Ausländische Scheidung - Scheidungsurkunde prüfen

6. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
maus_22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländische Scheidung - Scheidungsurkunde prüfen

Guten Tag,

Ich bin eine Polin(eine Studentin). Ich habe im Jahr 2002 einen Mann aus Pakistan geheiratet beim Standesamt Marburg. Wir haben gemeinsam eine Tochter und waren sehr glücklich bis eines Tages wenn er nach Pakistan flug und nie wieder kam. Er hat mir eine Scheidung per Post geschickt. Ich habe die Scheidung gelesen, war sehr traurig, aber so ist das Leben.


Die Scheidung steht auf einem "Stamp Paper", dass im Jahr 2007 aus Pakistan (Lahore) erstellt wurde.

In diesem Brief steht es, dass Mein Ehemann (Name) seine Frau (Name) Scheidung gibt, Unsere Tochter (name) bei mir bleiben kann und er mir freiwillig diese rechte gibt. Datum, Unterschrift und seine Adresse.

Ich wollte nun wissen, ob diese sogennante Scheidung in Deutschland annerkannt ist.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo maus_22,

In Deutschland geschlossene Ehen werden von einem

Familiengericht geschieden.

Würde mich auch mal dort erkundigen.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sorry edy, aber das läuft etwas anders.

Ausländische Scheidungen müssen in Deutschland implementiert werden. Dafür ist in unserem Land ein spezialisierter Senat eines Oberlandesgerichts zuständig.

Was Du tun musst: geh zum Standesamt mit der Scheidungsurkunde. Die wissen, was zu tun ist, helfen Dir beim Einreichen der Urkunde mit den entsprechendem Antrag bei der Behörde/dem Gericht, welches für die Überprüfung zuständig ist.

Das deutsche Familiengericht hat damit also überhaupt nichts zu tun. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Scheidung aus Pakistan ins deutsche System nicht implementiert werden kann und eine "neue" Scheidung erforderlich ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, das Deutsche Gericht hat sehr wohl etwas damit zu tun. Die Ehe wurde in Marburg geschlossen.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, oder besser
einer Rechtsanwältin beraten.Die beantragt für Sie
auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Sie können dann selbst die Scheidung beantragen und
gleichzeitig das Sorgerecht für Ihr Kind.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist völlig wurscht, wo die Ehe geschlossen worden ist. Hier geht es allein um die Frage, ob die Ehescheidung in Pakistan gültig ist oder nicht. Und dafür ist das Familiengericht nun mal nicht zuständig!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Das bedeutet dann im Umkehrschluss:

Mann schickt Scheidung aus der Ferne und gut is?

Kein TU kein KU kein Zugewinn?

lg
edy

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durch."

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee edy, man lässt sie hier implementieren. Bis dahin ist das eine sogenannte "hinkende Scheidung."

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Kein TU kein KU kein Zugewinn?

Der dürfte in Pakistan ohnehin nicht beizutreiben sein, in der umgekehrten Richtung allerdings schon.

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

interessant.

habe mal googled :

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/seite__ausl__scheidung.html

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Deckt sich doch mit dem, was ich schreibe. Es gibt nun mal internationale Spielregeln. Aus denen ergibt sich, wie souveräne Staaten miteinander umgehen, was sie zu akzeptieren haben. Und dazu gehört eben auch die Eheschliessung im Ausland und die Scheidung im Ausland.

Wenn sie denn in Deutschland zu implementieren ist. Das ist ja dann nicht erforderlich, wenn zwei Pakistani obwohl in Deutschland lebend sich in Pakistan scheiden lassen.

Inzwischen hat jedes Land in Deutschland Regelungen für die Implementierung getroffen. Dieser Weg ist einzuhalten, und gut ist.

Abgesehen davon, es gibt auch Scheidungsverfahren, in denen kein TU oder KU vorgesehen ist. Wieso kommt man hier wieder auf die Idee, dass am deutschen Wesen (hier deutsches Scheidungsrecht) mal wieder die Welt genesen muss? Dass alles andere aus anderen Kulturkreisen für Deutschland nicht denkbar ist?

Außerdem, die Sachen, die nicht entschieden sind, in Ermangelung fremder Regelungen kann man dann doch in Deutschland noch einklagen.

Typisches Beispiel: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Wenn eine Deutsche in Texas geschieden wird, so kann sie hinterher, sofern sie in Deutschland lebt, durchaus nachehelichen Unterhalt in Deutschland einklagen. Sie kann aber nicht die Scheidung aus Texas in Deutschland "wiederholen", weil sie meint, die Implementierung sei nicht drinnen, weil es eben nur grandiose Scheidungen in Deutschland gäbe.

wirdwerden

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