Scheidung von Ausland aus

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Scheidung von Ausland aus

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mich in August 2009 geheiratet, damals habe ich in Deutschland studiert. Nach 3 Jahren Ehe habe ich leider keine Niederlassungserlaubnis bekommen, da die Firma von meinem Ehemann (selbständig) pleite gegangen ist und er Schulden vor dem Finanzamt hat (ich selbst hatte damals keine Arbeit). Stattdessen hat mir die Ausländerbehörde ein neues Visum für 3 Jahre, d.h. bis August 2015 gegeben. Nun habe ich mich von meinem Ehemann in Februar 2013 getrennt und in ein anderes Land gegangen. Ich will in Deutschland eigentlich nicht mehr leben. Bin aber trotzdem noch mit ihm verheiratet und habe vorsichtshalber auch meine deutsche Adresse behalten, damit mein Visum nicht gelöscht wird. Jetzt will ich mich von ihm aber endgültig scheiden lassen. Wie kann ich es vom Ausland aus am einfachsten/schnellsten organisieren? Ich könnte zum Beispiel einmal für 2 Wochen nach Deutschland wegen der Scheidung kommen, nicht mehr. Kann ich vor Gericht sagen, dass wir schon seit einem Jahr getrennt leben(meinen Flugticket z.B. als Beweis zeigen, dass ich gar nicht in Deutschland war), so dass es als Trennungsjahr anerkannt wird?

Ich wäre echt dankbar für jeden Ratschlag!


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10 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Bin aber trotzdem noch mit ihm verheiratet und habe vorsichtshalber auch meine deutsche Adresse behalten, damit mein Visum nicht gelöscht wird.

Du hast kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis, die allerdings inzwischen erloschen sein dürfte, wenn Du Dich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten hast.
Da hilft Dir eine Meldeadresse in Deutschland auch nichts mehr.

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#2
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

@ya338: Ok, aber was soll ich denn machen? Ich muss mich doch irgendwie scheiden lassen, und dafür muss ich wahrscheinlich nach Deutschland einreisen. Sie lassen mich am Flughafen in das Land nicht rein, oder wie?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ok, aber was soll ich denn machen?



Es besteht Anwaltszwang, ihr braucht sowieso mindestens einen deutschen Anwalt. Der regelt das dann.

Du brauchst dazu nicht extra nach D zu kommen, erforderliche Erklärungen für das Gericht kannst du auch im Ausland bei der dt. Botschaft abgeben. Der Anwalt muss das nur entsprechend beim Gericht beantragen.

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#4
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

@asap: Ok, vielen Dank! Also muss ich meinem Ehemann sagen, dass er einen Anwalt in Deutschland nimmt? Wie lange dauert dann ungefähr die Scheidung? Wird das als Trennungsjahr anerkannt, wenn ich da seit Februar 2013 nicht mehr wohne?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie lange dauert dann ungefähr die Scheidung? Wird das als Trennungsjahr anerkannt, wenn ich da seit Februar 2013 nicht mehr wohne?



Das kann man schwer vorhersagen.

Ganz wichtig ist, daß ihr euch einig seid, daß kein Streit besteht. Getrennt leben kann man auch in der gleichen Wohnung. Man kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung schliessen.

Das regelt, begründet dann wie gesagt der Anwalt, der muss euch auch beraten.

Dann hängt es von der Be- oder Überlastung des konkreten Richters ab, hier kommt dann noch die dt. Botschaft und der Postlauf ins Spiel.

Unter optimalsten Bedingungen, einvernehmliche Scheidung, hat man nach Einreichung der Antrags beim Gericht seinen Termin nach 3 - 4 Wochen, falls Rentenansprüche zu klären sind dauert es normalerweise 4 Monate.

So schnell geht das bei euch aber sicher nicht, schon wegen des Auslandsbezuges. Wenn ihr euch streitet und einen Rosenkrieg führt, kann das aber auch ewig dauern.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

@asap: Danke nochmal!!! Ich muss also zu dem Gerichtstermin nicht hin? Kann ich vielleicht jemanden bevollmächtigen, für mich zum Gericht oder zum Anwalt zu gehen, um die Sachen zu beschleunigen? Meine Mutter zum Beispiel, die in Deutschland wohnt? Und wenn ja, wie geht das?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Kann ich vielleicht jemanden bevollmächtigen, für mich zum Gericht oder zum Anwalt zu gehen, um die Sachen zu beschleunigen?



Dein noch-Mann soll das machen, der hat doch auch die ganzen Unterlagen. Das ist die Hauptarbeit, die alle zusammen zu bekommen.

Kostengünstig, mit nur einem Anwalt funktioniert das aber nur, wenn ihr euch einig seid, einvernehmliche Scheidung. Also bitte Streitpunkte vorher klären, bevor der Anwalt oder gar das Gericht ins Spiel kommt.

Wenn ihr euch streitet braucht dagegen Jeder einen Anwalt.

Nur ihr Beide könnt das beschleunigen, die Juristen ganz sicher nicht. Die verdienen im Gegenteil um so mehr, je mehr Streit es gibt und je länger Verfahren dauern.

An Scheidungsanwälten herrscht kein Mangel, das ist dann sicher nicht das Problem.

Und: Nein, du musst nicht zum Termin, um einen Besuch bei der Botschaft wirst du aber nicht herum kommen.

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-- Editiert asap am 21.10.2013 13:13

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#8
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

@asap: Und wieso muss ich denn zu Botschaft? Irgendwas abgeben oder unterschreiben oder aussagen dass ich mich scheiden lassen will? Ich hab im Moment nicht so viel Kontakt zu meinem Noch-Ehemann, deshalb ist die Sache auch so schwer...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Irgendwas abgeben oder unterschreiben oder aussagen dass ich mich scheiden lassen will?



Ja, von allem etwas, aber erst wenn das Verfahren läuft.

Das Konsulat wird dann quasi in Amtshilfe für das Gericht tätig, damit du nicht extra reisen musst. Der Anwalt veranlasst das dann zu gegebener Zeit.

quote:
Ich hab im Moment nicht so viel Kontakt zu meinem Noch-Ehemann, deshalb ist die Sache auch so schwer...



Dann rede mit ihm, alles was ich oben geschrieben habe setzt voraus, daß es eine einvernehmliche Scheidung ist, ihr an einem Strang zieht.

Wenn es eine streitige Scheidung wird, dann wird es richtig schwer. Ich würde das klären, bevor ein Anwalt ins Spiel kommt.

Immerhin habt ihr ja mal zusammen gelebt, da sollte nicht das Erste was er von dir wieder hört ein Anwaltsbrief sein. Bei manchen Leuten gehen dann die Rolläden runter.

Seid ihr euch einig genügt ein Anwalt, streitet ihr braucht Jeder einen. Das kostet alles.





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-- Editiert asap am 21.10.2013 15:53

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#10
 Von 
ichmöchtenurwasfragen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

@asap: Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!!! :)

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