst. Mein Freund steht nun mit den Schulden da. Laut Scheidungsvereinbarung übernimmt er alle Schulden und verzichtet auf Versorgungsausgleich. In der Ehe wurde eine Lebensversicherung angespart- 10.000 €. Nun will sie auch noch davon die Hälfte. Sie hat ihn erpresst- so sehe ich das, sie geht aus dem Grundbuch raus, wenn er die Schulden übernimmt und die Hälfte von der Versicherung abdrückt. Meine Frage nun? Kann man das anfechten?
Bin für jeden Rat dankbar!
LG K.


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von schlechte zeiten am 07.02.2010 01:10
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Scheidungsvereinbarung
Hallo,

quote:
. Laut Scheidungsvereinbarung übernimmt er alle Schulden und verzichtet auf Versorgungsausgleich.

Im Gegenzug bekommt er aber die Immobilie überschrieben. Die Bank... hat da mitgespielt?
Ist das schon über die Bühne gegangen?

Hat die Immobilie an Wert gewonnen, die Darlehen rückläufig?

quote:
Kann man das anfechten?

Alles? Auch die Grundbuch-Umschreibung?
Wer war eigentlich Darlehensnehmer? Die Frau alleine?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 07.02.2010 16:41
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>Scheidungsvereinbarung
Danke das Sie sich mit meinem Thema beschäftigen! Ja das Ganze ist schon über die Bühne gegangen. Die Immobilie konnte nur gekauft werden, weil mein Freund seine Mutter 85% des Kaufpreises bezahlte. Darhlehnsnehmer war Mutter meines Freundes und dessen damalige Frau. Ja er verzichtet auf den Versorgungsausgleich und übernimmt alle Schulden. Dazu will sie noch die hälfte von LV ausgezahl bekommen.

Gruß

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von schlechte zeiten am 08.02.2010 17:14
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Scheidungsvereinbarung
Danke das Sie sich mit meinem Thema beschäftigen! Ja das Ganze ist schon über die Bühne gegangen. Die Immobilie konnte nur gekauft werden, weil mein Freund seine Mutter 85% des Kaufpreises bezahlte. Darhlehnsnehmer war Mutter meines Freundes, mein Freund und dessen damalige Frau. Ja er verzichtet auf den Versorgungsausgleich und übernimmt alle Schulden. Dazu will sie noch die hälfte von LV ausgezahlt bekommen.

Gruß


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von schlechte zeiten am 08.02.2010 17:32
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Scheidungsvereinbarung
Hallo,

Zugewinn-Ausgleich wird so gehandhabt:

Gesamtes Envermögen minus Anfangsvermögen ergibt den Zugewinn. Derjenige der Ehepartner, der den höheren erzielt, muss hälftig ausgleichen.

Das:

quote:
Hat die Immobilie an Wert gewonnen, die Darlehen rückläufig?

haben wir leider nicht beantwortet bekommen.

Auch dies gehört in den Zugewinn.

Wenn die LV den gesamten Zugewinn darstellt und in Ehezeiten angespart wurde, gehört sie geteilt.
War Bedingung für die Übertragung der Immobilie, dass die LV geteilt wird?

Wann war die Scheidung?

Interessehalber: Arbeitet dein Freund wieder? Zahlt Kindesunterhalt für drei Kinder?
Und kann sich die Raten für eine Immobilie leisten oder war die Zahlung seiner Mutter als Geschenk gedacht?

Grüßle




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von Loddar am 08.02.2010 19:10
Status: Tao (5634 Beiträge)
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>Scheidungsvereinbarung
Hallo, danke das Sie sich meiner annehmen.

Im Zugewinn wurde nur Die LV beachtet. Die Wohnung wurde auf die Schwiegermutter zurück geschrieben.Aber mein Freund sitzt nach wie vor auf den Schulden, die in der Ehe angeschafft wurden.Was hat die Schwiegermutter mit der Scheidung zutun.? Auf den Versorgungsausgleich haben beide verzichtet. Obwohl das meiner Ansicht auch nicht rechtens ist, weil mein Freund damals kein Einkommen hatte und seine Ex- Frau verdient hat.Die Exfrau wurde ins Grundbuch eingetragen, wegen der Eigenheimzulage. Die Ex schreibt alles auf die Schwiegermutter zurück, aber nur unter Bedingung wenn er alle privaten Schulden übernimmt.Die Wohnung hatte am Ende den doppelten Wert. Weil mein Freund sehr viel investiert hat. Mir ist das ganze sehr schwammig. Die LV war auch Bedingung mit zur Übertragung der Immobilie. Mein Freund kann den Kindesunterhalt nicht voll bezahlen. Er ist nach wie vor selbstständig.Hat jetzt ca.1000€. Die Immobilie gehört seiner Mutter wieder. Er hat garnichts außer die Schulden.

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von schlechte zeiten am 08.02.2010 21:53
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>Scheidungsvereinbarung
Hi,

quote:
Die Ex schreibt alles auf die Schwiegermutter zurück, aber nur unter Bedingung wenn er alle privaten Schulden übernimmt

Dann lassen wir die Immobilie mal außen vor.
In Ehezeiten wurden zusätzliche Schulden gemacht?

Ist das notariell geregelt? Per Gericht?
Ist dein Freund anwaltlich vertreten?

Grüßle

P.S. Ach, wir duzen uns hier alle...



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-- Editiert am 08.02.2010 22:16


von Loddar am 08.02.2010 22:15
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>Scheidungsvereinbarung
Ja in der Ehe wurden zusätzliche Schulden gemacht. Wurden nicht notariell beglaubigt. Scheidungsvereinbarung wurde vom gegnerischen Anwalt gestellt, seine Anwältin hat es dann abgesegnet.

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von schlechte zeiten am 08.02.2010 22:19
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>Scheidungsvereinbarung

quote:
Die Ex schreibt alles auf die Schwiegermutter zurück, aber nur unter Bedingung wenn er alle privaten Schulden übernimmt.

Abgesegnet? Ja?

Weißt du, was ich euch rein persönlich und menschlich raten würde:

Teilt die LV und basta. Bevor ihr hier ein großes Fass aufmacht, weitere Anwaltkosten verursacht, nehmt die halbe LV und macht den Deckel zu.
Ich weiß, das klingt im Moment hart. Im Moment spielen sehr viele Emotionen mit. Ihr werdet in ein paar Jahren froh sein.
Ich habe Ähnliches miterlebt, genauso reagiert wie du. Heute sind die Emotionen abgekühlt, der Kopf klar und man wundert sich im Nachhinein, wie man doch seine kostbare Energie hat dermaßen vergeuden können
Seid froh, dass die Ex bzgl. der Immobilíe keine Probleme verursacht hat, das hätte sie nämlich durchaus können.
Dann wärt ihr froh, mit der halben LV davonkommen zu können...

Grüßle




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von Loddar am 08.02.2010 22:29
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>Scheidungsvereinbarung
Danke! Bin aber trotzdem leicht depremiert, denn es ist so ungerecht. Warum können Frauen oder Männer so sein, den Anderen so in die Not zubringen.

Gruß

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von schlechte zeiten am 08.02.2010 22:36
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>Scheidungsvereinbarung

Nicht provozieren lassen!
Nach vorne gucken und abhaken.
Muss man erst lernen.

Das, war mein persönlicher und menschlicher Rat, rechtlich wären da vielleicht Möglichkeiten, vielleicht aber auch nicht

Alles Gute



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von Loddar am 08.02.2010 22:43
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