Scheidung zweier Türken

29. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jeka67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung zweier Türken

Ein Chatbekannter (Türke), der mich gerne kennenlernen möchte jedoch noch mit einer Türkin verheiratet ist..lebt aber bereits getrennt. Leben beide in Deutschland

Erzählte mir das seine Scheidung noch dauern wird, weil er in der Türkei geheiratet hat, da er nur nach dem Türkischen Gesetz geschieden werden kann?

Ich habe aber im Internet gelesen, das es auch nach dem Deutschen Gesetz geschieden werden kann, was stimmt denn nun, ich bin jetzt total verunsichert..lügt er mich an??

Danke schon mal voraus für die Antworten
LG Jeka

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21 Antworten
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#2
 Von 
Jeka67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Saxonicus II ; Damit hast du meine Frage aber nicht korrekt beantwort..und jeder mensch lügt...da gibt es keine Ausnahmen...

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#4
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@Saxonicus

quote:
Natürlich nicht, Türken lügen nie.

Die türkische Gemeinschaft und der türkische Mensch, wohin sie auch immer gehen mögen, bringen nur Liebe, Freundschaft, Ruhe und Geborgenheit mit sich.
Hass und Feindschaft können niemals unsere Sache sein. Wir haben mit Streit und Auseinandersetzung nichts zu tun.
(Recep Tayyip Erdogan bei seiner Rede in Ludwigshafen)


Selten so gelacht :grins:

sternchen :engel:




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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
Beste "

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

also, um mal die Ausgangsfrage zu beantworten: Sobald ein Ehepartner in D lebt (und hier sind es ja beide), besteht eine deutsche Gerichtszustaendigkeit bezueglich der Scheidung. Mithin luegt Ihr Bekannter. Sofern es sich um eine Imamehe handelt, kann er allerdings nicht nach dt. Recht geschieden werden, weil er dann gar nicht verheiratet ist. Diese Ehe ist naemlich auch in der Tuerkei staatlich nicht anerkannt und demzufolge auch in D nicht.

Gruss vom muemmel



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#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Ein ... (Türke), der mich gerne kennenlernen möchte (...)


Aha!
quote:
Erzählte mir das seine Scheidung noch dauern wird (..)


So, so.....zum kennenlernen muss Mann also schon geschieden sein.......

Na ja! Sachen gibt's.....tz tz tz







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#7
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@Jeka

Sag mal, meinst Du Deine Anfrage wirklich ernst? Ein Chat-Partner, "der Dich kennenlernen möchte", zufällig getrennt lebt, nicht geschieden ist und jemanden sucht......
Kommen Dir da nich ganz von selbst 10.000 Zweifel?

Geh mal auf die Seite: http://www.1001geschichte.de

Und ändere vielleicht mal Deine E-Mail-Adresse ;)

Viel Glück bei dem, was Du vorzuhaben scheinst.
Bei mir schrillen allerdings einige Alarmglocken :sad:

sternchen

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#8
 Von 
Jeka67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Sailor2006 , klar wenn der andere eine Beziehung will..sollte er auch geschieden sein...ich hab es nicht so mit verheiraten..sie lügen nämlich was das Zeug hält...auch wenn manch einer hier meint das Mohammedanern nicht lügen...

@ Sternchen, ja die Frage ist Ernst gemeint...nur weil du skeptisch bist..muss es nicht jeder sein! Außerdem was glaubst du..das nur verheiratete oder Singles im Netz herum turnen? Stell dir vor es gibt auch Leute die sich trennen....und noch im Trennungsjahr leben! Oder beziehst du es jetzt darauf weil es ein Türke ist?????
Und warum sollte ich meine Mail ändern..nur weil du ein Problem damit hast???

Gruß Jeka

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#9
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@jeka

Ich geb's dran, jeka. Du verstehst überhaupt nicht, was ich Dir sagen möchte. Lass gut sein und mach, wie Du meinst.

Du hast nicht einmal meinen Hinweis mit der E-Mail-Adresse verstanden. Welches Problem sollte ICH damit haben: Ich kenne sie doch gar nicht. Du schreibst hier unter einem NICK-Namen, das ist allerdings etwas anderes.

