Scheidungskosten
Hallo zusammen!
Folgendes Problem
Verheiratet seit etwa 9 Jahren, seit 3 jahren getrennt lebend. Ich habe immer mehr Geld als mein Mann verdient, es ist aber nichts zu Gütertrennung oder so vereinbart worden.
Mein Mann verdient zur Zeit nur etwa 1000 Euro im Monat, was er nicht weiss ist, das ich zur Zeit auch nur so 1200 Euro verdiene.
Jetzt habe ich einen Brief von seinem Anwalt bekommen in dem er die Überweisung von einem von meinem angeblich viel höheren Einkommen abhängigen Gerichtskostenbetrag fordert. Man Mann würde sich eine Scheidung nicht leisten können, deshalb soll ich jetzt zahlen. Das Gericht würde nicht auf Vorkasse arbeiten. Unterhalt hat mein Mann zum glück bisher nicht gefordert (ein wenig anstand hat er noch). Wie gesagt, ich verdiene zur Zeit auch nicht viel mehr als mein Mann, obwohl mein Vermögen sicherlich höher ist. Falls mein Gehalt nicht zutrifft will der Anwalt eine Verdienstbescheinigung.
Bin ich verpflichtet dem Anwalt eine Verdienstbescheinigung zu schicken?
Bin ich verpflichtet, dem Anwalt die Gerichtskosten vorab zu bezahlen? Wird das nicht vom Gericht in Rechnung gestellt?
Vielen lieben Dank für eure Antworten
Jenny W.
von JennyW am 23.03.2009 17:02
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