Scheidung und Hausverkauf

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
elliott12
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung und Hausverkauf

Hallo Community,
die reine Neugierde die mich eben an einem "Stammtisch" Thema war beschäftigt mich:

Freund von uns hatte im November seinen Scheidungstermin.

Die Konstellation war folgende: Das Haus war fast abbezahlt als der Mann ausgezogen ist. Die restliche Laufzeit des Kredites (es waren 1 1/2 Jahre) trug seine Frau.
Jetzt wartet er auf seinen zustehenden Anteil den die Frau aber wohl nicht brringen kann.
Welche Möglichkeiten gibt es für sie das ganze zu stemmenß Persönlich denke ich nur an den Verkauf?!

Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Oder einen Kredit.
Das Haus als Sicherheit ist ja so gut wie unbelastet ;)

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
befindet das Haus im Eigentum beider Parteien, gibt es die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Diese kann durch eine der beiden Parteien bewirkt werden, meist durch die "benachteiligte".
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

also eine Teilungsversteigerung wäre wirklich der letzte Schritt, denn wer will das Objekt schon auf diese Art loswerden und dann womöglich noch auf Schulden sitzen bleiben. Wenn beide noch klar denken können, sollte man selber versuchen, das Haus über einen guten Makler zu verkaufen.Alleine wenn die Interessenten es mitbekommen, dass eine Ehe zu Bruch geht, lässt den Kaufwert gewaltig drücken.
Ich kenne einige, die auch nach 10 Jahren immer noch abzahlen und keinen Gegenwert haben.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Jetzt wartet er auf seinen zustehenden Anteil...
Da kann er aber lange warten ;)

An den Eigentumsverhältnissen ändert sich durch den Auszug nichts.

Die Eigentümer müssten sich einigen und einen notariellen Vertrag schließen. Z.B. könnte der Mann seinen Anteil auf die Frau übertragen (gegen entsprechenden Ausgleich). Die Frau müsste ggf. einen Kredit aufnehmen. Wichtig ist, dass der Mann aus der Haftung der Bank entlassen wird.

Falls keine Einigung bzgl. Übernahme oder ggf. Verkauf möglich ist, bleibt nur die Teilungsversteigerung, ansonsten müsste die Frau anteilig Miete zahlen.


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