Scheidung nach dem Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubniss

14. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
ladyjane
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung nach dem Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubniss

Hallo, ich komme aus Russland, lebe seit 4 Jahren in Deutschland mit meinem deutschen Mann und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie es so manchmal im Leben ist, werden wir uns wohl scheiden lassen, aus welchem Grund auch immer.
Darf ich nach der Scheidung in Deutschland weiter bleiben? Ehrlich gesagt fühle ich mich wohl hier, habe gute Freunde und Arbeit, die mir Spaß macht, und würde geren hier weiter leben, wenn auch alleine...
Danke im Voraus für eine Antwort!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fern45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Auch ohne den Ehemann dürfen sie in der BRD bleiben. Sie haben schlisslich eine unbefristete Auf.erlaubniss und eigenen Einkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Falls Sie vorhaben in Deutschland zu bleiben, dann bedenken Sie bitte folgendes:

Solange Sie Arbeit haben ist alles gut. Verlieren Sie Ihre Arbeit und beziehen Sie dann Arbeitslosengeld ist auch noch alles gut.

Dauert Ihre Arbeitslosigkeit jedoch sehr lange an, dann kommen Sie in Schwierigkeiten, wenn Sie Sozialhilfe beziehen.

Wollen Sie also sowieso in Deutschland bleiben, dann wechseln Sie die Staatsbürgerschaft in guten Zeiten und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Manch ein(e) Ausländer(in) hat das schon bereut.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Viel Glück und schreiben Sie doch zu gegebener Zeit wie die Sache ausgegangen ist.


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"Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt und gebe die Quellen meiner Aussagen zur Überprüfung an."

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