Ich habe keine Lust mehr, mich mit Deinem Thema zu beschäftigen. Du verstehst nicht einmal den feinsinnigen Humor, der in manchem Posting steckt.

sternchen

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#10
 Von 
Jeka67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

schade das dieses Forum sich so verändert hat..früher war es irgendwie besser..man bekam vernünftiger Antworten..wurde nicht angemacht..bzw...bekam dumme sprüche an den Kopf...die Personen lügen nicht..lachhaft

Und man konnte ohne weiteres seine Meinung sagen..auch wenn man andere nicht gleich versteht..manche sind nämlich nicht gleich so perfekt und verstehen alles...manche sind auch sehr schwer krank..so wie ich sorry sternchen

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#11
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ jeka 67

[[color=blue]b]Entgegen meiner Absicht, Sie zu ignorieren, melde ich mich doch noch einmal. [/color]

quote:
schade das dieses Forum sich so verändert hat..früher war es irgendwie besser..man bekam vernünftiger Antworten..wurde nicht angemacht..bzw...bekam dumme sprüche an den Kopf...die Personen lügen nicht..lachhaft

Und man konnte ohne weiteres seine Meinung sagen..auch wenn man andere nicht gleich versteht..manche sind nämlich nicht gleich so perfekt und verstehen alles...manche sind auch sehr schwer krank..so wie ich sorry sternchen]

Ich glaube, dass Sie das Forum falsch verstehen. Jeder kann sich beteiligen, jeder kann Fragen stellen, allerdings sollten das ernstgemeinte Fragen sein. Früher war alles besser, wissen wir doch......

WennSie wirklich was nicht verstehen: Kein Thema: Auch zu anderen Themen ist es manchmal nötig, öfter als einmal zu erklären. Wenn aber jemand nichts annehmen will und nur zickig auftritt (dann auch noch versucht, Ausländerfeindlichkeit ins Spiel zu bringen, weil der Auserwählte türkischer Staatsbürger ist), dann ist ein Maß erreicht, dass jenseits von Lustig ist.

Haben Sie sich jemals mit dem Thema "türkische Männer - Internet-Bekanntschaften" beschäftigt? Ich vermute mal, nein. Ist mir eigentlich auch egal. Ich rate Ihnen aber, vorsichtig zu sein, mit dem, was Sie da von sich geben.
Sie wollen keinen Rat, Sie wissen es eh besser und genau: Warum sind Sie hier? Und warum erinnern Sie mich an eine Forums-Teilnehmerin in jüngster Zeit, die genauso auftrat wie Sie?

Und was hat Ihr Hinweis auf "schwer krank damit zu tun?" Wenn Sie mal Zeit haben, empfehle ich das Forum "Sozialrecht". Und da die Themen: "Ausgesteuert - arbeitsunfähig - wie geht die Agentur für Arbeit damit um?"

Da könnenSie gerne mal nachlesen, wie es Menschen geht, die schwer krank sind und deren Problem nicht nur ein Internet-Chat ist, von dem sie nicht wissen, was Sie davon halten sollen.

Ich meine es gar nicht böse mit Ihnen: Sie wollen nur nicht verstehen.

Adtschüss.

sternchen

Übrigens: Meine schweren Krankheiten haben mich überhaupt zu diesem Forum geführt. Nur mal so am Rande erwähnt. Ich greife aber niemanden an, der versucht, mir zu raten. Das unterscheidet uns.



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#12
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Leben beide in Deutschland


Eine Scheidung in Deutschland und nach deutschem Recht ist völlig unproblematisch möglich. Tagtäglich werden vor deutschen Gerichten ausländische Ehen geschieden.

