Scheidungstermin und 1000 km Entfernung

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)
Scheidungstermin und 1000 km Entfernung

Hallo demnächst steht nun mein scheidungstermin ich bin aber 1000 km weit weg vom Amtsgericht weil mein neuer Lebensmittelpunkt wo anders ist. Nun hast das gericht persönliches ersscheinen angeordnet. Meine Frima sieht einen scheidungstermin nicht als behördenternim und Urlaub kann ich mir aufgrund des urlaubskontingents auch nicht mehr nehmen und überstunden auch nicht. nun hab ich aber schon mehrfach gelesen das dass erscheinen aufgrund der entfernung als unzumutbar dargelegt werden kann stimmt das und ab welcher entfernung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo GP

persönliches Erscheinen ist auch dann gegeben, wenn ein, von Dir, beauftragter RA den Termin wahrnimmt.

Die Person muss entscheidend zur Sache aussagen können.

Bist Du anwaltlich vertreten?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja habe ein Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

hast Du den RA am Ort der Scheidung? Wenn nicht, sollte Dein RA einen Fachanwalt für Familienrecht vor Ort, mit der Wahrnehmung des Termins beauftragen.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja Sie ist am Ort der Scheidung sie wird auch den Termin wahrnehmen. Aber Sie meint eben das dass Gericht meinem fernbleiben nicht zustimmen wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>persönliches Erscheinen ist auch dann gegeben, wenn ein, von Dir, beauftragter RA den Termin wahrnimmt. <hr size=1 noshade>

Falsch. Beauftragt reicht absolut nicht.
Der Anwalt muss nicht nur bevollmächtigt sein, sondern die Vollmacht muss auch den Bereich des § 141 Abs. 3 ZPO umfassen.



Problematisch ist in solchen Fällen immer das Detail-Wissen des Anwalts. Wenn Fragen zum Sachverhalt der Anwalt ohne Rücksprache nicht beantworten kann, dann ist das sehr ungünstig.


In der Regel lässt der Anwalt die Anordnung zum persönlichen Erscheinen aufheben, einfach um jedes Risiko zu umgehen.
Sollte die Anordnung nicht aufgehoben werden, sollte man sich sehr gut überlegen, ob das fernbleiben wirklich eine gute Entscheidung ist.



quote:<hr size=1 noshade>Meine Frima sieht einen scheidungstermin nicht als behördenternim <hr size=1 noshade>

Ist es eine deutsche Firma?
Gericht ist Gericht, egal ob da Falschparken oder Scheidung verhandelt wird.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

meine Scheidung fand ohne mein persönliches Erscheinen viele 100 km vom aktuellen Wohnort entfernt statt. Ich wurde von meinem Anwalt vertreten. Die von mir notwendigen Angaben konnte ich bei einem Gericht vor Ort protokollieren lassen. Diese Lösung war völlig unproblematisch, die Scheidung allerdings einvernehmlich und nur mit einem (meinem)Anwalt durchgeführt.

Dein Anwalt sollte wissen, was zu veranlassen ist. Mir hat meiner das sofort vorgeschlagen.

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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Die Herausforderung ist das ich nicht mehr in Deutschland lebe. Meine Anwältin weiß im Grunde was ich möchte. Ich habe dem Gericht eine bitte geschrieben mich vom persönlichen erscheinen frei zu stellen ich kann mir Weder Flug noch Bahn leisten desweiteren bekomm ich keine zwei Tage Urlaub. So hab ich das dem Gericht auch geschrieben.

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