>Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
#Eine gute Freundin von mir will sich schon seit längerem von ihrem Mann scheiden lassen.#
Bevor sie sich scheiden lässt, muss sie erst mal mindestens 1 Jahr getrennt leben.
#Das Problem ist, dass sie Angst hat, weil sie nicht weiß, was mit dem gemeinsamen Haus passieren wird.#
Von Amts wegen passiert da gar nichts. Darüber wird vom Gericht nur auf Antrag entschieden. Man sollte versuchen sich außergerichtlich zu einigen, ansonsten wird es richtig teuer.
#Sie führen schon seit einiger Zeit keine richtige Ehe mehr und leben nur noch aneinander vorbei.#
Dann müsste zunächst über eine
Trennung nachgedacht werden.
#Das Haus wurde von einem Notar auf circa 1.ooo.ooo€ geschätzt.#
Ein Notar schätzt keine Immobilie, da er diese normalerweise gar nicht kennt.
#Die Ängste meiner Freundin sind nun, dass wenn sie die
Scheidung einreichen würde, ihr Mann nicht aus dem Haus ausziehen würde und wenn er es tun würde, sie ihm 250.000€ zahlen müsste.#
Umsonst kann sie das Haus (bzw. den Anteil) jedenfalls nicht übernehmen.
#Da sie ihm so viel Geld nicht zahlen könnte, befürchtet sie, dass sie das Haus verkaufen müssten. Da sie das Haus auf keinen Fall verkaufen möchte und sich nicht mit ihrer Mutter und ihrer Tochter eine neue Wohnung suchen möchte, hat sie bisher davor zurückgescheut die Scheidung einzureichen.#
Fakt ist, dass jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen könnte und somit das gesamte Haus versteigert wird.
#Wie ist die genaue Rechtslage? Was passiert mit dem Haus nach der Scheidung?#
Man kann sich auch trennen / scheiden lassen und mit dem Haus bleibt alles beim alten. Es kommt darauf an, wie sich die Parteien einigen.
#Muss meine Freundin ihrem Mann direkt 250.000€ zahlen und wenn sie dies nicht kann, das Haus verkaufen?#
Wenn sie seinen Anteil übernehmen möchte (und er das auch will), muss sie ihn wohl auszahlen. Woher sie das Geld nimmt, ist ihre Sache.
#Muss der Ehemann nach der Scheidung ausziehen, auch wenn er im Haus bleiben will#
Er muss nicht zwingend ausziehen.
Lies mal unter "Zuweisung der Ehewohnung" nach.
-----------------
" "
von cruncc1 am 23.01.2011 18:12
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:
2,2 von 5
(von 216 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden