>Scheidungskosten? Haus vorher verkaufen?
Hi,
jein! Wenn ihr das Haus im Rahmen der
Scheidung nicht thematisiert, fließt es auch nicht in den Gegenstandswert ein. Wenn ihr euch darüber aber anwaltlich oder gar vor Gericht streitet, dann schon und dann zahlt ihr entsprechend mehr.
Einigt euch über alles, Hausrat, Zugewinn, Haus, ggf. Unterhaltsverzicht und haltet die Vereinbarung in einer notariellen Scheidungsfolgenurkunde fest. Kostet zwar auch, beinhaltet aber die notarielle (neutrale - im Gegensatz zum RA, der immer einen vertritt) Beratung und ist deutlich günstiger, als das Gericht im Rahmen der Scheidung damit zu "behelligen".
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"Viele Grüße mikkian"
von mikkian am 24.06.2011 10:08
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