Scheidung und bevorstehende Einbürgerung

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Darthi2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung und bevorstehende Einbürgerung

Guten Abend liebe Forenmitglieder,
ja ich hab das Problem das cih seit ca.4 jahren mit einer Russin verheiratet bin wo sich jetzt wohl rausstellt das ich nur "Mittel zum Zweck" gewesen bin zum Anfang und jetzt quasi die Behauptung im Raum steht " Ich habe dich jetzt näher kennen gelernt und lieben gelernt".Naja...mag sein das ich naiv bin oder hoffnunglos romantisch...aber ich denke man sollte aus Liebe heiraten und nicht aus wirtschaftlichen Gründen und Liebe stellt sich später ein.Fakt ist das mein Vertrauen defekt ist und somit für mich die Frage in Raum steht Scheidung ja/nein. Letztendlich wohl ja. Was erwartet mich aber bei eine Scheidung seitens der Ausländerbehörde bzw was erwartet meine Frau. Ich möchte und kann es von meinem Character nicht.. so unfair sein und ihr schon die deutsche Staatsbürgerschaft quasi Können. Nur wenn wir uns jetzt scheiden lassen und die Einbürgerung steht quasi kurz bevor.Sprich es fehlt nur noch das Dokument wo sie zu Russischen Botschaft gehen muß um sich auszubürgern. Was passiert wenn wir das jetzt tun? Sie hat jetzt eine Niederlassungsberechtigung /Unbefristeten Aufhenthaltstitel. Sollte man warten bis Sie den deutschen Pass in den Händen hat? Wenn ja, wie lange danach warten bis man Scheidung einreicht? Könnte die Ausländerbehörde was gegen mich dann unternehemn bzw. was wird mit der deutschen Staatsbürgerschaft meiner Noch-Frau?

Vielleicht könnt ihr ja ein wenig Licht ins Dunkle bringen :)

Ein schönen Abend noch

Darthi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wäre schön, wenn Du etwas Licht in Deinen etwas wirren Text bringen würdest.

Anscheinend hat sie schon eine Einbürgerungszusicherung der deutschen Behörde, somit dürfte (zumindest bis jetzt) alles in Ordnung sein.

Wenn sie allerdings auf Grund der Tatsache, daß sie mit einem Deutschen verheiratet ist bereits nach 4 Jahren eingebürgert würde und ihr Euch trennt, dann müßte die Einbürgerung verschoben werden bis sie die normale Wartezeit von 7 bzw. 8 Jahren erfüllt.
Abgesehen davon scheinen die sonstigen Bedingungen zur Einbürgerung ja gegeben sein.
.

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#2
 Von 
Darthi2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ähm Sorry,
war etwas aus dem Bauch heraus.Also Fakten

- 4 jahre verheiratet
- Einbürgerung steht bevor,ist aber noch nicht vollzogen
Das heißt z.Zt hat sich eine unbefriste Aufenthaltsgenehmigung bekommen mit Niederlassungsrecht (seit Jan2008).
Einbürgerungszusicherung hat Sie noch nicht!Soll angeblich laut telefnoscher Auskunft im März 2008 kommen.

Warum Einbürgerung noch nicht vollzogen.Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde ist krank geworden und wir hatten ein 1/2 Jahr lang kein Ansprechpartner und Sachbearbeiter der die Sacher weiter fortgeführt hat.
Antrag auf Einbürgerung wurde März 2006 gestellt.
Verheiratet sind wir seit Nov.2003

Hoffe jetzt etwas klarer,sorry nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Wenn die Dame noch nicht 8 Jahre in Deutschland ist, besteht noch kein Anspruch auf Einbürgerung, diese kann sich dann nur nach § 9 StAG richten. Dabei ist es zwingende Voraussetzung, daß eine eheliche Lebensgemeinschaft zu einem Deutschen besteht. Ist das nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt, mit Glück auch nur zurückgestellt bis die 8 Jahre voll sind.

Bestehende Lebensgemeinschaft bedeutet etwas mehr als nur auf dem Papier verheiratet sein.

Übrigens: Wenn bis jetzt noch nicht einmal die Einbürgerungszusicherung erteilt wurde, steht die Einbürgerung gewiß noch nicht kurz bevor, denn die Entlassung aus der alten Staatbürgerschaft geht auch nicht in 5 Minuten, das dauert unter Umständen Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Mitleser hat recht.
Eine (vorzeitige) Einbürgerung ist nur möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich besteht.
Ansonsten nur bei 8jährigen rechtmäßigen Aufenthalt bzw. mit abgeschlossenen Integrationskurs bei 7 Jahren.
Studienzeiten werden nicht in allen Bundesländern als rechtmäßiger Aufenthalt anerkannt.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Also wenn ich das richtig gelesen habe, hast du deine Frau aus Liebe geheiratet, sie dich aber nicht. Bei ihr ist die Liebe dann gewachsen und bei dir verschwunden?
Du willst fair zu ihr sein, dich aber trotzdem trennen?
Vielleicht sucht ihr einfach mal eine Partnerberatungsstelle auf, kann ja noch zu retten sein die Ehe,gelle.

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