Scheidung von meiner Thaifrau

29. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Daubulu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung von meiner Thaifrau

Hallo alle miteinander,
ich habe ein großes Problem und brauche Sachkundigen Rat.
Seit knapp 5 Jahren bin ich nun mit meiner Thailändischen Frau verheiratet.
Wir haben keine Kinder und leben im Haus meiner Eltern wo wir auch keine Miete bezahlen.
Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen, allerdings möchte sie in deutschland bleiben. Sie hat eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Nun bin ich seit 30.4.09 arbeitslos und habe kaum Geld zur verfügung. Meine Frau hat in den letzten 5 Jahren nicht gearbeitet.
Wie läuft eine solche Scheidung ab? Bin ich verpflichtet Unterhalt zu bezahlen auch wenn ich kein Einkommen habe?
Was kommt an kosten auf mich zu?
Werden kosten auch vom Staat übernommen (Anwalt, Unterhalt ect.)?
Bin total unerfahren mit Scheidung ect. und hoffe auf Hilfe aus dem Forum.
Gruss Daubulu

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Hatte deine Frau in diesen 5 Jahren die Möglichkeit, Deutsch zu lernen oder vielleicht sogar eine Ausbildung zu machen? Dann könnte sie doch selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Unterhaltspflichtig wärest du wohl schon, aber wenn nach dem Selbstbehalt nichts mehr da ist, bleibt das Theorie, das Existenzminimum bleibt dir.

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#2
 Von 
Daubulu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau hat deutsch gelernt. Anfangs mit großem Ergeiz. Irgendwann hatte sie keine lust mehr und meinte ihr deutsch währe gut genug.
Seitdem wir es immer schlechter mit Satzbildung ect.
Wir bemühen uns schon länger einen Job für Sie zu finden jedoch ohne Erfolg.
Ausbildung hat sie keine gemacht, scheiterte an ihren Deutschkenntnissen.

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#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich schätze, sie wird arbeiten müssen oder ALG2 beantragen, da du ja nicht leistungsfähig bist.

Warum möchte sie in Deutschland bleiben, wenn ihre Lebensaussichten hier doch recht düster sind?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nun bin ich seit 30.4.09 arbeitslos und habe kaum Geld zur verfügung.


Wie viel ist *kaum* Geld?

quote:
Werden kosten auch vom Staat übernommen (Anwalt, Unterhalt ect.)?


Bei geringem Einkommen kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, die aber bis zu vier Jahren später überprüft wird und u.U. zurückzuzahlen ist.
Deine Frau wird wohl um ALG2 nicht herumkommen.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daubulu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
kaum Geld bedeutet 1100 Euro im Monat.
In Deutschland möchte sie bleiben, da sie die soziale Absicherung ( Krankensystem ect. ) zu schätzen gelernt hat. Zudem sieht sie Thailand als unsicher an und hat dort eben auch nichts, außer angehörige ohne Geld. Außerdem hat sie hier viele Thaifreundinnen.....
Danke für die schnellen Antworten.

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