In vielen Fällen ziehen es jedoch die türkischen Männer vor, sich in der Türkei scheiden zu lassen, denn dort gibt es noch das Verschuldensprinzip. Gelingt es dem Mann, in einem türkischen Scheidungsprozess der Frau die Schuld am Scheitern der Ehe zu geben, dann hat die Frau keinerlei Unterhaltsansprüche mehr. An diese Feststellung im türkischen Scheidungsurteil ist dann aufgrund entsprechender Übereinkommen auch die deutsche Justiz gebunden. Das heißt, die Frau hätte keine Chance mehr, Unterhalt in Deutschland einzuklagen, wenn sie in der Türkei "schuldig" geschieden wurde.

Deshalb lassen sich viele türkischen Männer in der Türkei scheiden.







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#13
 Von 
kayso
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Ehe muss,nach türkischem Recht und vor einem türk. Gericht,auch in der Türkei geschieden werden.Ansonsten bekommt man kein "sauberes" türk. Ehefähigkeitszeugnis,um wieder heiraten zu dürfen.

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#15
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Die Ehe muss,nach türkischem Recht und vor einem türk. Gericht,auch in der Türkei geschieden werden.Ansonsten bekommt man kein "sauberes" türk. Ehefähigkeitszeugnis,um wieder heiraten zu dürfen.


Nein, zwischen der Türkei und Deutschland bestehen entsprechende Übereinkommen bzgl. der Anerkennung entsprechender Hochzeiten und Scheidungen (z.B. Haager Übereinkommen). Genau aus dieser wechselseitigen Anerkennung der jeweiligen Urteile (in Deutschland umgesetzt durch das EGBGB) resultiert auch die oben angesprochene Unterhaltsproblematik.

Wie gesagt: Eine Scheidung von zwei türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, ist selbstverständlich in Deutschland und nach deutschem Recht möglich.







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#16
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Ausführungen meines Vorredners gehen ins Leere und sind im Übrigen überholt (Dieses Risiko geht man bei Blindzitaten immer ein ;) )

Zum einen kommt - wenn überhaupt - nicht Art 134 türkZGB in Betracht, sondern Art. 166 II türkZGB (das türkische Familienrecht hat sich schon vor 7 Jahren geändert). Dieser Artikel regelt nunmehr die Scheidung. Im übrigen ändert auch dies nichts daran, dass die Scheidung in Deutschland erfolgen kann. Auf die entsprechenden Regelungen im EGBGB wurde bereits verwiesen. So wie ich den Sachverhalt verstanden habe, haben beide Ehepartner ja ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Es ist schon richtig, dass auch durch deutsche Gerichte ausländisches Recht anwenden können. Ein deutsches Gericht wird die materiellen Voraussetzungen einer Scheidung aber auch im Lichte des ordre public (Art 6 EGBGB ) prüfen, und trotz der oben erwähnten Reform des türkischen Familienrechts gibt es dort noch etliche Bedenken.

Aber selbst wenn ein deutsches Gericht ausländisches Recht (hier türkisches Recht) anwendet, so wird es die Verschuldensfrage nur im Rahmen der "Klagebefugnis" bejahen, da ohne ein (wenn auch geringes) Verschulden gar keine Scheidung nach türkischem Recht möglich ist. Das deutsche Gericht wird aber bewusst kein "überwiegendes" Verschulden annehmen, um etwaige Unterhaltszahlungen nicht auszuschließen.

Daher lassen sich insbesondere die Männer gerne im Ausland scheiden.

Die übrigen Ausführungen zum Thema "Einspruch" gehören erkennbar nicht zur Sache.




-- Editiert am 06.09.2009 12:40

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#18
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

ich habe ungefähr das gleiche problem wie der mann....iwenn beide in der türkei geheiratet haben..aber in deutschland gelebt haben sieht es so aus das eine scheidung erst in der türkei durch muss wenn er dich heiraten will ich gehe mal davon aus das du eine deutsche bist....da verlangt nämlich das rathaus das der nicht eu bürger nachweisen muss ob er in der türkei verheiratet ist oder nicht

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#20
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
...da verlangt nämlich das rathaus das der nicht eu bürger nachweisen muss ob er in der türkei verheiratet ist oder nicht


Ich glaube nicht, dass das Dt. Rathaus einen Nachweis für den Chat verlangt.....oder doch :???:





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#21
 Von 
guest-12322.10.2009 17:54:42
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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