Scheidung und berufliche Altersversorgung

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Fallen Kapitallebensversicherungen unter den Versorgungsausgleich?

In einem Scheidungsverfahren werden von Amts wegen die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten ausgeglichen. Nicht darunter fallen private Kapitallebensversicherungen, allerdings mit einer Ausnahme:

Handelt es sich bei der privaten Kapitallebensversicherung um eine Lebensversicherung, die im Wege der beruflichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, fällt diese Kapitallebensversicherung, auch wenn sie keine monatliche Rentenversicherung ist, unter den Versorgungsausgleich. Das wird häufig übersehen, auch von den Gerichten, weil bei Angabe in den Fragebögen zum Versorgungsausgleich private Kapitallebensversicherungen in der Regel nicht berücksichtigt werden (sie fallen unter den Zugewinn).

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG ordnet aber ausdrücklich an, dass Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz oder auch nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz (Riesterrente etc.) unabhängig von seiner Leistungsform (Rente / Kapitalauszahlung) immer in den Versorgungsausgleich fällt und auszugleichen ist. Das wird häufig übersehen.

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