Scheidung von US- Ehemann & Sorgerecht

27. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Scalde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung von US- Ehemann & Sorgerecht

Hallo Ihr Lieben,
leider konnte ich keine konkreten Antworten auf meine Fragen finden, daher hoffe ich, daß mir jemand von Euch weiterhelfen kann.

Ich habe 2004 in den USA geheiratet. In dem Jahr kam unser 1. Sohn zur Welt. im März 2009 sind wir dann alle gemeinsam nach Deutschland gezogen. Juni 2011 kam Sohn Nr. 2. März 2014 habe ich meinen Mann vor die Tür gesetzt.

Grund für die Trennung war die Tatsache, daß er Schlafwandler ist und in diesem Zusammenhang mit einem Messer nachts auf mich losgegangen ist. Er ist am nächsten Morgen auch freiwillig zum Arzt und hat sich in die Psychiatrie einweisen lassen (Aufenthalt 1 Woche). Seit dem Tag durfte er nicht mehr in der vormals gemeinsamen Wohnung schlafen.

Unsere gemeinsamen Kinder leben seit dem Tag bei mir. Wir haben ein einvernehmliches Besuchsrecht (Kinder alle 14 Tage 1 WE beim Vater). In dieser Zeit kümmert er sich (inzwischen) gut um die Kinder. Streit in dem Sinne liegt auch nicht vor, "nur" ein paar Drohungen wegen eines potentiellen Umzugs der Kinder und ihm in die USA.

Nun ist das Trennungsjahr fast um und ich beabsichtige die Scheidung einzureichen.

Zu meinen Fragen:
Mein Noch-Ehemann hat nur eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (noch ca. 1.5 Jahre). Kann ihm die bei einer Scheidung entzogen werden? Droht ihm dabei eine Abschiebung?

Er hat im Trennungsjahr mehrfach angedeutet und es auch direkt gesagt, daß er darüber nachdenkt, mit den Kindern in die USA zu gehen - teilweise auch als Drohungen, da ich einen neuen Partner habe. Die einzigen Gründe, die dagegen sprechen würden, sind, daß er dort weder einen Job noch eine Versicherung hätte. Momentan sieht es zwar nicht danach aus, als würde er es wirklich in absehbarer Zeitdurchziehen, aber meine Befürchtung ist, daß er es tun könnte. Problematisch ist es auch wein wenig, da die Kinder in den USA auch Verwandschaft haben, also stehen irgendwann auch entsprechende Urlaube an. Ich muss dazu sagen, daß mir mein inzwischen 19 Jahre alter Sohn aus 1. Ehe auf diesem Wege... nennen wir es einmal "abhanden" gekommen ist. Aus dieser Erfahrung rüht auch meine Befürchtung.

Kann ich vor einen potentiellen Kindesentzug irgendwie einen Riegel schieben? Sollte ich ggf. das alleinige Sorgerecht beantrangen?

Wir haben eine Trennungsvereinbarung, aber ich gehe davon aus, daß diese rechtlich keinen Bestand haben wird, da sie nur zwischen uns und nicht notariell ist oder täusche ich mich da? In dieser hat er mir das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.

Was ich unter keinen Umständen möchte, ist, daß der Kontakt zwischen den Kindern und ihrem Vater abbricht oder er gar abgeschoben wird. Der Kontakt ist gut und liebevoll, auch wenn ich persönlich als Mutter natürlich manchmal andere Ansichten in Bezug auf Essen, Schlafenszeiten und ähnlichem habe. Aber ich denke, daß das auch völlig im Rahmen ist. Was die Erziehung der Kinder angeht, hat er mir diese seit deren Geburten überlassen und tut es eigentlich auch noch. Es ist also relativ friedlich für eine Trennung mit Kindern. Sorge machen mir halt hauptsächlich die Drohungen wegen eines eventuellen Umzuges und daß mein Noch-Ehemann eventuell abgeschoben werden könnte.

Vielen Dank für Euren Rat.

PS: Anwaltstermin steht bevor... aber ist noch weit weg!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Mein Noch-Ehemann hat nur eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (noch ca. 1.5 Jahre). Wieso das denn? Nach 3 Jahren mit AE ist doch eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen - das hätte hier doch dann 2012 passieren müssen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Sorge machen mir halt hauptsächlich die Drohungen wegen eines eventuellen Umzuges und daß mein Noch-Ehemann eventuell abgeschoben werden könnte.

Der Begriff "Abschiebung" wird leider etwas inflationär verwendet. So schnell wird aus Deutschland niemand abgeschoben (was man allerdings in manchen Fällen auch mit Bedauern zur Kenntnis nehmen muss).

Abgeschoben werden (wenn überhaupt) nur verurteilte Straftäter oder Personen die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.

Als Vater deutscher Kinder dürfte Dein Mann in keine dieser Kategorien einzuordnen sein.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach 3 Jahren mit AE ist doch eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen - das hätte hier doch dann 2012 passieren müssen... <hr size=1 noshade>

"müssen"? Die NE ist nur dann "in der Regel" zu erteilen, wenn die in § 28 (2) AufenthG genannten Bedingungen erfüllt sind (und die Allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 noch dazu). Unzureichende Deutschkenntnisse oder nicht ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts können die Erteilung schon verhindern. Letztlich ist das aber vollkommen irrelevant, weil der Betreffende als Vater deutscher Kinder weiter in Deutschland bleiben kann, selbst ohne Sorgerecht, wenn er sich weiterhin um seine Kinder kümmert (Besuchskontakte). Da für Skalde nicht zur Diskussion steht, den Kontakt zu unterbinden, kann der Mann weiterhin auch mit einem befristeten Aufenthalt bleiben.

Alle anderen Fragen haben nichts mit dem Aufenthaltsrecht zu tun, deshalb sollte man sich in anderen Foren informieren (z.B. Foren für Familienrecht und für binationale Ehen/Familien, ...). Die Kinder sind auch US-Bürger. Insofern müsste man sehen, ob der Vater sich US-Pässe für die Kinder organisieren kann oder ob es diese Pässe schon gibt. Wichtig ist, jedes Dokument, dass die Ausreise und die US-Einreise ermöglicht, unter Verschluss zu halten, auch wenn das leider keine Garantie ist. Wenn konkrete Drohungen zum Kindesentzug ausgesprochen werden, kann man die Behörden informieren (erst mal ans Jugendamt wenden) - ist auch kein umfassender Schutz, kann aber evtl. helfen.

Das Problem von Besuchsaufenthalten bleibt natürlich. Wenn die deutsche Mutter das alleinige Sorgerecht hat, der Vater mit ihnen aber in den USA bleibt, hat die Mutter das Recht eigentlich auf ihrer Seite, es ist aber nicht so einfach, es durchzusetzen (Gerichte betrachten alles trotzdem gerne durch die eigene nationale Brille) - und durch den Entzug können auch einfach erst mal Fakten geschaffen werden (die Kinder hier wieder rauszureißen, wird dann oft als nicht kindeswohlgemäß betrachtet).

-- Editiert Felicite am 27.02.2015 22:19

3x Hilfreiche Antwort

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