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Scheidung beantragen
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Scheidung beantragen
Rechtsanwältin Andrea Hesse
Seitenstraße 11a, 04828 Bennewitz bei Wurzen, Tel: 034258219067, Fax: 034258239991
Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht
Bewertungen: 24
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Scheidung beantragen enthält folgende Leistung: Preis
€299,00
inkl. MwSt.
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Eine Scheidung ist eine höchstpersönliche und oft komplizierte Angelegenheit. Es gibt aber auch Scheidungen, bei denen sich die Eheleute weitestgehend einig sind und eine schnelle, unkomplizierte und damit einhergehend auch kostengünstigere Scheidung wünschen.
Für diese Fälle biete ich Ihnen die Möglichkeit einer „Fernscheidung" (Online Scheidung) an. Bei einer Fernscheidung wird die Scheidung lediglich mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und E-Mail eingeleitet. Ein Termin beim Anwalt und die damit verbunden Kosten fallen nicht an. Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Post für Rückfragen gern zur Verfügung und informiert Sie über alle benötigten Unterlagen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.
Die Fernscheidung bietet somit einen modernen und flexiblen Weg der Scheidung und erfüllt dennoch sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen
.
Ihre Vorteile:
• Höhere Flexibilität.
• Weniger Zeitaufwand.
• Schnellere Korrespondenz.
• Keine Bindung an Kanzleiöffnungszeiten.
• Bundesweite Vertretung.
• Die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts ist nicht erforderlich.
• Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet – in den meisten Fällen – in Ihrer Nähe statt.
• Ich werde bei der mündlichen Verhandlung vor Ort Ihre Interessen vertreten.
Wann liegt eine „unkomplizierte" Scheidung vor?
• Es liegt eine einvernehmliche Trennung vor, d.h. beide Ehepartner sind mit einer Scheidung einverstanden.
• Die Ehegatten leben seit ca. einem Jahr getrennt.
• Es handelt sich um eine kurze Ehedauer (bis drei Jahre seit Heirat).
• Die Eheleute sind sich über die wesentlichen Fragen bezüglich der Trennung und Scheidung einig, d.h. beispielsweise:
o Nichtehelicher Unterhalt soll nicht verlangt werden oder wird nach der Scheidung vereinbart.
o In der Ehezeit wurde kein Zugewinn erwirtschaftet, so dass ein Zugewinnausgleich nicht in Betracht kommt oder
o Die Ehe ist kinderlos oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll bestehen bleiben.
Was sollten Sie noch wissen?
• Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt angefertigt und beim Familiengericht eingereicht werden.
• Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bestimmen. Der hier vorab gezahlte Preis wird dann mit den gesetzlichen Anwaltskosten verrechnet.
• Bei der Fernscheidung zahlen Sie immer nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren. Diese Kosten berechnen wir Ihnen gern kostenlos.
Für diese Fälle biete ich Ihnen die Möglichkeit einer „Fernscheidung" (Online Scheidung) an. Bei einer Fernscheidung wird die Scheidung lediglich mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und E-Mail eingeleitet. Ein Termin beim Anwalt und die damit verbunden Kosten fallen nicht an. Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Post für Rückfragen gern zur Verfügung und informiert Sie über alle benötigten Unterlagen. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.
Die Fernscheidung bietet somit einen modernen und flexiblen Weg der Scheidung und erfüllt dennoch sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen
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• Die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts ist nicht erforderlich.
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Wann liegt eine „unkomplizierte" Scheidung vor?
• Es liegt eine einvernehmliche Trennung vor, d.h. beide Ehepartner sind mit einer Scheidung einverstanden.
• Die Ehegatten leben seit ca. einem Jahr getrennt.
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• Die Eheleute sind sich über die wesentlichen Fragen bezüglich der Trennung und Scheidung einig, d.h. beispielsweise:
o Nichtehelicher Unterhalt soll nicht verlangt werden oder wird nach der Scheidung vereinbart.
o In der Ehezeit wurde kein Zugewinn erwirtschaftet, so dass ein Zugewinnausgleich nicht in Betracht kommt oder
o Die Ehe ist kinderlos oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll bestehen bleiben.
Was sollten Sie noch wissen?
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• Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bestimmen. Der hier vorab gezahlte Preis wird dann mit den gesetzlichen Anwaltskosten verrechnet.
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Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Taunusstr. 43, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 231741, Fax: 069 / 230793
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 58
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€290,00
inkl. MwSt.
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Sie haben sich bereits über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben und das Scheidungsverfahren kann somit einvernehmlich erfolgen ?
Dann erstellen wir für Sie gerne den Scheidungsantrag nach Erhalt der hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen für Sie und reichen diesen bundesweit bei Gericht.
Im Rahmen der dann folgenden Durchführung des Scheidungsverfahrens können dann gesetzlich weitere Kosten entstehen, über welche wir Sie im Vorfeld natürlich entsprechend umfassend informieren. Der hier gezahlte Preis wird dann selbstverständlich auf diese weiteren Kosten angerechnet.
Gerichtskosten sind extra zu zahlen.
Dann erstellen wir für Sie gerne den Scheidungsantrag nach Erhalt der hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen für Sie und reichen diesen bundesweit bei Gericht.
Im Rahmen der dann folgenden Durchführung des Scheidungsverfahrens können dann gesetzlich weitere Kosten entstehen, über welche wir Sie im Vorfeld natürlich entsprechend umfassend informieren. Der hier gezahlte Preis wird dann selbstverständlich auf diese weiteren Kosten angerechnet.
Gerichtskosten sind extra zu zahlen.
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Scheidung beantragen
Rechtsanwältin Claudia Bertram
Von-Ketteler-Str. 1C, 31137 Hildesheim, Tel: 05121/41977 oder 0177/3300856, Fax: 05121/605654
Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
Bewertungen: 33
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Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
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Gern reiche ich den Scheidungsantrag nach Erhalt der hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen für Sie bundesweit bei Gericht ein. Über weitere, im Verlauf des Verfahrens gesetzlich anfallenden Kosten informiere ich Sie gern vorab. Gerichtskosten sind extra zu zahlen. Eine Abschlußrechnung erfolgt nach Beendigung des Verfahrens,wenn das Gericht den Gegenstandswert festgelegt hat. Die bereits gezahlte Gebühr wird selbstverständlich angerechnet.
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